Hallo zusammen,
eines vorweg - mein letztes Mietverhältnis hatte ich im letzten Jahrtausend auf der Seite… dann hab ich die Fronten gewechselt. Wir leben auf dem Land und da ist auch einiges anders als in der grossen weiten Welt - ich sag mal grob ein Handschlag gilt da noch was.
Meine Tochter wird in nächster Zeit ihr Studium beginnen. Am Wochenende haben wir uns einmal die örtliche Tageszeitung besorgt um einen groben Überblick über den Wohnungsmarkt in der Studienstadt zu bekommen. Fast jede dritte Anzeige hatte in Klammern den Zusatz „SCHUFA“ und ich nehme mal an weil selbstverständlich steht es bei einem weiteren Drittel gar nicht erst dabei wird aber erwartet.
Ich gehe davon aus die Anbieter möchten schon bei der Besichtigung eine SCHUFA Auskunft sehen… ansonsten ist das Gespräch beendet – liege ich da richtig?
Ich hab nun null Erfahrung mit dem Thema - wenn die Anbieter eine SCHUFA Auskunft sehen möchten was reicht dann - die nach §34 BDSG (hab so ein Ding noch nie in den Händen gehabt weiß also nicht was da drin steht) oder wollen die die Variante für 18,50 sehen?
Falls der Anbieter die für 18,50 sehen will… macht es überhaupt Sinn so eine Auskunft für eine 19jährige zu besorgen die bisher noch kein eigenes Einkommen erzielt hat? Hat sie überhaupt eine Chance als Mieter aufzutreten oder soll ich das gleich übernehmen?
Danke schon mal
Gruss Keuper