SCHUFA Eintrag für gekündigtes Firmenkonto?

Im Jahr 2007 habe als Geschäftsführer einer kleinen Kapitalgesellschaft, insgesamt 3 Personen (inkl. mir), ein Geschäftskonto bei der Deutschen Bank eröffnet. Die Eröffnung lief über einen selbstständigen Finanzberater, dem ich mein Vorhaben erläutert habe und dieser mir wiederrum einen KOntoeröffnungsantrag vorgelegt hat. Da er keine Geschäftskonten, sondern nur Privatkonten eröffnen durfte, hat er den Vorgang einer Angestellten in der Bank weitergegeben, diese hat den Antrag dann bearbeitet und mir wurden anschließend die Kontounterlagen übermittelt. Die Anschrift auf dem Antrag wurde auf die Firmenanschrift gelegt, mit Angabe des Firmennames (wurde auch auf den Kontoauszügen angegeben) und meinem Namen als GF.

Aufgrund der Wirtschaftskrise waren viele Kunden zahlungsunfähig, so dass die Firma auch zahlungsunfähig wurde, dies lies sich bei den offenen Forderungen unseren Kunden gegenüber nicht vermeiden. Der Dispo musste leider in Anspruch genommen werden bis gar nichts mehr ging und die Bank das Konto gekündigt hat und ein Inkasso Unternehmen beauftragt hat.

Das Schlimmste daran ist, dass nun in meiner privaten SCHUFA ein Negativeintrag gemacht wurde. elbstverständlich habe ich der SCHUFA sofort einen Widerspruch zu dem Eintrag gesandt und stehe auch in regelmäßigem Kontakt zur SCHUFA und zum Inkasso-Unternehmen. Die SCHUFA selbst hört nur auf die Deutsche Bank und die sagen, es ist ein Privatkonto und gehört in die SCHUFA. Hab der SCHUFA mittlerweile eine Bestätigung des Finanzberaters eingereicht, die besagt, dass ein Geschäftskonto eröffnet werden sollte und er dieses auch so weitergegeben hat. Die Schufa bleibt auf ihrem Standpunkt. Mit dem Inkasso Unternehmen wurde erstmal Ratenzahlung vereinbart, damit nicht noch weitere Folgen entstehen, dass ich keine Kredite mehr bekomme wegen dem Eintrag ist ja wohl klar. Die legen immer den Kontoeröffungsantrag vor, der besagen soll, dass es ein Privatkonto war, ist es überhaupt möglich ein Privatkonto an seiner Geschäftsadresse zu eröffnen??

Mein Anwalt will jetzt mit mir vor Gericht gehen und die Situation so darlegen, dass ein Auftrag für ein Geschäftskonto erteilt wurde, aber aufgrund eines Fehlers der Bank ein Privatkonto eröffnet wurde und mir so Nachteile entstanden sind, die einen Schadenersatzanspruch meinerseits gegen die Bank begründet.

Habe denen schon zwei Vorschläge gemacht um hier einen Vergleich zu erzielen, dass es nicht zu einem Prozess kommen muss, beide Vorschläge wurden bereits abgelehnt mit der Begründung, dass Sie das Gerichtsurteil abwarten wollen.

Hat einer vielleicht eine Idee was ich hier persönlich noch machen kann? Ich möchte nicht unbedingt vor Gericht, da die Anwälte sich sowieso immer absprechen um beide Seiten (sprich die Anwälte) reich zu machen.

DANKE.

(Ich will keine Rechtsberatung, nur ein paar Tipps, was ich noch an die SCHUFA oder das Inkasso Unternehmen schreiben kann, damit die sache außergerichtlich geklärt werden kann)

Sehr geehrter Blazebird

Die Frage, ob es ein Privat- oder Firmenkonto war, hat Ihr Anwalt bereits beantwortet. Es ist somit ein Privatkonto.

Wie er den angeblichen Fehler der Bank beweisen will, ist mir schleierhaft. Sie sollten sich das gut erklären lassen. Grundsätzlich müssen Sie beweisen, dass Sie eine Willenserklärung zur Eröffnung eines Firmenkontos abgegeben haben und die ganze Zeit nicht erkennen konnten, dass es sich um ein Privatkonto handelte. Man kann einen solchen Vertrag zwar unter gewissen Gesichtspunkten anfechten, ob das aber sinnvoll ist, kann man nach Ihrer sehr widersprüchlichen und teilweise schalich falschen Sachverhaltsschilderung nicht beurteilen. Ihr Anwalt aber muss so etwas burteilen können.

da die

Anwälte sich sowieso immer absprechen um beide Seiten (sprich
die Anwälte) reich zu machen.

[…]

Wenn Ihr Anwalt diesen Text liest, sollte er das Mandat niederlegen, Sie Ihrem selbstgewählten Schicksal überlassen und Sie verklagen.

Persönliche Bemerkungen entfernt

So wie sich die Sache darstellt, bleibt Ihnen nichts anderes übrig als einen Prozess zu führen.

Liebe Grüße
S. Stadler

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für Ihr überaus belustigendes Statement, solche „Experten“ braucht das Land, damit es weiter bergab geht. Und endschuldigen Sie bitte meine gewählte Formulierung für den Sachverhalt, es sollte möglichst „einfach“ dargestellt werden, aber anscheinend kommt es bei „bescheidenen Experten“ nicht an.

Wollte auch nur mal anmerken, dass dies ein Zweit-Unternehmen von mir war und das Erst-Unternehmen eine sehr gute wirtschaftliche Stellung genießt.

Die Einschätzung ob ich keine Grundlagen des Geschäftsrechts habe, überlassen Sie bitte mir. Ich habe dieses Konto mit dem Willen eröffnet ein Geschäftskonto zu haben, die Unterlagen wurden meinerseits sehr genau geprüft. Mein damaliger Sachbearbeiter der Bank hat mir auch bereits eine schriftliche Bestätigung dafür gegeben, dass das Konto als Firmenkonto eröffnet wurde, da er nicht mehr für diese Bank tätig ist, wird dementsprechend auch die Bestätigung seitens der Bank bestritten.

Ich werde Ihren Rat zukünftig nicht mehr einholen und auch anderen diese Empfehlung ausprechen.

Berechtigte Schufa Einträge können nicht gelöscht werden.
Klar, dass die DB das Gerichtsurteil abwarten will/muß um den Schufa Eintrag rausnehmen zu können.

Jedoch ist die Schufa mehr oder weniger verpflichtet, einen bestrittenen Eintrag bis zur endgültigen Klärung zu sperren und darüber keine Auskunft zu geben.

So wie du die Sache erklärt hast, wirst du (je nach Vertragsgestaltung) vor Gericht gewinnen. Ihr solltet euch darauf berufen, dass hier eine Überraschende Klausel vorliegt und die Absicht kein Privatkonto mit Privathaftung zu eröffnen, sondern ein Firmenkonto ausgestellt auf die nicht mehr existierende juristische Person.

Hallo,
wenn der Anwalt DIr schon hilft, sollten sich eigentlich andere raushalten. Wenn
die private Lage normal bis gut ist, wird die Bank natürlich sich auf nichts
einlassen. Normaler Weise wird bei einer Geschäftskonto-Eröffnung in den
Formularen automatisch eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Firmengründer
vereinbart. Hier wird der Anwalt wohl auch ansetzen, es ist unerheblich ob das
Konto geschäftlich oder privat genutzt wurde; wichtig sind die zugesagten
Sicherheiten- hier könnte man einen Beratungsfehler der Bank bzw des
Finanzberaters unterstellen wenn dieser Passus versteckt untergejubelt wurde.
Wenn das Thema Sicherheiten aber abgesetzt oder gar auf einem separaten
Formular formuliert wurde, hat man definitiv verloren. Vergleiche werden dann
generell erst nach einem gerichtlich abgeschlossenen Verfahren gefunden. Aber
nur dann wenn die Bank ansonsten nichts oder deutlich weniger in einem kurzen
Zeitraum verwirklichen kann. Sorry- so ist das nun mal. Der einzige Tipp wäre
dann eigentlich privates Vermögen schnell platt machen ( Tickets von
Spielbanken)- geliehenes Geld aus der Verwandtschaft generieren, dass man dann
bezahlt… und so weiter. Wenn dann im Vollstreckungsfalle nichts zu holen ist,
durch den Anwalt Kontakt aufnehmen lassen. Dann wird die Bank oder der
Gläubiger ( i.d.Regel ) Inkassotochter der Bank, plötzlich gesprächig.
Im Rahmen DIESER Verhandlungen dann auch die sofortige Löschung der SCHUFA
Einträge zum Bestandteil der Einigungsversuche machen.
Bis dahin sollte man, wenn dem so ist wie oben beschrieben, eigentlich nur
schnellst möglich alles über sich ergehen lassen. Das Geld für die Verfahren und
Anwalt brauch man wohl eher für den Vergleich später…

Gruss
Volker

Hallo Volker,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich bin von Natur aus so, dass ich mich gerne vorher selbst informiere, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt und was man alles erwähnen kann und sollte, halt eine kleine Anwaltskontrolle, damit ich während des Verfahrens auch entsprechend reagieren kann. Hat mir schon des Öfteren geholfen.

Zum Vorgang selbst sollte noch erwähnt werden, dass es hier nicht darum geht, dass ich nicht zahlen kann oder will, ich kann sehr wohl zahlen und möchte es auch zahlen, gerade weil es ja um Summen geht, über die ich verfügt habe. Es geht vielmehr darum, dass hier die Grundlage seitens der Bank falsch interpretiert sind und die Folgen eine berufliche Schädigung mitbringen können.

Die ganze Sache hätte von vorne herein anders laufen können, leider ist die Bank in diesem Fall kein guter Gesprächpartner und hat sich von Anfang an geweigert ein „normales“ Gespräch zu führen.

Auch die eingetragene Summe entspricht nicht der tatsächlichen Summe.

Bei der Kontoeröffnung wurde sowohl der Name der Firma, als auch mein Name angegeben, auf jeden Kontoauszug wird der Name der Firma erwähnt. Die Kontoinhaberanschrift deckt sich mit der Geschäftsanschrift, aber nicht mit meiner privaten Meldeanschrift.

Meine Hausbank hat nach einem Gespräch gesagt, dass es i.d.R. so ist, dass, wenn es ein Privatkonto sein soll, auch auf die Meldeanschrift der Privatperson eröffnet wird, bspw. ein Zweitwohnsitz kann auch mit angegeben werden, muss aber dementsprechend deklariert werden. Eine völlig andere Anschrift, wie z.B. die Anschrift seines Arbeitgebers sind i.d.R. nicht möglich.

War mir zwar vorher schon bewusst, aber nochmals nachfragen kostet nichts.

Mit den Anwaltskosten gibt es keine Probleme, da hier grundsätzlich mein Firmenanwalt eingeschaltet wird und hier eine Vereinbarung besteht, so dass die Kosten gering ausfallen.

Es geht im Großen und Ganzen prioritär um dem SCHUFA-Eintrag und dieses wird auch der Kern unserer Verhandlungsstrategie.

Gruß

Die Schufa war bereits so frei und hat einen entsprechenden Widerrufsvermerk eingetragen.

Das andere wird sich dann wohl vor Gericht zeigen.

Das wird schon.
Ich habe ähnliche Vertragskonstellationen zm Inkasso gehabt. Da haben wir die Verfahren verloren, obwohl es Privatkonten gewesen sind, die eröfnet wurden, weil der Kontoinhaber mit seiner Unterschrift an 2 Stellen des Vertrages auch seinen Stemple platziert hatte.

das Gericht vertrat die Auffassung, dass das ein Zeichen dafür gewesen ist, dass der Kontoinhaber das Konto nicht für sich, sondern für seine GmbH eröffnen wollte.

Kopf hoch.

Na bitte - geht doch.
Es war auch grotesk, dass Sie diejenigen, die Sie um Hilfe bitten, in Ihrem Schreiben pauschal beleidigen. Aber Einsicht ist der beste Weg zur Besserung.
Mit dem „bescheidenen Experten“ stehen Sie zwar immer noch ein Bein in der Klage - aber Sie können beruhigt sein, da ich mich mit Leuten wie Ihnen nicht auseinander setze.

Im Übrigen: Ich schrieb nicht „Geschäftsrecht“, sondern „Gesellschaftsrech“ - wenn Sie nicht lesen könnn, schicke ich Ihnen meine Anwort gern als Tondatei.

Glück auf

Hallo,

mir ist unverständlich, wie die Deutsche Bank davon ausgeht, dass es sich um ein Privatkonto handelt, obwohl ein geschäftskonto eröffnet wurde. Bei der Eröffnungskonditionen sind die Modalitäten grundsätzlich unterschiedlich, da bei dem einem nur ein Ausweis und bei dem anderen ein Auszug aus dem handelsregister oder eine Gewerbenameldung o.ä. vorgelegt werden muss. Zudem ist bei dem Antrag und der Bestätigung der Kontoeröffnung ein ausdrücklicher Hinweis auf ein Geschäftskonto enthalten. Sollte dieser nicht in den Unterlagen vorhanden sein, wird eine Gerichtsverhandlung wohl negativ verlaufen, da sowohl die Bank WIE AUCH DER KUNDE verpflichtet sind die Daten zu prüfen und ggf. zu reklamieren.
Tschüß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
kann Ihnen ein Schweizer Bank-/Girokonto - ohne Mindesteinlage und ohne Schufa, mit echtem Schweizer Bankgeheimnis empfehlen!
Schauen Sie mal auf diese Seite, dort finden Sie alle Informationen: http://ghs-finance.de.tl/Schweizer-Bankkonto.htm

Grüsse John