Hallo Experten,
man stelle sich folgende Konstellation vor:
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jemand hat als Jungendlicher Schulden gemacht und diese nicht verträgsgemäß zurückgezahlt.
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ab 2000 wurden die Schulden mittels eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an das Kreditinstitut zurückgezahlt
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Im Januar 2001 bekommt das Unternehmen Zahlungsschwierigkeiten und leitet die Zahlungen nicht mehr weiter. (Letzte Rate wäre im Januar 2001 zu zahlen gewesen)
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Im März 2001 macht das Unternehmen pleite
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Das Kreditinstiut bekommt somit seine letzte Rate erst im Januar 2002 aus der Konkusmasse des insolventen Unternehmen (da es sich ja um Gehaltsforderungen handelt)
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daraus resultiert ein Erledigungsvermerk bei der Schufa mit dem Datum Januar 2002
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die verspätete Zahlung hat doch eigentlich nicht der Schuldner zu vertreten, oder? Er hat ja die Schulden bezahlt (Gehaltsabzug) und das Unternehmen hat das Geld nicht weitergeleitet
Nun ist es so, daß ich zur Speicherfrist von Schufa Eintägen unterschiedliche Informationen gelesen habe. Auf der Rückseite der Selbstauskunft steht geschieben: „Daten über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte einschließlich ihrer Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung.“
Würde doch im besagtem Fall Ende 2005 bedeuten.
Auf der Seite: http://www.internetratgeber-recht.de steht:
Daten über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte drei Jahre nach der ersten Speicherung. Voraussetzung: Alle berechtigten Forderungen wurden beglichen.
Würde dann doch bedeuten Januar 2005, oder?
Insgesamt ergeben sich hieraus für mich 2 Fragen:
- Wann muß der Eintrag gelöscht werden?
- Kann eine vorzeitige Löschung erfolgen, wenn nachgewiesen wird, daß das damals insolvente Unternehmen die durch den Schuldner geleistete Zahlung nicht weitergeleitet hat?
Gruß und Dank für alle Antworten
Rudi
Hallo
Angaben über Anfragen werden nach 12 Monaten gelöscht; sie werden aber nur 10 Tage in Auskünften bekannt gegeben. Angaben zu Krediten und Kundenkonten des Handels (z. B. Versandhäuser) werden zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Rückzahlung gelöscht. Ebenfalls zum Ende des dritten Kalenderjahres nach Speicherung werden Daten über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte gelöscht. Angaben zu Giro- und Kreditkartenkonten werden sofort, wenn das Konto aufgelöst wird entfernt. Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte nach drei Jahren. Weist man der Schufa eine Löschung durch das Amtsgericht nach, so werden die Daten früher gelöscht
Eine Löschung kann erst nach Ablauf von drei Jahren (Selbstverpflichtung der Schufa) verlangt werden.
Antworten auf wichtige Fragen zur Schufa:
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/ve…
Gruß
Insgesamt ergeben sich hieraus für mich 2 Fragen:
- Wann muß der Eintrag gelöscht werden?
- Kann eine vorzeitige Löschung erfolgen, wenn nachgewiesen
wird, daß das damals insolvente Unternehmen die durch den
Schuldner geleistete Zahlung nicht weitergeleitet hat?
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Bedeutet dies, in dem geschilderten Fall eine Löschung Ende Januar 2005 verlangt werden kann?
Gruß und Dank
Rudi
Hallo Rudi,
im Prinzip ja.
Pfändung und Überweisungsbeschluß bedeutet die Führung im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts.
Also sich dort die Erledigung / Löschung bestätigen lassen
und der Schufa vorlegen mit gleichzeitiger Löschung.
Wie bereits erwähnt:
Weist man der Schufa eine Löschung durch das Amtsgericht nach, so werden die Daten früher gelöscht.
Gruß
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Hallo Pumuckel,
vielen Dank für die Info. Ich hatte den Gedankenfehler mit dem Schuldnerverzeichnis.
Danke nochmals und lieben Gruß
Rudi