Schufa

Liebe/-r Experte/-in,

Guten Tag,

ich habe ein Problem, welches ich kurz schildern möchte:
Ich habe in 2005 eine Handy-Partnerkarte für meinen Vater erworben.
2006 habe ich den Vertrag gekündigt bzw. nicht mehr verlängert und auslaufen lassen.
Vor einer Woche bekam ich zufällig mit, dass ich einen negativen Schufaeintrag habe. Nach mehreren Telefonaten erfuhr ich, dass mein Vater mit der Partnerkarte in 2006 über Tausend Euro Gesprächskosten verursacht hatte.

Nun zum wesentlichen:

  • Ohne mein Wissen hat mein Vater die Anschrift auf seine damalige Adresse in Dortmund geändert (jedoch stand ich ja noch mit meinem Namen auf dem Briefpapier)

  • Ohne mein Wissen hat mein Vater eine Ratenzahlung mit dem Inkassobüro vereinbart und das Schreiben unterschrieben (auch hier stand mein Name auf dem Papier)!

Hier geht es um Urkundenfälschung und ähnliches.

Wie kann ich jetzt hier vorgehen?
Natürlich ist mir im Klaren, dass ich juristisch dafür verantworlich bin. Ich bin bestrebt die Sache zu klären und die Kosten zu bezahlen, jedoch NICHT die Zins-, Aufwandsksoten etc! Ich konnte nicht reagieren, da ich bis dato NOCH KEIN EINZIGES SCHREIBEN VON DENEN ERHIELT!

Es ist nicht mein Fehler, dass das Inkassobüro Schreiben oder Vollstreckungen etc. an eine Adresse schickt, wo ich noch nie gemeldet war! Dies ist meiner Meinung nach ein Unding, was ich nicht nachvollziehen kann.

Kann ich so vorgehen?

Ich kann mittels einer Meldebestätigung und Aussagen meines aktuellen Arbeitgebers beweisen, dass ich die letzten Jahre immer hier gewohnt habe.
Ich kann beweisen, dass dies nicht meine Unterschrift ist!

Ich möchte den negativen Schufaeintrag so schnell wie möglich wegbekommen, jedoch auch nicht „unnötig“ zu viel zahlen!

Wie gesagt, ich erfuhr erst vor einer Woche davon und konnte daher vorher nicht aktiv sein!

Ich würde mich um Hilfestellung wirklich sehr freuen!!

Vorab vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Daniel,
das ist ein sehr komplexer Fall und da würde ich Dir raten, Dir anwaltliche Hilfe zu suchen. Allein kommst Du da nicht weiter.
Viele Grüße
Ute

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Hallo Daniel!
Du schreibst, das du den Vertrag nicht gekündigt hast, ihn aber hast auslaufen lassen. Da ist wahrscheinlich schon das erste Problem, denn ein solcher Vertrag bedarf (eigentlich) immer einer schriftlichen Kündigung.
Bezüglich des Inkasso-Büros solltest du wirklich einmal versuchen, zu klären das du die genannten Schreiben nie bekommen hast. Ich denke jedoch, das du trotzdem dafür wirst zahlen müssen, da dein Name im Vertrag steht. Aber vielleicht lässt sich daran ja noch etwas ändern. Versuch es einfach.
Bezüglich der Unterschrifts-Fälschung deines Vaters, liegt es in deinem Ermessen was du tust. Gehst du nicht dagegen an, wirst du wohl für die kompletten Kosten aufkommen müssen.
Der Eintrag in der Schufa wird normalerweise zwei Jahre nach Erledigung der Angelgenheit aus dem System genommen. Vielleicht lässt sich dies aber in deinem Fall ändern.
Ich hoffe, das ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.
Gruß
Alexandra

Es handelt sich um einen Sachverhalt, der nach den Tatsachen und den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen sehr komplex ist und ohne Rückfragen kaum sachlich richtig beantwortet werden kann. Im Hinblick auf die im Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz angedrohten Folgen möchte ich empfehlen, sofort den Rat eines Anwalts zu suchen. Hoffentlich sind Sie rechtsschutzversichert.