Schufa ohne Eigenverschulden

Hallo Wissende,

folgendes Problem: Ein Bekannter von mir hat vor etlichen Jahren eine Bürgschaft für einen Kredit für seine Eltern geleistet.
Seit 2008 steht er nun in der Schufa, weil seine Eltern den Kredit nicht weiter abbezahlten, auch auf Schreiben der Bank haben diese anscheinend nie reagiert. Er selbst bekam nie nur eine Nachricht darüber. Durch „Zufall“ wenn man es so will, ist er dahinter gekommen (ein Hauskauf stand an, der aufgrund dessen nicht zu Stande kam). Seinen Eltern waren die Konsequenzen für ihn wohl weniger bewusst, bzw. die Scham zu groß, um dagegen etwas zu unternehmen (beispielsweise auf ihn zu zu gehen, um Lösungsansätze zu finden).

Jedenfalls bräuchte er jetzt selbst dringend einen Kredit - bekommt diesen aber nicht, aufgrund der negativen Schufa.
Gibt es hier irgendeine Lösung? (Schufafreie Kredit scheiden wohl aus) Wie lange bleibt der negative Eintrag bestehen (ging über Inkasso und Anwalt)? Gibt es irgendeine Chance, einen Kredit aufzunehmen, um den bestehenden Kredit, der in der Schufa eingetragen ist, abzulösen?

Für weitere Infos, um den „Fall“ vielleicht zu klären, bitte um Rückmeldung. Falls alles gesagt: HILFE BITTE!

Ich danke euch recht herzlich
Grüße
Anke

Jedenfalls bräuchte er jetzt selbst dringend einen Kredit -
bekommt diesen aber nicht, aufgrund der negativen Schufa.
Gibt es hier irgendeine Lösung?

Nein. Zumindest keine kurzfristige. Erstmal muß der Negativeintrag weg. Wie das geht und wielange das dauert, kann man aus er Ferne nicht beurteilen.

über Inkasso und Anwalt)? Gibt es irgendeine Chance, einen
Kredit aufzunehmen, um den bestehenden Kredit, der in der
Schufa eingetragen ist, abzulösen?

Nein.

HILFE BITTE!

Wir können da nicht helfen.

Für weitere Infos, um den „Fall“ vielleicht zu klären, bitte
um Rückmeldung. Falls alles gesagt: HILFE BITTE!

Dein Bekannter sollte umgehend einen spezialisierten Anwalt auf die Sache ansetzen.
Übrigens: Nach meiner Kenntnis kann jeder Schufa- Eintrag vom Eintragenden (also in Deinem Fall die Bank) jederzeit gelöscht werden. Sozusagen als versehentlich gemachter falscher Eintrag… Also Kredit- Negativ- Einträge auch… Es kommt hier auf Verhandlungsgeschick an…

Eine rein persönliche Meinung: Im Gespräch zwischen Anwalt und Bank könnte angedeutet werden, mit der Sache an die Presse gehen, und so Druck auf die Bank ausüben. Freilich würden dann auch die Eltern etwas abbekommen. Bei Eltern, welche sich ihrem Kind gegenüber so wie beschrieben verhalten haben, wäre mir das aber egal…

Ich danke euch recht herzlich
Grüße
Anke

Erdbeerzunge

Hallo,

das passt irgendwie alles nicht zusammen. Wenn eine Bürgschaft abgegeben wird, und der Kredit notleidend wird, dann trägt die Bank beim Bürgen nicht irgendwas in der Schufa ein, sondern wird auf den Bürgen zugehen, und ihn in Anspruch nehmen. D.h. so wie es der Sinn der Bürgschaft ist, muss der Bürge jetzt die noch offene Forderung der Bank aus dem Kredit der Eltern begleichen.

Erst wenn er dies nicht tut, wobei die Bank da nicht einfach nur mal höflich nachfragt, ob er nicht vielleicht so nett wäre, für die Schulden seiner Eltern aufzukommen, sondern alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wird (wovon der Bürge auf jeden Fall etwas mitbekommt), wird es einen negativen Schufa-Eintrag geben. Der dürfte dann aber das geringere Problem sein, denn die Bank wird vorab normalerweise die Abgabe der Eidesstattliche Versicherung erzwingen. Und damit ist man dann wirtschaftlich ohnehin die nächsten Jahre tot.

So oder so: Solange nicht die Forderung aus der Bürgschaft bedient wird, spielt sich da mit einem weiteren Kredit nichts ab.

Gruß vom Wiz

Hallo Unwissende,

folgendes Problem: Ein Bekannter von mir hat vor etlichen
Jahren eine Bürgschaft für einen Kredit für seine Eltern
geleistet.
Seit 2008 steht er nun in der Schufa,

… mit welchem Eintrag?

weil seine Eltern den
Kredit nicht weiter abbezahlten, auch auf Schreiben der Bank
haben diese anscheinend nie reagiert.

… nicht glaubhaft: Der Bürge muss nämlich genauso wenig reagiert haben - nur so wird ein Schuh draus. I.d.R. kommen auch in die Schufa nur „Titulierte Forderungen“ von Banken, und die sind nicht - wie hier an anderer Stelle verlautete - mit Anwalt und/oder Verhandlungsgeschick löschbar. Die bleiben bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres da stehen.

Einzig Erledigungen aus „Öfffentlichen Verzeichnissen“ - Stichwort Eidesstattliche Versicherung - können sofort nachdem die Schufa davon Kenntnis erhält, gelöscht werden. Das muss man aber selbst forcieren!

Gruß
Diemo

mit Presse drohen?
Hallo Erdbeerzunge,

würdest DU in Deiner Position auf die „Drohung“ mit der Presse reagieren? Nachdem das jeder zweite Beschwerdeführer - je nach Bildungsstand mit Bild oder Spiegel drohend - im Munde führt, sehe ich die Verhandlungsposition des Fragestellers dadurch eher geschwächt.

Gruß,
Andreas