Heute schreibt die Einzelrichterin vom Sozialgericht in dem Verfahren wg. einstw. Rechtschutz (Eilverfahren) wg. Hilfe zur Teilnahme vom 9.3.06 an uns am 3.7.06:
„Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass mit einer unmittelbaren Entscheidung aufgrund der hohen Belastung nicht gerechnet werden kann. Derzeit sind knapp 30 einstweilige Rechtschutzverfahren in meinem Dezernat anhängig, die neben der üblichen Dezernatsarbeit (Tagespost, Klageverfahren, Sitzungen usw.) abgearbeitet werden müssen. Dabei erfolgt die Bearbeitung der einsweiligen Rechtschutzverfahren grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs. Dieses Verfahren gehört zu den jüngsten einstweiligen Rechtschutzverfahren“
Die Richterin sagt also, dass mein über 3 Monate altes Verfahren einerseits eins der jüngsten Verfahren ist, (drei Monate Pause ??) auf der anderen Seite aber 30 Verfahren noch nicht entschieden wurden (in drei Monaten). Was tut die Frau eigentlich?? Kann man da noch lachen? Die übliche Dezernatsarbeit geht vor Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes ???
Ist so was eigentlich erlaubt? Die Richterin muß doch 3 Monate lang geschlafen haben, abgesehen davon könnte ja ein anderer Richter mit der Sache betraut werden, wer entscheidet das eigentlich?
ich schätze, die Frage sollte in „Rechtsbrett“
und ich könnte mir vorstellen, dort beziehst du ordentliche „Prügel“
Hi,
und ich könnte mir vorstellen, dort beziehst du ordentliche
„Prügel“
Und das zu Recht, wie der Name schon sagt.
Viele Grüße
WoDi
und ich könnte mir vorstellen, dort beziehst du ordentliche
„Prügel“
Nee, wir sind da alle ganz lieb
Levay