Schufa

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe einen negativen eintrag in der schufa, dieser ist jedoch seit juli 2007 erledigt und auch so in der schufa eingetragen. dennoch habe ich eingravierendes problem mit diesem eintrag. ich bin unternehmer und benötige einen sauberen eintrag, die schufa ist jedoch zur löschung erst bereit im dezember 2010, sie verweist auf die bedingungen, darin steht das nach drei vollen jahren nach erledigung der eintrag gelöscht wird.

meine Frage:
es heist aber auch in der regel und dies bedeutet doch das es ausnahmen geben kann.
wie stelle ich dies an das mein eintrag gelöscht wird???

netten gruß und vielen dank für die antwort im vorraus.
Haag

Hallo Haag,

eine Löschung ist nur in Fällen möglich, bei denen der Eintrag unberechtigt gemacht wurde. Z.B. bei Kündigung eines Vertrages, der nicht rechtmäßig zustande gekommen ist. Auf jeden Fall sollte ein Anwalt eingeschalten werden, der sich mit sowas auskennt. Und bitte nicht auf diverse „E-Book-Angebote - Schufa-Einträge löschen“ im Internet hereinfallen.

Freundliche Grüße

Sehr geehrter Herr Haag,
ich meine, es sind 5 Jahre nötig und die Schufa macht keine Ausnahme. Wann war also der Eintrag bei der Schufa genau erfolgt und aufgrund welchen Ereignisses?

Gruss
W.S.

Hallo

eigendlich hast Du recht, aber mir ist leider auch nichts bekannt.

Gruß Heiko

Hallo Haag,

Eine Löschung vor Ende der 3 Jahren ist nur mögliche, wenn die Daten falsch sind oder unberechtigt gespeichert wurden.
Quelle ©:
http://dejure.org/gesetze/BDSG/35.html

Vorab möchte ich erwähnen, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine vorzeitige Löschung bei der Schufa gibt ausser den oben genannten.

Der einzige Weg zur Löschung besteht darin, dass dein Schufaeintrag auf begehren des Gläubigers gelöscht wird.

Besorge dir deine Schufaauskunft und trete mit dem Gläubiger in Kontakt.
Schreibe deinen Gläubigern an und bitte ihn, deinen Schufa Eintrag löschen zu lassen, da du die Verbindlichkeiten ordnungsgemäss und vollständig im Juli 2007 zurückgezahlt hast. Lege zum Brief deinen Rückzahlungsbelege des Gläubigers bei. Teile deinen Gläubiger deine Situation als Unternehmer mit und das deine Existenz von einem einwandfreien Schufaeintrag abhängig ist. Setze dem Gläubiger auch eine Frist bis wann er deinen Eintrag bei der Schufa löschen sollte.
Quelle ©:
http://www.kredit-ohne-schufa-darlehen.com/negativer…

Ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen mit dieser Info.

Gruss
Kati5

Drei Jahre nach dem Jahr der Erledigung findete die Löschung durch die Schufa statt. Also. 2.1.2007 erledigt - 1.1.2011 Löschung

Hallo Haag!

Ich befürchte, die Schufa macht hier keine Ausnahme. Eine Bank, bei der Du einen Kredit aufnehmen möchtest, müsste aber doch erkennen müssen, dass der Eintrag als erledigt vorgemerkt ist und nur noch gelöscht werden muss (Ende des Jahres). Es gibt natürlich Banken, denen es sauer aufstößt, dass es überhaupt erst zu diesem Eintrag gekommen ist, gerade bei Baufinanzierungen wird hier kaum noch Spaß verstanden. Es kommt natürlich auch immer auf die Höhe des Eintrages an. Bei Größenordnungen von z. B. 150 EUR drücke ich dann auch schon mal ein Auge zu, da der Eintrag ja erledigt ist und ewig her ist; es kommt halt immer auf die Relation Schufa-Eintrag vs. gewünschter Darlehnsbetrag an. Tip: Mal bei ner anderen Bank vorsprechen. Die Verfahrensweisen differieren da sehr stark!!

LG
Mirjam

Die AGB der Schufa ist tatsächlich so zu verstehen.
BG/ar