ich habe vor ca. 4 Monaten eine Schufaauskunft angefordert und erhalten.
Auf einem Blatt ist in Querformat verschiedene Zeilen mit Scorewerten usw. Das habe ich verstanden.
Auf einem zweiten Blatt sind Mitteilungen drauf. Unter anderem eine aus dem Jahr 2002, in der steht, dass ich ein Geschäft nicht vertragsgemäß abgewickelt habe. Seither ist seitens dieser Anwaltskanzlei keine Mitteilung erfolgt. Ich weiß nach acht Jahren leider nicht mehr, ob ich diesen Betrag nun beglichen habe oder nicht.
Meine Frage:
Ist das nun auch ein Eintrag, der gewertet wird? Und wenn ja, ist doch nach acht Jahren bestimmt die Sache verjährt. Kann ich nun die Löschung beantragen oder muss ich mich nochmal mit dem damaligen Gläubiger in Verbindung setzten?
Hallo Bayro
wenn die Schuld von einem gerichtlichen Titel stammt, verjährt sie erst nach 30 Jahren. Nach Erledigung, mit Erledigungsvermerk bleibt der Negativ Eintrag noch 3 Jahre gespeichert.
Gruß
Heiko
ich habe vor ca. 4 Monaten eine Schufaauskunft angefordert und
erhalten.
Auf einem Blatt ist in Querformat verschiedene Zeilen mit
Scorewerten usw. Das habe ich verstanden.
Auf einem zweiten Blatt sind Mitteilungen drauf. Unter anderem
eine aus dem Jahr 2002, in der steht, dass ich ein Geschäft
nicht vertragsgemäß abgewickelt habe. Seither ist seitens
dieser Anwaltskanzlei keine Mitteilung erfolgt. Ich weiß nach
acht Jahren leider nicht mehr, ob ich diesen Betrag nun
beglichen habe oder nicht.
Meine Frage:
Ist das nun auch ein Eintrag, der gewertet wird? Und wenn ja,
ist doch nach acht Jahren bestimmt die Sache verjährt. Kann
ich nun die Löschung beantragen oder muss ich mich nochmal mit
dem damaligen Gläubiger in Verbindung setzten?
Hallo,
Wenn das Betrag beglichen wäre, wäre es als erledigt eingetragen und nach ablauf 3 Jahren auch automatisch gelöscht.
Ein Negative Eintrag in der Schufa verjährt nicht bevor es ausgeglichen ist. Auch nach 20 Jahren nicht.
Mit dem Gläubiger in verbindung setzen, Betrag ausgleichen und verlangen sie bei der Gläubiger höflich, das sie den Eintrag bei der Schufa löschen lassen.( Nur der Gläubiger kann es bei der Schufa löschen lassen) Wenn sie glück haben, brauchen sie dann nicht 3 Jahre warten, bis es gelöscht ist.
Viele Grüße