Schufa-Meldungen

Hallo Ihr Wissenden,

ich vermute einmal, dass die Frage hier besser als im Rechtsbrett aufgehoben ist. Ich habe zwar schon versucht mir die Antwort zu ergooglen aber werde da nicht so richtig schlau.

Angenommen ein Kunde hat ein Konto bei der Bank A. Er eröffnet ein neues bei der Bank B. Dort bekommt er auch wie gewohnt eine EC-Karte. Bei der Bank A überzeiht der Kunde seinen Dispo und schaftt auch den Ausgleich nicht mehr. Das ganze geht zum Inkasso. Dort wird ein Mahnbescheid beantragt.

Nun bekommt der Kunde von seiner neuen Bank (während der Widerspruchsfrist gegen den Mahnbescheid) die Mitteilung, dass auf Grund einer Mitteilung der Schufa seine EC-Karte ab sofort gesperrt ist und er eine „normale“ Kundenkarte bekommt.

Nun zu meinen Fragen - Ich war bisher der Meinung, dass die Schufa von sich aus keinem Unternehmen Mitteilung macht. Irre ich mich da komplett oder ist das neu?
Darf die bisherige Bank/Inkasso denn nicht erst nach der Widerspruchsfrist Meldung über den Mahnbescheid an die Schufa machen?

Besten dank vorab
Steffen B.

PS: Ich möchte keine Diskussion über den Sinn der Schufa oder Ratschläge zum ordentlichen haushalten mit seinem Einkommen. Es geht hier lediglich um eine Wissensfrage auf Grund einer Diskussion im Freundeskreis.

Hallo Ihr Wissenden,

Hallo Ratsuchender

Nun zu meinen Fragen - Ich war bisher der Meinung, dass die
Schufa von sich aus keinem Unternehmen Mitteilung macht. Irre
ich mich da komplett oder ist das neu?

Die Schufa wird den Mitgliedsfirmen, die zu einem Kunden selbst Daten (z.B. Kontoeröffnung) gemeldet haben immer sogenannte „Nachmeldungen“ anderer Mitgliedsfirmen mitteilen.

Darf die bisherige Bank/Inkasso denn nicht erst nach der
Widerspruchsfrist Meldung über den Mahnbescheid an die Schufa
machen?

Nein, was aus dem Rechtsstreit wird, interessiert die Schufa und ihre Mitglieder nicht.
Der erste Hinweis ist immer der Beste - auch wenn er nicht stimmen sollte.
Nach dem Motto: Der erste Verlust ist der geringste Verlust."

Besten dank vorab

Bitte

Hallo Thilo,

vielen Dank für die Antworten.

Die Schufa wird den Mitgliedsfirmen, die zu einem Kunden
selbst Daten (z.B. Kontoeröffnung) gemeldet haben immer
sogenannte „Nachmeldungen“ anderer Mitgliedsfirmen mitteilen.

Ok, ich habe jetzt mal dazu gegoogelt. Da ist in Bezug auf Nachmeldungen „von berechtigtem Interesse“ die Rede. Wo ist das berechtigte(!) Interesse, wenn der Kunde bei der neuen Bank weder einen Dispo hat, noch wollte und auch sonst nie einen Kredit beantragt hat?

Nein, was aus dem Rechtsstreit wird, interessiert die Schufa
und ihre Mitglieder nicht.

Schon klar. Es ging mir aber darum, dass nach meinem Glauben ein beantragter Mahnbescheid nicht gemeldet werden darf. Kündigung des Kontos oder später der Vollstreckungsbescheid dagegen schon.

Der erste Hinweis ist immer der Beste - auch wenn er nicht
stimmen sollte.
Nach dem Motto: Der erste Verlust ist der geringste Verlust."

Da stimme ich Dir sofort zu!

Gruß Steffen B.

Hallo Steffen,

das berechtigte Interesse besteht aufgrund der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
Das reicht völlig als berechtigtes Interesse aus.

Gruß Ivo

Hallo Steffen,

Die Schufa wird den Mitgliedsfirmen, die zu einem Kunden
selbst Daten (z.B. Kontoeröffnung) gemeldet haben immer
sogenannte „Nachmeldungen“ anderer Mitgliedsfirmen mitteilen.

Ok, ich habe jetzt mal dazu gegoogelt. Da ist in Bezug auf
Nachmeldungen „von berechtigtem Interesse“ die Rede. Wo ist
das berechtigte(!) Interesse, wenn der Kunde bei der neuen
Bank weder einen Dispo hat, noch wollte und auch sonst nie
einen Kredit beantragt hat?

Der Kunde hat beiu einer anderen Bank den Dispo überzogen, hat also kein Geld. Ist es unverständlich, dass man selbst nicht in diese Falle tappen möchte ?
Der Hinweis auf die Prüffunktion der Geldautomaten zieht nicht 100 %, da dies im Ausland nicht unbedingt gewährleistet ist.

Ciao maxet.

Hallo maxet,

Ist es unverständlich, dass man selbst nicht
in diese Falle tappen möchte ?

Wie aus meinen Posts eigentlich hervor gehen sollte, wird der Nutzen der Schufa oder das Fehlverhalten des fiktiven(!) Kunden in keinster Weise angezweifelt!
Es geht hier lediglich um Aufklärung zu den Regularien.

Der Hinweis auf die Prüffunktion der Geldautomaten zieht nicht
100 %, da dies im Ausland nicht unbedingt gewährleistet ist.

Das ist ein Argument, dass ich in meine Überlegungen noch gar nicht einbezogen hatte.

Gruß Steffen B.

Hallo Ivo,

das berechtigte Interesse besteht aufgrund der laufenden
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

Das dies alleine ausreicht, hätte ich auf Grund meiner Internetrecherche nicht gedacht. Auf grund der Definition „berechtigtes Interesse“ gibt es ja wohl auch schufafreie Konten bei deutschen Banken (Sparkassen). Damit wird zwar nicht geworben aber Dir als Bankkaufmann sollten die ja ein Begriff sein. Hier besteht ja auch eine Geschäftsbeziehung mit dem Kunden aber das berechtigte Interesse und damit schufa-Meldung und -Abfrage wird verneint.

Gruß Steffen B.

Hi,

Das dies alleine ausreicht, hätte ich auf Grund meiner
Internetrecherche nicht gedacht. Auf grund der Definition
„berechtigtes Interesse“ gibt es ja wohl auch schufafreie
Konten bei deutschen Banken (Sparkassen).
Damit wird zwar
nicht geworben aber Dir als Bankkaufmann sollten die ja ein
Begriff sein. Hier besteht ja auch eine Geschäftsbeziehung mit
dem Kunden aber das berechtigte Interesse und damit
schufa-Meldung und -Abfrage wird verneint.

willst Du damit sagen, daß die Sparkassen Konten eröffnen, dieses dann aber nicht der Schufa mitteilen, obwohl jedes andere Kreditinstitut das müßte, sofern es der Schufa angeschlossen ist?

Gruß,
Christian

Hallo,

http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2004/…
http://www.rechtsanwalt-feinen.de/Informationen/Schu…
http://www.sozialnetz-hessen.de/moxbox/txspei01.html

nur mal so auf die schnelle.

willst Du damit sagen, daß die Sparkassen Konten eröffnen,
dieses dann aber nicht der Schufa mitteilen, obwohl jedes
andere Kreditinstitut das müßte, sofern es der Schufa
angeschlossen ist?

Wo steht geschrieben, dass die an die Schufa angeschlossenen Banken jede(!) Kontoeröffnung melden müssen? Ich beschäftige mich nun erst seit 3 Tagen mit diesem Thema. Also kann es durchaus sein, dass ich diese Bedingung bisher nicht gefunden habe.

Wo ist bei einem Guthabenkonto die Kreditsicherung (und das ist ja der eigetnliche Sinn der Schufa) notwendig? Genau aus diesem Grund gibt es (im Gegensatz zu normalen Konten) keine Verpflichtung die sogenannte Schufaklausel hier zu unterschreiben.
Nach meiner bisherigen Internetsuche scheint diese Pflicht der Meldung an die Schufa ein Bank-Mythos (zumindest in Hinblick auf die Guthabenkonten) zu sein.

Gruß Steffen B.

Hallöchen,

willst Du damit sagen, daß die Sparkassen Konten eröffnen,
dieses dann aber nicht der Schufa mitteilen, obwohl jedes
andere Kreditinstitut das müßte, sofern es der Schufa
angeschlossen ist?

Wo steht geschrieben, dass die an die Schufa angeschlossenen
Banken jede(!) Kontoeröffnung melden müssen? Ich beschäftige
mich nun erst seit 3 Tagen mit diesem Thema. Also kann es
durchaus sein, dass ich diese Bedingung bisher nicht gefunden
habe.

ich wollte zunächst mal wissen, was Du mit Schufa-freiem Konto meinst, weil ich mir schon dachte, daß da was quer läuft. Mit Schufa-frei meinst Du anscheinend (kann mich irren, ist aber eh für den Rest nicht relevant), daß ein Kreditinstitut kein Problem mit negativen Schufa-Einträgen hat und dennoch ein Guthabenkonto eröffnet.

Wo ist bei einem Guthabenkonto die Kreditsicherung (und das
ist ja der eigetnliche Sinn der Schufa) notwendig? Genau aus
diesem Grund gibt es (im Gegensatz zu normalen Konten) keine
Verpflichtung die sogenannte Schufaklausel hier zu
unterschreiben.
Nach meiner bisherigen Internetsuche scheint diese Pflicht der
Meldung an die Schufa ein Bank-Mythos (zumindest in Hinblick
auf die Guthabenkonten) zu sein.

Fangen wir mal ganz praktisch an: Es gibt (mir nicht bekannte Ausnahmen außen vor) keine verschiedenen Kontoeröffnungsanträge für Guthabenkonten und solche Konten, die Überziehungen zulassen. Somit ist die Schufa-Klausel schon einmal Bestandteil des Kontoeröffnungsantrages, egal wie das Konto hinterher geführt wird. Die Streichung einzelner Passagen aus dem Antragstext zieht zumindest lange Diskussionen nach sich - der Mitarbeiter an der Theke kann das so oder so nicht entscheiden.

Weiterhin steht die Schufa-Klausel auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen derjenigen Banken, die Mitglied/Kunde der Schufa sind. Für die Streichung einzelner Abschnitte aus den AGB ist normalerweise (mir nicht bekannte Ausnahmen außen vor) ein Vorstandsbeschluß notwendig.

Nicht zuletzt ist in den Verträgen zwischen Schufa und Mitgliedsunternehmen geregelt, was die Mitgliedsunternehmen melden müssen und darunter ist eben auch eine Kontoeröffnung - ohne daß eben Ausnahmen für Guthabenkonten gemacht würden.

Die Schufa-Klausel kommt also aus drei guten Gründen bei praktisch jeder Kontoeröffnung zum Tragen und ist kein Mythos. Tatsächlich und definitiv ein Mythos ist jedoch die immer wieder vorgebrachte Behauptung, daß jedes Kreditinstitut der Schufa angeschlossen sei.

Gruß,
Christian

Auf grund der Definition
„berechtigtes Interesse“ gibt es ja wohl auch schufafreie
Konten bei deutschen Banken (Sparkassen).

Stimmt nicht! Es gibt lediglich Kreditinstitute die nicht der Schufa angeschlossen sind. „Berechtigtes Interesse“ ist hier höchstens die Einsparung der Kosten für den Schufa-Anschluss.

Damit wird zwar
nicht geworben aber Dir als Bankkaufmann sollten die ja ein
Begriff sein. Hier besteht ja auch eine Geschäftsbeziehung mit
dem Kunden aber das berechtigte Interesse und damit
schufa-Meldung und -Abfrage wird verneint.

Ist meines Erachtens das schlichtweg falsch und gehört in den Bereich des „Mythos Schufa“. Einzig und alleine entscheidend ist der Anschuss an die Schufa, den sich die ein oder andere Bank nicht leistet.

Es gibt mehrere Gründe die Schufa auch ohne Dispo einzuholen.

Das mit den Automaten wurde schon genannt.

Des weiteren kann es zu Überziehungen durch Lastschriften kommen, die die Bank dann tolerieren kann (nicht muss). - Und bevor ich deinen Aufschrei höre: Viele Kunden sind froh darüber wenn Ihr Berater hier kulant ist. Dafür das ein Konto nicht überzogen wird ist in erster Linie nun mal der Kunde verantwortlich.

Gruß Ivo

Hallo,

ich wollte zunächst mal wissen, was Du mit Schufa-freiem Konto
meinst, weil ich mir schon dachte, daß da was quer läuft. Mit
Schufa-frei meinst Du anscheinend (kann mich irren, ist aber
eh für den Rest nicht relevant), daß ein Kreditinstitut kein
Problem mit negativen Schufa-Einträgen hat und dennoch ein
Guthabenkonto eröffnet.

Nein, mit schufafrei meine ich ein Konto, für dessen Eröffnung keine „schufa-klausel“ (da ein reines Guthabenkonto gemäß Selbstverpflichtung der Banken) notwendig ist.

Wo ist bei einem Guthabenkonto die Kreditsicherung (und das
ist ja der eigetnliche Sinn der Schufa) notwendig? Genau aus
diesem Grund gibt es (im Gegensatz zu normalen Konten) keine
Verpflichtung die sogenannte Schufaklausel hier zu
unterschreiben.
Nach meiner bisherigen Internetsuche scheint diese Pflicht der
Meldung an die Schufa ein Bank-Mythos (zumindest in Hinblick
auf die Guthabenkonten) zu sein.

Fangen wir mal ganz praktisch an: Es gibt (mir nicht bekannte
Ausnahmen außen vor) keine verschiedenen
Kontoeröffnungsanträge für Guthabenkonten und solche Konten,
die Überziehungen zulassen. Somit ist die Schufa-Klausel schon
einmal Bestandteil des Kontoeröffnungsantrages, egal wie das
Konto hinterher geführt wird. Die Streichung einzelner
Passagen aus dem Antragstext zieht zumindest lange
Diskussionen nach sich - der Mitarbeiter an der Theke kann das
so oder so nicht entscheiden.

Ja, da liegt wohl das Problem. Der Mitarbeiter kann (und wille) es nicht entscheiden und der jeweilige Filialleiter weiss es nicht besser oder will es nicht besser wissen.

Weiterhin steht die Schufa-Klausel auch in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen derjenigen Banken, die Mitglied/Kunde der
Schufa sind. Für die Streichung einzelner Abschnitte aus den
AGB ist normalerweise (mir nicht bekannte Ausnahmen außen vor)
ein Vorstandsbeschluß notwendig.

Ich habe jetzt die AGB mehrerer Banken angeschaut. Niergends stand die schufa-Klausel. Ich habe nun auch mal die AGB und Verträge meiner Giro-Konten angeschaut. Dort war die Schufa-Klausel nie Bestandteil der AGB sondern eigener Vertragsbestandteil im Antragsformular…

Nicht zuletzt ist in den Verträgen zwischen Schufa und
Mitgliedsunternehmen geregelt, was die Mitgliedsunternehmen
melden müssen und darunter ist eben auch eine Kontoeröffnung -
ohne daß eben Ausnahmen für Guthabenkonten gemacht würden.

Einen entsprechender Link, was die Mitgliedsunternehmen (insbesondere Banken) melden müssen, hast Du nicht zufällig? Ich bin da leider nicht fündig geworden.

Die Schufa-Klausel kommt also aus drei guten Gründen bei
praktisch jeder Kontoeröffnung zum Tragen und ist kein Mythos.

Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Die Schufa-Klausel ist natürlich kein Mythos. Ich bezog mich auf die Meinung der Bankmitarbeiter, dass ein Ausschluß der Schufaklausel nicht möglich sei, wenn ihr Kreditinstitut dort Mitglied ist.

Gruß Steffen B.

Hallo Ivo,

Auf grund der Definition
„berechtigtes Interesse“ gibt es ja wohl auch schufafreie
Konten bei deutschen Banken (Sparkassen).

Stimmt nicht! Es gibt lediglich Kreditinstitute die nicht der
Schufa angeschlossen sind. „Berechtigtes Interesse“ ist hier
höchstens die Einsparung der Kosten für den Schufa-Anschluss.

Du hast wohl recht. Ich habe inzwischen auch nur Diskussionspapiere zwischen Verbraucherschützern und Banken gefunden, in denen das steht und eine Umsetzung zugesagt wird. Geschehen ist bis heute wohl nichts oder man kann zumindest im Netz diese Angebote nicht finden…

Damit wird zwar
nicht geworben aber Dir als Bankkaufmann sollten die ja ein
Begriff sein. Hier besteht ja auch eine Geschäftsbeziehung mit
dem Kunden aber das berechtigte Interesse und damit
schufa-Meldung und -Abfrage wird verneint.

Ist meines Erachtens das schlichtweg falsch und gehört in den
Bereich des „Mythos Schufa“. Einzig und alleine entscheidend
ist der Anschuss an die Schufa, den sich die ein oder andere
Bank nicht leistet.

Dann google doch einmal zu dem Thema Guthabenkonto oder Konto auf Guthabenbasis. Hier wird immer wieder betont dass eine Schufaklausel nicht notwendig wäre, da es sich um kein Kreditgeschäft der Bank handeln würde.

Es gibt mehrere Gründe die Schufa auch ohne Dispo einzuholen.

Das mit den Automaten wurde schon genannt.

Vei einem Guthabenkonto bekommst Du eine normale Kundenkarte, mit der Du keinerlei Abhebungen an „fremden“ Automaten tätigen kannst.

Des weiteren kann es zu Überziehungen durch Lastschriften
kommen, die die Bank dann tolerieren kann (nicht muss).

Bei einem reinem Guthabenkonto kann es nach meiner Internetrecherche zu diesem Thema auch nicht zu Überziehungen durch Lastschriften kommen, da diese dort nicht möglich sind. Der Kunde muss alle Zahlungen selber vornehmen.

bevor ich deinen Aufschrei höre:

Oh, ich hätte nicht aufgeschrien. Du schätzt meine Emotionen zu diesem Thema falsch ein. :smile:

Viele Kunden sind froh
darüber wenn Ihr Berater hier kulant ist.

Das stimmt sicherlich.

Dafür das ein Konto
nicht überzogen wird ist in erster Linie nun mal der Kunde
verantwortlich.

Da bin ich ganz Deiner meinung!

Gruß Steffen B.

PS. Noch einmal zur Erinnerung: Ich bin mehr oder weniger zufällig auf dieses Thema gestoßen und es interessiert mich jetzt einfach…

Hallo nochmal,

ich wollte zunächst mal wissen, was Du mit Schufa-freiem Konto
meinst, weil ich mir schon dachte, daß da was quer läuft. Mit
Schufa-frei meinst Du anscheinend (kann mich irren, ist aber
eh für den Rest nicht relevant), daß ein Kreditinstitut kein
Problem mit negativen Schufa-Einträgen hat und dennoch ein
Guthabenkonto eröffnet.

Nein, mit schufafrei meine ich ein Konto, für dessen Eröffnung
keine „schufa-klausel“ (da ein reines Guthabenkonto gemäß
Selbstverpflichtung der Banken) notwendig ist.

sag ich ja: Die Schufa-Abfrage erfolgt und trotz negativer Einträge wird ein Konto eröffnet. Nichts anderes beinhaltet die freiwillige Selbstverpflichtung, an die sich im übrigen kaum jemand hält. FAQ:1389

Fangen wir mal ganz praktisch an: Es gibt (mir nicht bekannte
Ausnahmen außen vor) keine verschiedenen
Kontoeröffnungsanträge für Guthabenkonten und solche Konten,
die Überziehungen zulassen. Somit ist die Schufa-Klausel schon
einmal Bestandteil des Kontoeröffnungsantrages, egal wie das
Konto hinterher geführt wird. Die Streichung einzelner
Passagen aus dem Antragstext zieht zumindest lange
Diskussionen nach sich - der Mitarbeiter an der Theke kann das
so oder so nicht entscheiden.

Ja, da liegt wohl das Problem. Der Mitarbeiter kann (und
wille) es nicht entscheiden und der jeweilige Filialleiter
weiss es nicht besser oder will es nicht besser wissen.

Oder er hat die Kompetenz nicht dafür, oder es gibt ein generelles Verbot, oder er muß sich mit irgendwelchen Leuten in der Zentrale herumstreiten, die die Zahl der Einzelfälle möglichst gering halten wollen usw.

Um mal einen Kollegen von neulich zu zitieren: „Das KWG [Kreditwesengesetz] schreibt für ein Kreditinstitut einen geordneten Betrieb vor. Das kann m.E. nicht bedeuten, daß jeder macht, was er will.“

Weiterhin steht die Schufa-Klausel auch in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen derjenigen Banken, die Mitglied/Kunde der
Schufa sind. Für die Streichung einzelner Abschnitte aus den
AGB ist normalerweise (mir nicht bekannte Ausnahmen außen vor)
ein Vorstandsbeschluß notwendig.

Ich habe jetzt die AGB mehrerer Banken angeschaut. Niergends
stand die schufa-Klausel. Ich habe nun auch mal die AGB und
Verträge meiner Giro-Konten angeschaut. Dort war die
Schufa-Klausel nie Bestandteil der AGB sondern eigener
Vertragsbestandteil im Antragsformular…

Ich hab mich unklar ausgedrückt: Die AGB umfassen neben den normalen vierseitigen Blättchen auch noch diverse Sonderbedingungen für Kontoführung, elektronische Kontoführung, Wertpapierhandel etc. In einem von den Dingern zur Kontoführung stehts drin und ist damit Bestandteil der AGB im weiteren Sinne.

Nicht zuletzt ist in den Verträgen zwischen Schufa und
Mitgliedsunternehmen geregelt, was die Mitgliedsunternehmen
melden müssen und darunter ist eben auch eine Kontoeröffnung -
ohne daß eben Ausnahmen für Guthabenkonten gemacht würden.

Einen entsprechender Link, was die Mitgliedsunternehmen
(insbesondere Banken) melden müssen, hast Du nicht zufällig?
Ich bin da leider nicht fündig geworden.

http://www.schufa.de/downloads/EB_D.pdf Seite 11 bzw. 22.

Die Schufa-Klausel kommt also aus drei guten Gründen bei
praktisch jeder Kontoeröffnung zum Tragen und ist kein Mythos.

Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Die Schufa-Klausel
ist natürlich kein Mythos. Ich bezog mich auf die Meinung der
Bankmitarbeiter, dass ein Ausschluß der Schufaklausel nicht
möglich sei, wenn ihr Kreditinstitut dort Mitglied ist.

So isses eigentlich™ auch.

Gruß,
Christian