Im Jahr 2007 habe als Geschäftsführer einer kleinen Kapitalgesellschaft, insgesamt 3 Personen (inkl. mir), ein Geschäftskonto bei der Deutschen Bank eröffnet. Die Eröffnung lief über einen selbstständigen Finanzberater, dem ich mein Vorhaben erläutert habe und dieser mir wiederrum einen KOntoeröffnungsantrag vorgelegt hat. Da er keine Geschäftskonten, sondern nur Privatkonten eröffnen durfte, hat er den Vorgang einer Angestellten in der Bank weitergegeben, diese hat den Antrag dann bearbeitet und mir wurden anschließend die Kontounterlagen übermittelt. Die Anschrift auf dem Antrag wurde auf die Firmenanschrift gelegt, mit Angabe des Firmennames (wurde auch auf den Kontoauszügen angegeben) und meinem Namen als GF.
Aufgrund der Wirtschaftskrise waren viele Kunden zahlungsunfähig, so dass die Firma auch zahlungsunfähig wurde, dies lies sich bei den offenen Forderungen unseren Kunden gegenüber nicht vermeiden. Der Dispo musste leider in Anspruch genommen werden bis gar nichts mehr ging und die Bank das Konto gekündigt hat und ein Inkasso Unternehmen beauftragt hat.
Das Schlimmste daran ist, dass nun in meiner privaten SCHUFA ein Negativeintrag gemacht wurde. elbstverständlich habe ich der SCHUFA sofort einen Widerspruch zu dem Eintrag gesandt und stehe auch in regelmäßigem Kontakt zur SCHUFA und zum Inkasso-Unternehmen. Die SCHUFA selbst hört nur auf die Deutsche Bank und die sagen, es ist ein Privatkonto und gehört in die SCHUFA. Hab der SCHUFA mittlerweile eine Bestätigung des Finanzberaters eingereicht, die besagt, dass ein Geschäftskonto eröffnet werden sollte und er dieses auch so weitergegeben hat. Die Schufa bleibt auf ihrem Standpunkt. Mit dem Inkasso Unternehmen wurde erstmal Ratenzahlung vereinbart, damit nicht noch weitere Folgen entstehen, dass ich keine Kredite mehr bekomme wegen dem Eintrag ist ja wohl klar. Die legen immer den Kontoeröffungsantrag vor, der besagen soll, dass es ein Privatkonto war, ist es überhaupt möglich ein Privatkonto an seiner Geschäftsadresse zu eröffnen??
Mein Anwalt will jetzt mit mir vor Gericht gehen und die Situation so darlegen, dass ein Auftrag für ein Geschäftskonto erteilt wurde, aber aufgrund eines Fehlers der Bank ein Privatkonto eröffnet wurde und mir so Nachteile entstanden sind, die einen Schadenersatzanspruch meinerseits gegen die Bank begründet.
Habe denen schon zwei Vorschläge gemacht um hier einen Vergleich zu erzielen, dass es nicht zu einem Prozess kommen muss, beide Vorschläge wurden bereits abgelehnt mit der Begründung, dass Sie das Gerichtsurteil abwarten wollen.
Hat einer vielleicht eine Idee was ich hier persönlich noch machen kann? Ich möchte nicht unbedingt vor Gericht, da die Anwälte sich sowieso immer absprechen um beide Seiten (sprich die Anwälte) reich zu machen.
DANKE.
(Ich will keine Rechtsberatung, nur ein paar Tipps, was ich noch an die SCHUFA oder das Inkasso Unternehmen schreiben kann, damit die sache außergerichtlich geklärt werden kann)