a)
Eine kleine Webseite fordert eine Vertragsstrafe für eine angeblich Vertragsverletzung, die in den AGB pauschal mit etwa 800 Euro angedroht wird.
b)
Ein Anwalt fordert ihn per Mail auf, diesen Betrag zu zahlen. Der Kunde aber legt Widerspruch ein. Auch einem gerichtlichen Mahnbescheid widerspricht er.
c)
Das ganze geht vor ein Zivilgericht und der Kunde verliert oder muss einen Vergleich schliessen.
d) Mit Murren zahlt er jetzt den Betrag.
Frage:
Gibt es hierfür einen SCHUFA Eintrag, obwohl der Kunde am Ende gezahlt hat? Kann der Webseitenbetreiber ihn überhaupt bei der SCHUFA melden? Oder machen das gar Gerichte?
nein. Ein Vergleich ist kein Urteil.
Mit der Vertragsstrafe meinten Sie aber nicht eine Urheberrechtsverletzung, oder? Dies kann nach UrhG strafrechtlich verfolgt werden.
Nur als Tipp: Wenn es eine Vertragsverletzung ist, muss ein Vertrag nachgewiesen werden. Bei manchen dubiosen Webseiten ist dies nicht der Fall, also auch keine Vertragsverletzung.
erst einmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich bin einigermassen überrascht, wie schnell hier eine Antwort kam. Spitzenklasse.
Um es zu präzisieren:
Es ist keine Urheberrechtsverletzung. In den AGB war etwas festgelegt, gegen das der Kunde angeblich verstossen hat und das pauschal mit 800 Euro geahndet werden soll. Es ging dem Zivilprozess ein Strafprozess vorraus, der nach 153a eingestellt wurde. Die Schuld wurde aber nie eingestanden, sondern die Einstellung erfolgte, um den Prozess so schnell wie möglich zu beenden.
Sowohl die Forderung ist in der Höhe als auch der Vertragsabschluss an sich ist strittig.
Die Frage zielt eher auf den worst case. Nehmen wir an, der Kunde widerspricht und lässt es auf eine Zivilklage ankommen, um den Fall zu klären. Nehmen wir an er verliert aus welchen Gründen auch immer. Darf dann, wenn er dann mit Murren die 800 Euro zahlt ein SCHUFA Eintrag erfolgen?
PS: Das mit dem Beweis des Vertrages habe ich auch schon gelesen. Trotzdem Danke für den Hinweis.
War das eine Firma, dann wird in die Schufa eingetragen, allerdings nach 2 Jahren gelöscht, sofern die Forderungen erledigt sind. Ist es lediglich eine internationale Firma, Privatperson, erfolgt kein Eintrag. Nur mal zum Hinweis, wenn nach § 153 StPO eingestellt wird, wird u. a. auch dann eingestellt, wenn die Aussicht auf eine Verurteilung gering ist. Da ich den Sachverhalt nicht kenne, kann ich keinen Tipp geben wie viel Aussicht auf Erfolg die Klage hat.
Danke für die Antwort. Dann macht es ja in der Regel doch Sinn, eine Vertragsstrafe auch wenn sie eventuell unberechtigt ist zu zahlen, denn das Risiko eines negativen SCHUFA Eintrages hatte ja enorme Konsequenzen.
Aber das habe ich richtig verstanden. Eine aussergerichtliche Einigung kann nicht zum SCHUFA Eintrag führen?
Ich hatte mal gelesen, dass nicht jede Firma einfach SCHUFA Einträge machen kann, sondern nur bestimmte Vertragspartner. Ausserdem muss der Kunde vorher einer SCHUFA Klausel zugestimmt haben. Ist das nicht richtig?
Sorry - definitiv die letzte Nachfrage. Ich will sie ja nicht ewig aufhalten.
Also machen wir mal ein bisschen Jura Grundkurs:
Ein Vertrag ist eine beidseitige gleichlautende Willsenerklärung. Dabei ist es unerheblich ob wir von einem Dienstleistungsvertrag (wird die Leistung geschuldet) oder von einem Werkvertrag (wird das Ergebnis geschuldet) reden. Eine Vertragsverletzung kann auch nur dann erfolgen wenn die AGB s der VErtragspartner nicht gegen geltendes Recht verstoßen, sonst sind diese nach § 123 BGB nichtig. Mann kann also auch nicht bestraft werden wenn man dagegen verstößt. In die Schufa wird man nur eingetragen wenn man rechtskräftig verurteilt wurde. Ein Vergleich ist keine Verurteilung, weil weder der Kläger recht bekommt noch der Beklagte. Man trifft sich „irgendwo in der Mitte“. Aus diesem Grund gibt es auch keinen klaren Schuldspruch und somit ist auch kein Beschuldigter auszumachen. Aus diesem Grund wird der Vergleich nicht eingetragen. Die Firma kann, muss sich aber nicht, die Sache an die Schufa melden. Dann wird es vermerkt, aber nach Begleichung der Schuld, innerhalb von zwei Jahren wieder gelöscht.
Stimmt, nicht jede Firma kann eintragen. Die Forderung muss, wie oben beschrieben, rechtsgültig sein.
Hoffe, das dies weiterhelft. Dem Kollegen von Anwalt auf Ihrer Seite viel Spass
Die Schufa ist eine Organisation der Banken. An sich können nur solche die Schufa „füttern“ und abfragen. Wie sicher das ist, vermag ich nicht zu beurteilen, an Ihrer Stelle würde ich das bei der Schufa direkt anfragen. Gegen eine Gebühr ist die Schufa überdies verpflichtet, Ihnen die Auskunft über Sie zu geben, die sie auch den nachfragenden Banken gibt.
Wenn Sie ganz sicher wissen, daß Sie wegen des geschilderten Falls einen Schufa-Eintrag haben, würde ich dagegen bei der Schufa Widerspruch einlegen und mit einem Prozeß drohen. Denn selbstverständlich darf niemand, auch nicht die Schufa, Sie als finanziell nur eingeschränkt handlungsfähig darstellen, wenn dem nicht so ist! Die durch einen solchen Prozeß entstehenden Kosten gehen voll zu Lasten der unterlegenen Partei. Ich versichere Ihnen, daß die Schufa einen derartigen Prozeß mit Pauken und Trompeten verlieren wird, wenn Ihre Darstellung zutrifft.
Sie können mich gern’ auf dem Laufenden halten, was Datenschutz angeht bin ich sehr engagiert.
Viel Glück!
es freut mich sehr, dass die Resonanz hier so groß ist und natürlich freue ich mich über jede juristische Nachhilfestunde. Zumal ich kein Jurist bin und damit solche diffenzierten Äußerungen begrüße. Also nochmal vielen Dank und wenn ich könnte, würde ich Ihnen allen ein Bier ausgeben.
Herr Krüger-Limberger: Auch ich interessiere mich für Datenschutz und halte Sie gern auf dem Laufenden.
Es ging bei der ganzen Anfrage auch weniger um die Frage, ob die Webseite wirklich eine Chance hat, den Kunden wegen Vertragsverletzung zu belangen. Dies ist tatsächlich sehr strittig. Der besagte Kunde hat übrigens noch keine Forderung vorliegen, sondern gerade erst den Strafprozess abgewendet.
Die Frage zielte ja generell darauf ab, wie hoch das Risiko ist einen SCHUFA Eintrag zu bekommen. Dies kann ja fatale Konsequenzen nach sich ziehen (Kontokündigung, Kreditkündigung ect.).
Aber zu wissen, dass ein Vergleich keinen Eintrag nach sich zieht, ist schon mal gut zu wissen. Das aber ein gerichtlicher Beschluss, dass er zahlen muss, einen Eintrag nach sich zieht, auch wenn er dann zahlt ist auch schon einmal eine wichtige Info.
PS: Aber zugegeben: So weit ist es noch nicht. Hier wird nun gerade auch das denkbar dunkelste Szenario entworfen.
den Schufaeintrag gibt es meines Wissens erst dann, wenn ein Mahnverfahren widerspruchslos verläuft.
Wenn der Kunde letztlich fristgemäß auf den Titel (Vergleich) gezahlt hat, sehe ich keine Handhabe für einen „negativen Schufaeintrag“.
Die Schufa kommt des Weiteren durch ihre Vertragspartner an die Daten. Das sind z.B. Kreditinstitute, Versandhändler, Kreditkarten- und Leasingfirmen, Versorgungsunternehmen.
Wenn der Kunde glaubt, dass ein ungerechtfertigter Eintrag gegen ihn vorliegt, sollte er eine Abfrage starten und falls notwendig gegen die Eintragung vorgehen.
Schwer zu sagen. Vom Gefühl her würde ich natürlich sagen, dass man eigentlich nicht eingetragen werden sollte, wenn man einen Titel begleicht. Schliesslich muss ja erst mal geklärt werden, ob eine Forderung überhaupt rechtens ist. Aber bisher hört es sich überall so an, dass, wenn man am Ende eine solche Klärung verliert, einen Eintrag bekommt.
Ich wüsste nicht, mit welcher Rechtfertigung ein Schufa-Eintrag in einem Fall wie dem beschriebenen stattfinden sollte. Ich sage nein, das geht nicht. Solange, wie die Forderung bestritten ist, darf keine Eintragung erfolgen. Das ändert sich erst, wenn nach Rechtskraft des Urteils immer noch nicht gezahlt wird. Vorliegend aber wurde nach Beendigung des Gerichtsverfahrens ja gezahlt.
Ein gerichtsurteil ist wie ein titel; also nach fristablauf auch SCHUFA eintragungsfähig. Wurde frsitgerecht gezahlt, sehe ich keinen grund für enen schufa eintrag.
Der Mahnbescheid wird in der Schufa auftauchen, allerdings als erledigt.
Der Webseitenbetreiber kann und wird ihn bei der Schufa melden, wenn er der Schufa angeschlossen ist.
Grüße - Ernst