SCHUFA Eintrag nach Mahnbescheid

Hallo,
(ich weiss nicht, ob dies hier oder im Finanzen Board seinen Platz hat)

Vor 2 Jahren hatte ich ein Problem mit meinen HandyProvider, es ging um bezahlte Beiträge oder nicht bezahlte Beiträge. Die Sache schleppte sich ziemlich hin - am Ende (das ist eine andere Geschichte) bekam ich plötzlich (vor einem Jahr) einen Mahnbescheid von der Fa. bzw. einem Gericht.

Ich habe seinerzeit Widerspruch eingelegt und seither nichts gehört.
Das ist für mich kein Problem, wenn zwei Parteien nicht weiterkommen mus halt eine dritte Partei entscheiden (arme Gerichte…)

Vor kurzem kündigt nun meine Bank (eine dieser namenlosen Internetbanken) meine Dispo und meine Kreditkarte mit der Begründung, ich hätte einen negativen SCHUFA Eintrag.

Ich verstehe schon, dass sich die Bank, die mich gar nicht kennt, asichichern muss; allerdings frage ich mich schon, wo der Zusammenhang zwischen einer 100 Euro Streitsache und meinem Dispo ist…

Meine eigentliche Frage:
Ist es okay, diesen negativen SCHUFA Eintrag bestehen zu lassen? Die Sache ist ja gar nicht entschieden. Wenn es zu einer Entscheidung gegen mich käme würde ich natürlich zahlen.
Wenn es eine Art Treuhandkonto gäbe würde ich das Geld auch darauf überweisen bis die Sache entschieden ist.

Danke für Hilfen!
b.

also ich hab gleich mal ne frage:
hat der handyprovider wegen 100€ einen Mahnbescheid beantragt?? kann ich mir fast nicht vorstellen, wegen 100€? naja tut aber in deinem fall nichts zur sache…

dein handyprovider kann auch ohne mahnbeischeid einen schufaeintrag veranlassen (-> Kündigung Telekommunikationsvertrag oder Zahlungsrückstand)
und wegen einem treuhandkonto: beim amtsgericht hast du die möglichkeit das geld bis zur entscheidung zu hinterlegen.

den schufaeintrag wirst du aber so schnell nicht los… die frist hab ich nicht mehr genau im kopf aber so 2-3jahre bleibt der eintrag, selbst wenn du bezahlst… da kommt lediglich ein erledigungsvermerk rein…

ich sag ja immer mit handyprovidern sollte man vorsichtig sein, die zögern nicht einen schufaeintrag zu veranlassen… die sind nicht so geduldig wie banken…

wenn es wirklich nur um 100€ geht, würd ich an deiner stelle das geld zahlen und die sache aus der welt schaffen, der ganze ärger lohnt sich fast nicht… du hast nur schwierigkeiten dadurch, bereits jetzt schon mit deiner bank und spätestens auch nochmal wenn du einen neuen handyvertrag brauchst…
gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ergänzung

den schufaeintrag wirst du aber so schnell nicht los… die
frist hab ich nicht mehr genau im kopf aber so 2-3jahre bleibt
der eintrag, selbst wenn du bezahlst… da kommt lediglich ein
erledigungsvermerk rein…

wenn du vor gericht natürlich gewinnst siehts anders aus, da könnts sein dass der eintrag wieder berichtigt wird…

also ich hab gleich mal ne frage:
hat der handyprovider wegen 100€ einen Mahnbescheid
beantragt?? kann ich mir fast nicht vorstellen, wegen 100€?
naja tut aber in deinem fall nichts zur sache…

Ja, es ging sogar um weniger - mit den Gebühren ist es twas darüber… Genaugenommen war´s nicht der Provider, sondern sein Anwalt. Diese hatte mir auf meinen ersten Widerspruch hin versprochen, die Saceh zu prüfen und mir das Ergebnis mitzuteilen. Als „Ergebnis“ kam dann Monate später der Mahnbescheid.

dein handyprovider kann auch ohne mahnbeischeid einen
schufaeintrag veranlassen (-> Kündigung
Telekommunikationsvertrag oder Zahlungsrückstand)

Das ist echt hart. Irgendwie keine gleichberechtigte Beziehung…

und wegen einem treuhandkonto: beim amtsgericht hast du die
möglichkeit das geld bis zur entscheidung zu hinterlegen.

Das ist ja interessant - aber es wird ja nichts an dem Eintrag ändern, oder?

wenn es wirklich nur um 100€ geht, würd ich an deiner stelle
das geld zahlen und die sache aus der welt schaffen, der ganze
ärger lohnt sich fast nicht… du hast nur schwierigkeiten
dadurch, bereits jetzt schon mit deiner bank und spätestens
auch nochmal wenn du einen neuen handyvertrag brauchst…

Ja, vielleicht hast du recht. Aber ich empfinde die Situation als äusserst unfair. Das Geld ist überhaupt kein Problem - eher mein Dickschädel, da ich so eine Behandlung nicht akzeptieren will.
Allerdings kann ich die ganze Situation auch nich akzeptieren - ich verdiene annäherend 6-stellig im Jahr… Da passen schufa einträge, gekündigte dispos usw. nicht so recht in mein Weltbild…

Was für Rechte habe ich denn als Kunde?? Neutral betrachtet habe ich eine Meinungsverschiedenheit mit einem Geschäftspartner. Dieser Geschäftspartner hat jetzt ja eine Menge Macht über mich, da er mein gesamtes finanzielles Leben (Bank, Kreditkarte) bestimmt - wegen 100 Euro. Das passt irgendwie nicht zusammen. Oder?

Danke in jedem Fall!

gruß

Hallo,
(ich weiss nicht, ob dies hier oder im Finanzen Board seinen
Platz hat)

Vor 2 Jahren hatte ich ein Problem mit meinen HandyProvider,
es ging um bezahlte Beiträge oder nicht bezahlte Beiträge. Die
Sache schleppte sich ziemlich hin - am Ende (das ist eine
andere Geschichte) bekam ich plötzlich (vor einem Jahr) einen
Mahnbescheid von der Fa. bzw. einem Gericht.

Ich habe seinerzeit Widerspruch eingelegt und seither nichts
gehört.
Das ist für mich kein Problem, wenn zwei Parteien nicht
weiterkommen mus halt eine dritte Partei entscheiden (arme
Gerichte…)

Vor kurzem kündigt nun meine Bank (eine dieser namenlosen
Internetbanken) meine Dispo und meine Kreditkarte mit der
Begründung, ich hätte einen negativen SCHUFA Eintrag.

Ich verstehe schon, dass sich die Bank, die mich gar nicht
kennt, asichichern muss; allerdings frage ich mich schon, wo
der Zusammenhang zwischen einer 100 Euro Streitsache und
meinem Dispo ist…

Meine eigentliche Frage:
Ist es okay, diesen negativen SCHUFA Eintrag bestehen zu
lassen? Die Sache ist ja gar nicht entschieden. Wenn es zu
einer Entscheidung gegen mich käme würde ich natürlich zahlen.
Wenn es eine Art Treuhandkonto gäbe würde ich das Geld auch
darauf überweisen bis die Sache entschieden ist.

Danke für Hilfen!
b.

wenn du vor gericht natürlich gewinnst siehts anders aus, da
könnts sein dass der eintrag wieder berichtigt wird…

muss dann ja wohl …

Aber ist es nicht so, dass ein Schufa-Eintrag unmöglich ist, wenn eine Forderung bestritten wird? Genau ist doch hier der Fall, und ein Gerichtsurteil, das die Sache wieder ändern würde, gibt es doch nicht…

Levay

so sehe ich es ja auch. scheinbar hat hier der Provider mehr Rechte als ich als okay empfinde.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo b.,

leider kann ich Dir auch nicht wirklich helfen. Aber soviel:

um SCHUFA-Einträge wird viel und gerne gestritten, vor allem wenn es
um deren Berechtigung geht. Das Problem dabei ist, dass die SCHUFA
eine private Unternehmung ist und die Gerichte recht aufwändig einen
Anspruch herleiten mussten. Mittlerweile denke ich, haben sich
einigermaßen klare Regeln herausgebildet. Und definitiv darf die
SCHUFA nicht alles.

Hast Du dazu schonmal gegoogelt? Ansonsten rate ich den Gang zur
Verbraucherzentrale oder zum RA.

Gruß - Jaschiii