Hallo,
ist das zulässig, dass die Arbeitsagentur eine Schufa-Selbstauskunft einfordert, wenn man einen Antrag auf Förderung (Gründerzuschuss) stellt?
Wie steht es da mit dem Datenschutz? Wieviele Daten sind da relevant und welche Informationen dürfen tatsächlich eingeholt werden?
Die Selbstauskunft ist ja eigentlich nur für die eigene Person vorgesehen. Insofern sollte eine Bonitätsauskunft doch ausreichen?
Danke schon mal für alle Antworten!