Hallo Ihr Wissenden,
ich vermute einmal, dass die Frage hier besser als im Rechtsbrett aufgehoben ist. Ich habe zwar schon versucht mir die Antwort zu ergooglen aber werde da nicht so richtig schlau.
Angenommen ein Kunde hat ein Konto bei der Bank A. Er eröffnet ein neues bei der Bank B. Dort bekommt er auch wie gewohnt eine EC-Karte. Bei der Bank A überzeiht der Kunde seinen Dispo und schaftt auch den Ausgleich nicht mehr. Das ganze geht zum Inkasso. Dort wird ein Mahnbescheid beantragt.
Nun bekommt der Kunde von seiner neuen Bank (während der Widerspruchsfrist gegen den Mahnbescheid) die Mitteilung, dass auf Grund einer Mitteilung der Schufa seine EC-Karte ab sofort gesperrt ist und er eine „normale“ Kundenkarte bekommt.
Nun zu meinen Fragen - Ich war bisher der Meinung, dass die Schufa von sich aus keinem Unternehmen Mitteilung macht. Irre ich mich da komplett oder ist das neu?
Darf die bisherige Bank/Inkasso denn nicht erst nach der Widerspruchsfrist Meldung über den Mahnbescheid an die Schufa machen?
Besten dank vorab
Steffen B.
PS: Ich möchte keine Diskussion über den Sinn der Schufa oder Ratschläge zum ordentlichen haushalten mit seinem Einkommen. Es geht hier lediglich um eine Wissensfrage auf Grund einer Diskussion im Freundeskreis.
