Wenn die Schuld bezahlt ist, besteht kein Grund fuer einen Eintrag bei der Schufa.
Falls ein Eintrag doch erfolgt ist, sollte Loeschung beantragt werden.
Hallo,
generell nicht aber:
Eine Schufaeintrag kommt nur, wenn es zur Zwangsvollstreckung kommen sollte,
falls der Schuldner, die 800 Euro nicht bezahlt und der Gläubiger einen Titel ( für 800 Euro) erwirkt hat.
Liebe Grüsse von Andrea