SCHUFA-Einträge

Hallo,

eine Frage: was ist die gesetzliche Grundlage für SCHUFA-Einträge?

Wenn eine Person nicht möchte dass Daten über sie gespeichert werden, kann sie es doch eigentlich verbieten, oder nicht? Besonder bei einer Firma…

MfG

Kann sie, es gibt ja bei Kreditverträgen die Schufaklausel, die man eigens bejahen muß. Andererseits ist die Gegenseite nicht gezwungen, jemandem einen Kredit zu erteilen, wenn er dazu nicht bereit ist…

Wenn eine Person nicht möchte dass Daten über sie gespeichert
werden, kann sie es doch eigentlich verbieten, oder nicht?

Nein, die Schufa ist ein eingetragener Verein. Sinn dieses Vereines ist, dass sich die Mitglieder gegenseitig Informationen über faule Kunden geben. Wenn man sich ein Handy kauft, kann man nicht verhindern, dass der Provider dieses in die Schufa einträgt. Allerdings muß man kein Handy kaufen, dann kommt da auch nichts in die Schufa.

Besonder bei einer Firma…

Dann sollte man zu dieser Firma keine Geschäftsbeziehung unterhalten.

Kann sie, es gibt ja bei Kreditverträgen die Schufaklausel,
die man eigens bejahen muß.

Mit dieser Klausel wird gestattet, dass das KI in die Schufa reinschaut, bevor sie den Kredit genehmigt. Wenn der Kredit genehmigt und ausgezahlt wurde, kann man nicht verhindern, dass dieser in die Schufa eingetragen wird.

Kann sie, es gibt ja bei Kreditverträgen die Schufaklausel,
die man eigens bejahen muß.

Mit dieser Klausel wird gestattet, dass das KI in die Schufa
reinschaut, bevor sie den Kredit genehmigt

… und im Fall von … diese Sachen selbst der Schufa meldet. Somit ist die Anfangsaussage eigentlich richtig.

Steht bei meinen Verträgen zumindest immer so mit drin.

Grüße