Schufa-Klausel nach 20 Jahren ?

Hallo!
Mein Girokonto besteht schon über 20 Jahre, jetzt wurde mir nachdrücklich die Schufa-Klausel zur Unterschrift vorgelegt. Bin ich verpflichtet, diese Klausel zu unterschreiben, oder handelt es sich um eine Kann-Bestimmung bzw. was ist empfehlenswert? Das Girokonto ist im Guthabenbereich, ich habe eine EC-Karte und es gibt keine Probleme. Was könnte die Bank tun, wenn ich nicht unterschreibe?
Herzlichen Dank für eine Antwort!

Gruß
Analüt

Manche Banken haben Kunden beim 18. Geburtstag nicht erreicht zwecks Schufanachholung, andere Banken haben später erst begonnen mit der Schufa zusammen zu arbeiten.

Ich selbst bin in solchen Fällen angehalten bei dem Konto eine Überziehungssperre einzusetzen (also ein Guthabenkonto einzurichten) und die EC Karte für Offlinebezahlverfahren zu sperren.

Sie als Kunde merken aber im wesentlichen nichts davon, nur, dass jede LAstschrift zurück geht wenn sie auch nur 1 Cent Überziehung verursachen würde.

Aber was spricht dagegen, dass ein girokonto der Schufa gemeldet wird?

Bei uns wird in so einem Fall das Konto nur noch als Guthabenkonto geführt, und die Maestro- Karte (EC- Karte) gesperrt, und eine Bankkarte ausschließlich zur Nutzung der bankeigenen Kontoauszugsdrucker, Geldautomaten etc. ausgegeben.

Anders ausgedrückt: Du riskierst den Verlust jeglicher Kreditrahmen (auch eine EC- Karte ist so etwas ähnliches wie ein Kreditrahmen).