SCHUFA Eintrag nach einer verlorenen Zivilklage

Wenn die Schuld bezahlt ist, besteht kein Grund fuer einen Eintrag bei der Schufa.
Falls ein Eintrag doch erfolgt ist, sollte Loeschung beantragt werden.

Hallo,
generell nicht aber:

Eine Schufaeintrag kommt nur, wenn es zur Zwangsvollstreckung kommen sollte,
falls der Schuldner, die 800 Euro nicht bezahlt und der Gläubiger einen Titel ( für 800 Euro) erwirkt hat.

Liebe Grüsse von Andrea