SCHUFA andersrum

Hallo.

Also, dass das Unternehmen (Bank, Versandhaus usw.) ein nicht
vertragsgemäße Verhalten eines Kunden an die Schufa meldet,
ist bekannt (Schufa-Klausel vorausgesetzt). Sogar fehlerhafte
Erklärungen werden gegenüber der Schufa abgegeben.

Aber was ist im umgedrehten Fall?

Das Unternehmen verhält sich nicht vertragsgemäß.
Wo kann der Kunde das melden, damit das Unternehmen einen Negativeintrag bekommt?
Und bräuchte der dafür auch eine vereinbarte Klausel?

MfG

Hallo,

die Schufa ist kein Unternehmen, über das man wie bei Amazon und Ebay Sternchen für Llieferanten verteilen kann. Schufa, Creditreform und Co interessiert es zwar, wenn ein UNternehmen seinie Kredite nicht bedient und sich die Bilanz wie ein Gruselroman liest, aber wenn Deine Ware nicht, zu spät oder falsch ankommt o.ä. ist das eher ein Fal für den Verbraucherschutz.

Grüße

Uwe

Das Unternehmen verhält sich nicht vertragsgemäß.
Wo kann der Kunde das melden, damit das Unternehmen einen
Negativeintrag bekommt?

Leider kann er das nicht melden. Die SCHUFA hat den Geschäftszweck, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen. Das geschieht durch „Datenaustausch“ der Geschäftspartner über ihre Kunden. Und da liegt auch das Problem: Privatpersonen sind keine Vertragspartner der SCHUFA und können somit nicht am Datenaustausch teilnehmen.

Greetz
Sheldrick

Hallo! Nein, Ist nicht möglich !