ich bin dabei für mich und meine Familie eine größere Wohnung zu suchen.
Heute haben wir mit einem Makler eine Wohnung besichtigt die uns ganz gut gefallen hat. Zum Ende der Besichtigung drückte uns der Makler einen Fragebogen in die Hand den wir bitte zu Hause ausfüllen sollen und ihm dann wieder übergeben sollen (Selbstauskunft). Hier drin wird u.a. danach gefragt ob wir Verbindlichkeiten hätten. Außerdem fordert der Makler eine Schufa-Auskunft.
Frage: Ist das üblich und hat er einen Anspruch auf diese Auskünfte bevor er mit mir einen Mietvertrag abschließt?
Ist eine Kautionszahlung in Höhe von 3 Monatskaltmieten die Regel?
erst einmal herzlichen Glückwunsch, daß Du etwas passendes gefunden hast.
Nun zu Deinen Fragen:
Der MAKLER wird sicher keinen MV abschließen, weil er ja nur Vermittler ist. Insofern hat der Makler überhaupt keine Ansprüche auf derartige Ausküfte.
Eine SCHUFA-Auskunft ist - mittlerweile - durchaus üblich. Allerdings brauchst Du diese keinesfalls dem Makler (den geht es nämlich einen feuchten Kehricht an) zu übergeben. Normalerweise fordert der Vermietr eine solche Auskunft an.
Selbstauskunft (Fragebogen): ebenfalls gängig und sollte wahrheitsgemäß ausgefüllt werden, sonst hängen sie Dir womöglich noch arglistige Täuschung bei MV-Abschluß an und kündigen fristlos den Mietvertrag (wäre übrigens rechtens).
Ist eine Kautionszahlung in Höhe von 3 Monatskaltmieten die
Regel?
Ja.
An Deiner Stelle würde ich mich sofort an den zuständigen Mieterverein wenden, um die Fragen genau abzuklären. Leider habe ich die Unterlagen im Moment nicht zur Hand.