Schufa-Auskunft vor Abschluss Mietvertrag?

Es ist neuerdings in Mode gekommen, dass Vermieter von Mietinteressenten eine Schufa-Auskunft wollen. Mietschulden tauchen in einer Schufa nicht auf. Es wird eine Mietschuldenfreiheit vom ehemaligen Vermieter ausgestellt. Einkommensverhältnisse werden ja mit der Schufa nicht nachgewiesen, sondern mit Verdienstbescheiningen. Welcher Sinn wird damit tatsächlich verfolgt? Ich frage mich nach dem Sinn dieser Schufa-Auskunft und ob das nicht gegen den Datenschutz verstößt. Im Übrigen: Ist nicht der Vermieter kostenersatzpflichtig, wenn er eine Schufa anfordert?

Wo ist das Problem? Es ist doch jedem selbst überlassen, ob er die Auskunft erteilt. Keiner wird gezwungen. Ich würd auch eher ne auskunft zu viel einholen, als dass ich nachher da hochverschuldete Mietnomaden drinsitzen hab.

Es ist halt neuerdings auch in Mode gekommen, dass hochverschuldete Mieter eine Wohnung anmieten möchten und der Vermieter dann jahrelang vor Gericht um die Miete kämpfen muss. Die Mietschuldenfreiheit, die evtl. vom eheamligen Vermieter ausgestellt wird, sagt alleine noch gar nichts aus. Es kann z. B. sein, dass der alte Vermieter den Mieter loswerden will und nur deshalb einen solchen Zettel ausfüllt oder aber dass tatsächlich keine Mietschulden vorhanden sind, der Mieter aber trotzdem hoch verschuldet bei Versandhäusern und Banken ist und demnächst auch keine Miete mehr zahlen wird können.

Zwar werden mit einer Schufa-Auskunft keine Einkommensverhältnisse mitgeteilt, der Vermieter kann sich aber ein Bild von der Zahlungsmoral seines künftigen Vertragspartners machen.

Datenschutzprobleme sehe ich nicht. Der Mieter muss in die Auskunftseinholung ja nicht einwilligen. Und wenn der Mieter nicht einmal die paar Euro habe für die Schufa-Auskunft ausgeben will, dann ist es um seine Zahlungsfähigkeit nicht sehr gut bestellt bzw. hat er an der Wohnung auch kein gesteigertes Interesse.

Also meine Damen. Dass es Mietnomaden gibt, ist nicht erst seit gestern bekannt. Es ist sicher mehr als ärgerlich, wenn man vor Gericht ziehen muss, um den Mieter rauszukriegen oder Außenstände gerichtlich feststellen zu lassen.
Ich glaube nicht daran, dass Vermieter „Gefälligkeitsbescheinigungen“ ausstellen. Ich glaube, dass hat kein Vermieter nötig und würde sich auch ins eigene Fleisch schneiden.
Die Bonität eines Mietinteressenten lässt sich neben der Mietschuldenfreiheit auch an den Verdienstbescheinigungen und letztlich daran messen, ob er die Mietkaution zahlt. Ein Restrisiko, dass es sich vielleicht doch um einen Mietnomaden handelt, kann keiner ausschließen, aber Vermietung war und ist immer ein gewisses Risiko.
Und dann gibt es im Vorfeld die allbekannte Mieterselbstauskunft, wo schon nach einer eidesstattlichen Versicherung oder Zahlungsverpflichtungen gefragt wird. Und sollte sich herausstellen, dass der Interessent gelogen hat, kann das mitunter ein Kündigungsgrund sein. Bis vor ein paar Jahren hat das den Vermietern ausgereicht. Was die Schufa-Auskunft über die tatsächliche Zahlungsmoral aussagen soll, ist mir schleierhaft.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Schufa-Auskunft Privatsache ist und auch bleiben soll, denn nur weil ich eine Wohnung anmieten will und meine Bonität nachgewiesen habe, hat es den Vermieter nicht zu interessieren, ob ich Kredite habe oder ein Handy. Wenn BEGRÜNDETE Zweifel an der so genannten Zahlungsmoral bestehen, kann man das sicher im Gespräch klären und Belege vorbringen. Denn wie es auch beim Vorstellungsgespräch: Entschieden wird in den ersten drei Sekunden.
Natürlich verstößt man nicht gegen den Datenschutz, wenn man die Schufa-Auskunft selbst vorlegt. Ich habe nach wie vor –ganz neutral formuliert- große Bedenken, ob ein Vermieter das Recht dazu hat, die Bonität des Mietinteressenten, denn darum geht es ja, mittels Schufa-Auskunft festzustellen.
Und dass man heutzutage ohne Schufa-Auskunft kaum noch eine Wohnung bekommt, dürfte auch der Autorin „Julia Jones“ bekannt sein.

Hallo tisch66,

Also meine Damen.

na, ich hoffe ich darf mich auch als Mann mal ungefragt beteiligen. :wink:

Ich glaube nicht daran, dass Vermieter
„Gefälligkeitsbescheinigungen“ ausstellen. Ich glaube, dass
hat kein Vermieter nötig und würde sich auch ins eigene
Fleisch schneiden.

Naja, soll es alles schon gegeben haben. Er macht sich aber gegenüber des neuen Vermieters unter Umständen schadensersatzpflichtig. Aber kleine Anmerkung, der Vermieter ist nicht verpflichtet eine solche Mietschuldenfreiheitsbescheinigung seinem ehemaligen Mieter auszustellen.

Die Bonität eines Mietinteressenten lässt sich neben der
Mietschuldenfreiheit auch an den Verdienstbescheinigungen und
letztlich daran messen, ob er die Mietkaution zahlt.

Die augenblickliche Bonität vielleicht, jedoch nicht seine Zahlungsmoral.

Ein
Restrisiko, dass es sich vielleicht doch um einen Mietnomaden
handelt, kann keiner ausschließen, aber Vermietung war und ist
immer ein gewisses Risiko.

Das sollte jedem Vermieter bewusst sein.

Und dann gibt es im Vorfeld die allbekannte
Mieterselbstauskunft, wo schon nach einer eidesstattlichen
Versicherung oder Zahlungsverpflichtungen gefragt wird. Und
sollte sich herausstellen, dass der Interessent gelogen hat,
kann das mitunter ein Kündigungsgrund sein.

Ist halt die Frage, was das dem Vermieter bringen soll. Wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt, so leitet sich daraus ebenso ein Kündigungsgrund ab. Da brauch man keine Falschaussagen heranzuziehen.

Was die Schufa-Auskunft über die tatsächliche Zahlungsmoral aussagen
soll, ist mir schleierhaft.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Schufa-Auskunft
Privatsache ist und auch bleiben soll, denn nur weil ich eine
Wohnung anmieten will und meine Bonität nachgewiesen habe, hat
es den Vermieter nicht zu interessieren, ob ich Kredite habe
oder ein Handy.

Du verwechselst hier etwas. Der Vermieter möchte keine Schufa-Selbstauskunft sehen sondern eine Schufa-Verbraucherauskunft. Da stehen keine Verpflichtungen drin die der potenzielle Mieter eingegangen ist, sondern nur ein Basisscore, welcher (zwar zugegebenerweise umstritten) eine Aussage über die Zahlungsmoral darstellt.

Wenn BEGRÜNDETE Zweifel an der so genannten
Zahlungsmoral bestehen, kann man das sicher im Gespräch klären
und Belege vorbringen. Denn wie es auch beim
Vorstellungsgespräch: Entschieden wird in den ersten drei
Sekunden.

Auch Mietnomaden sind Menschen wie du und ich, da merkt man in 3 Sekunden nix. Eher im Gegenteil, die wissen wie sie einen „guten Eindruck“ hinterlassen.

Natürlich verstößt man nicht gegen den Datenschutz, wenn man
die Schufa-Auskunft selbst vorlegt. Ich habe nach wie vor
–ganz neutral formuliert- große Bedenken, ob ein Vermieter das
Recht dazu hat, die Bonität des Mietinteressenten, denn darum
geht es ja, mittels Schufa-Auskunft festzustellen.

Ja, hat er (wenn der Mieter zustimmt). Er darf sich nämlich durchaus über die Bonität seines Mieters ein Bild verschaffen. Daran ist nichts sittenwidrig.

Und dass man heutzutage ohne Schufa-Auskunft kaum noch eine
Wohnung bekommt, dürfte auch der Autorin „Julia Jones“ bekannt
sein.

Das stimmt so nicht. Es gibt nämlich mittlerweile viel aussagekräftigere Mieterauskünfte (die Schufa als Auskunftsdienst ist nämlich bei Vermietern nicht die erste Wahl).

Gruß

Joschi

sagen wir es mal so:
Wenn ein Mieter mit der Miete 2 Monate in Rückstand ist. Der Vermieter kündigt und danach der Mieter, wenn er nicht den Rückstand ausgleicht, bis zum Ende des Monats ausgezogen sein muss oder geräumt werden kann, dann würde kein Vermieter neben 3 MM Kaution noch nach Verdienstbescheinigung oder Schufa fragen.

Aber leider dauert es mal locker 12 Monate bis man einen zahlungsunwilligen Mieter rechtskräftig gekündigt hat. Die Räumung dauert dann noch mal so lange. Über die Kosten reden wir besser nicht.

Und da wunderst du dich, dass ein Vermieter so ziemlich alles tut um nicht sehenden Auges in den wirtschaftlichen Ruin zu rennen?

vnA

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Hallo tisch66,

Also meine Damen.

na, ich hoffe ich darf mich auch als Mann mal ungefragt
beteiligen. :wink:

Natürlich! :smile:

Ich glaube nicht daran, dass Vermieter
„Gefälligkeitsbescheinigungen“ ausstellen. Ich glaube, dass
hat kein Vermieter nötig und würde sich auch ins eigene
Fleisch schneiden.

Naja, soll es alles schon gegeben haben. Er macht sich aber
gegenüber des neuen Vermieters unter Umständen
schadensersatzpflichtig. Aber kleine Anmerkung, der Vermieter
ist nicht verpflichtet eine solche
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung seinem ehemaligen Mieter
auszustellen.

Mag sein, dass es keine Pflicht ist, aber durchaus gängige Praxis, dass der Mietinteressent eine Mietschuldenfreiheit des ehemaligen Vermieters beibringen muss.

Die Bonität eines Mietinteressenten lässt sich neben der
Mietschuldenfreiheit auch an den Verdienstbescheinigungen und
letztlich daran messen, ob er die Mietkaution zahlt.

Die augenblickliche Bonität vielleicht, jedoch nicht seine
Zahlungsmoral.

Niemand hat eine Glaskugel auf dem Tisch. Aber die Mietschuldenfreiheit bezieht sich idR nicht auf die Zahlungsmoral, also ob immer pünktlich gezahlt wurde, sondern auf Außenstände!

Ein
Restrisiko, dass es sich vielleicht doch um einen Mietnomaden
handelt, kann keiner ausschließen, aber Vermietung war und ist
immer ein gewisses Risiko.

Das sollte jedem Vermieter bewusst sein.

Und dann gibt es im Vorfeld die allbekannte
Mieterselbstauskunft, wo schon nach einer eidesstattlichen
Versicherung oder Zahlungsverpflichtungen gefragt wird. Und
sollte sich herausstellen, dass der Interessent gelogen hat,
kann das mitunter ein Kündigungsgrund sein.

Ist halt die Frage, was das dem Vermieter bringen soll.

Ja, warum werden dann solche Fragen in Selbstauskünften gestellt?

Wenn

der Mieter seine Miete nicht zahlt, so leitet sich daraus
ebenso ein Kündigungsgrund ab. Da brauch man keine
Falschaussagen heranzuziehen.

Was die Schufa-Auskunft über die tatsächliche Zahlungsmoral aussagen
soll, ist mir schleierhaft.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Schufa-Auskunft
Privatsache ist und auch bleiben soll, denn nur weil ich eine
Wohnung anmieten will und meine Bonität nachgewiesen habe, hat
es den Vermieter nicht zu interessieren, ob ich Kredite habe
oder ein Handy.

Du verwechselst hier etwas. Der Vermieter möchte keine
Schufa-Selbstauskunft sehen sondern eine
Schufa-Verbraucherauskunft.

Warum liegt mir ein Fragebogen vor, in dem explizit nach Schufa-Selbstauskunft gefragt wird?

Da stehen keine Verpflichtungen

drin die der potenzielle Mieter eingegangen ist, sondern nur
ein Basisscore, welcher (zwar zugegebenerweise umstritten)
eine Aussage über die Zahlungsmoral darstellt.

Wenn BEGRÜNDETE Zweifel an der so genannten
Zahlungsmoral bestehen, kann man das sicher im Gespräch klären
und Belege vorbringen. Denn wie es auch beim
Vorstellungsgespräch: Entschieden wird in den ersten drei
Sekunden.

Auch Mietnomaden sind Menschen wie du und ich, da merkt man in
3 Sekunden nix. Eher im Gegenteil, die wissen wie sie einen
„guten Eindruck“ hinterlassen.

Ja gut, aber das Restrisiko bleibt immer - niemand hat eine Glaskugel.

Natürlich verstößt man nicht gegen den Datenschutz, wenn man
die Schufa-Auskunft selbst vorlegt. Ich habe nach wie vor
–ganz neutral formuliert- große Bedenken, ob ein Vermieter das
Recht dazu hat, die Bonität des Mietinteressenten, denn darum
geht es ja, mittels Schufa-Auskunft festzustellen.

Ja, hat er (wenn der Mieter zustimmt). Er darf sich nämlich
durchaus über die Bonität seines Mieters ein Bild verschaffen.
Daran ist nichts sittenwidrig.

wenn der Mieter zustimmt, das ist das Entscheidende! Also leitet sich daraus kein Recht ab. Und wenn sich die Bonität nicht mittels Verdienstbescheinigung, Arbeitsvertrag o.ä. nachweisen lässt. Es geht hier um Frage, ob der Interessent finanziell in der Lage, die Miete zu zahlen. Im Übrigen sind Lohnpfändungen wegen Schulden auf der Verdienstbescheinigung ersichtlich, vorausgesetzt, das Einkommen befindet sich im pfändbaren Bereich.

Und dass man heutzutage ohne Schufa-Auskunft kaum noch eine
Wohnung bekommt, dürfte auch der Autorin „Julia Jones“ bekannt
sein.

Das stimmt so nicht. Es gibt nämlich mittlerweile viel
aussagekräftigere Mieterauskünfte (die Schufa als
Auskunftsdienst ist nämlich bei Vermietern nicht die erste
Wahl).

Gruß

Joschi

sagen wir es mal so:
Wenn ein Mieter mit der Miete 2 Monate in Rückstand ist. Der
Vermieter kündigt und danach der Mieter, wenn er nicht den
Rückstand ausgleicht, bis zum Ende des Monats ausgezogen sein
muss oder geräumt werden kann, dann würde kein Vermieter neben
3 MM Kaution noch nach Verdienstbescheinigung oder Schufa
fragen.

Tut mir Leid, den Sinn verstehe ich nicht.

Aber leider dauert es mal locker 12 Monate bis man einen
zahlungsunwilligen Mieter rechtskräftig gekündigt hat. Die
Räumung dauert dann noch mal so lange. Über die Kosten reden
wir besser nicht.

Ja, das ist ärgerlich.

Und da wunderst du dich, dass ein Vermieter so ziemlich alles
tut um nicht sehenden Auges in den wirtschaftlichen Ruin zu
rennen?

Nun stellen wir die Mieter nicht unter Generalverdacht. Fakt ist, die überwiegende Zahl der Mieter kommt ihrer Bringeschuld nach. Ob nun pünktlich oder nicht, sei mal dahingestellt. Und was bitte sollen die Mieter als Sicherheiten noch stellen als eine Kaution? Es gibt immer Leut, die trotz ausreichendem Einkommen nicht zahlen. Das ist eben das gewisse Risiko, auf das sich der Vermieter einlassen muss, sonst brauche kein stolzer Hausbesitzer zu werden, wenn ihm das zu heiß ist, oder? Und machen wir uns nichts vor: Die meisten Hausverwaltungen / eigentümern nagen nicht am Hungertuch :smile:)

vnA

Nochmal hallo tisch66,

es ist nicht zielführend das jetzt noch weiter auszuführen deswegen nochmal kurz und knapp zu deine Fragen:

Der Vermieter darf es fordern. Der Mieter darf es ablehnen. Der Vermieter darf vermieten an wen er will. Legt der Mieter eine Schufaauskunft vor, so kann er die Kosten dafür nicht vom Vermieter verlangen es sei denn der Vermieter hat eine Kostenübernahme zugesichert.

Gruß

Joschi

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Den Sinn meiner Ausführungen hast du nicht verstanden?
Nun gut: Wenn es eine Parität der Vertragspartner gäbe, müsste ein Vermieter nicht auf Nebenkriegsschauplätze ausweichen um bestehende juristische Benachteiligungen zu kompensieren.
War das jetzt verständlicher?
Nun stellen wir aber auch die Vermieter nicht unter Generalverdacht. Es ist eben nicht so, dass das Invest in Immobilien eine weit höhere Rendite als Bundesschatzbriefe abwirft. Wenn das Risiko zu hoch wird, wird nicht mehr in den Wohnungsbau investiert. Das Ergebnis ist eine ungenügende Anzahl oder unsanierte Wohnbausubstanz. Der dann nicht mehr Vermieter hat sein Invest dann in Aktien oder Wertpapiere. Der Mieter ist dann der Dumme.
Der Markt regelt die Preise. Knappes Angebot, höhere Preise.
In Ballungsgebieten kann man das schön beobachten.

vnA

Den Sinn meiner Ausführungen hast du nicht verstanden?
Nun gut: Wenn es eine Parität der Vertragspartner gäbe, müsste
ein Vermieter nicht auf Nebenkriegsschauplätze ausweichen um
bestehende juristische Benachteiligungen zu kompensieren.
War das jetzt verständlicher?

Noch immer nicht :smile:) Aber danke für Deine rege Teilnahme; ich würd die Diskussion jetzt beenden.

Nun stellen wir aber auch die Vermieter nicht unter
Generalverdacht. Es ist eben nicht so, dass das Invest in
Immobilien eine weit höhere Rendite als Bundesschatzbriefe
abwirft. Wenn das Risiko zu hoch wird, wird nicht mehr in den
Wohnungsbau investiert. Das Ergebnis ist eine ungenügende
Anzahl oder unsanierte Wohnbausubstanz. Der dann nicht mehr
Vermieter hat sein Invest dann in Aktien oder Wertpapiere. Der
Mieter ist dann der Dumme.
Der Markt regelt die Preise. Knappes Angebot, höhere Preise.
In Ballungsgebieten kann man das schön beobachten.

vnA

Nochmal hallo tisch66,

es ist nicht zielführend das jetzt noch weiter auszuführen
deswegen nochmal kurz und knapp zu deine Fragen:

Der Vermieter darf es fordern. Der Mieter darf es ablehnen.
Der Vermieter darf vermieten an wen er will. Legt der Mieter
eine Schufaauskunft vor, so kann er die Kosten dafür nicht vom
Vermieter verlangen es sei denn der Vermieter hat eine
Kostenübernahme zugesichert.

Na bitte, es geht auch kurz gefasst :smile:) Ich bedanke mich für die rege Teilnahme und beende meinerseits die Diskussion :smile:) Ich werd wohl mal einen Anwalt fragen müssen.

Gruß

Joschi

Alles Gute Thomas

Hallo

Fakt
ist, die überwiegende Zahl der Mieter kommt ihrer Bringeschuld
nach. Ob nun pünktlich oder nicht, sei mal dahingestellt.

Wirklich großzügig von Dir. Ich bin Vermieter - würde mein Mieter nicht pünktlich bezahlen, wäre das vermutlich auf Dauer existenzbedrohend für mich. Die Bank zieht ihre Zinsen nämlich sehr pünktlich ein. Und der Überziehungszins ist immens. Von einem Mietausfall will ich gar nicht reden.

Und machen wir uns nichts vor: Die meisten
Hausverwaltungen / eigentümern nagen nicht am Hungertuch :smile:)

Nun stellen wir die Vermieter mal nicht unter Generalverdacht. Klar, der reiche (böse) Vermieter ist ein beliebtes Feindbild, aber die Realität sieht in vielern Fällen doch anders aus. Ich kenne nun diverse Vermieter, und für jeden von denen wäre ein Mietnomade der wirtschaftliche Ruin.

Gruß,
Max

PS:

Das ist eben das gewisse Risiko, auf
das sich der Vermieter einlassen muss

Ein Risiko ist immer dabei - aber nur ein Narr würde nicht alles tun, um das Risiko zu vermindern. Und dazu gehört unter anderen auch die Schufa-Auskunft.

M.

Hi,

warum willst du einen Anwalt fragen?

Ist doch nicht so schwer, Beide Seiten wollen etwas, wenn die Willenserklärung übereinstimmt kommt ein Vertrag zustande, wenn nicht dann nicht, ggf. weiter verhandeln.

cu Naseweis

Manchen Leuten ist es wohl zu kompliziert… Vielleicht möchte der Fragesteller ja nun den Vermieter auf eine Vermietung ohne Schufaauskunfst verklagen :smiley:

Echt lächerlich! Wenn ich mein Haus vermieten will, dann kann ich mir den Mieter ja wohl nach den Kriterien aussuchen, die ich bevorzuge.