schützt eine privat insolvenz vor neuen schulden im bezug auf kosten die wegen einer gemeinsamen wohnung entstanden ist um genauer zuwerden: wenn kosten im bezug auf einer mietwohnung entstanden ist die von zwei personen gemietet wurde und es kommt zu einer trennung und einer der beiden hat eine privatinsolvenz laufen bleibt die andere person alleine auf den kosten sitzen
Hallo,
Nein, für neue Schulden muss der Insolvenzschuldner geradestehen, da gibt es keine Restschuldbefreiung. Im Gegenteil.
http://www.ra-franzke.de/beratung/verbraucherinsolve…
VG
EK
Hallo!
…da gibt es keine Restschuldbefreiung.
Im Gegenteil. http://www.ra-franzke.de/beratung/verbraucherinsolve…
Aus dem o. g. Link: Erfährt einer Ihrer alten Gläubiger von den neuen Schulden, kann er die Versagung der Restschuldbefreiung verlangen
In der Insolvenzordnung kann ich nichts finden, was diese (nach meinem Kenntnisstand irrige) Aussage stützt. Wenn der Schuldner sein pfändbares Einkommen während der Wohlverhaltensphase an den Treuhänder abführt, sind Insolvenzgläubiger von neuen Verbindlichkeiten des Schuldners nicht berührt. Die Versagung der Restschuldbefreiung setzt aber eine Pflichtverletzung des Schuldners voraus.
Nach Verfahrenseröffnung entstandene Verbindlichkeiten werden natürlich nicht von der Restschuldbefreiung erfasst. Aber solange die Insolvenzgläubiger nicht benachteiligt werden, haben neue Verbindlichkeiten keine Wirkung auf das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
genauer zuwerden: wenn kosten im bezug auf einer mietwohnung
entstanden ist die von zwei personen gemietet wurde und es
kommt zu einer trennung und einer der beiden hat eine
privatinsolvenz laufen bleibt die andere person alleine auf
den kosten sitzen
es handelt sich hier unzweifelhaft um die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die gesamtschuldnerisch haftet. Kann der Vermieter bei der einen Person nichts holen, muss die andere zahlen. Der solvente Mieter kann dann versuchen sich das Geld bei dem Privatinsolventen wieder zu holen. Dumm gelaufen für den Mitbewohner. Der Vermieter kann sich freuen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrge…
Gruß
S.J.