Hallo Ihr lieben,
ich hätte mal wieder eine Frage auf die ich nirgends eine auf den nachfolgenden Fall zutreffende Antwort finde:
XY hatte ein Konto beim Institut ABC eG welches er zum 31.11.2008 gekündigt hat. Nun schaut XY in seine Schufa Selbstauskunft und findet einen Eintrag, dass genau dieses Institut mitte Februar 2009 noch eine Bonitätsprüfung durchgeführt hat.
XY hat bei der Bank keine weiteren Verträge laufen und die Schließung des Girokontos erfolgte ohne Probleme. Kurzum, XY hat weder Schulden noch sonstwas, aber er möchte aufgrund eines Wohnortswechsels eben auch das Girokonto bei der nur regional tätigen Bank nicht aufrecht erhalten.
Herr XY kann jedoch nicht einsehen, dass eine Bank Monate nach der Beendigung des Geschäftsverhältnisses noch Bonitätsprüfungen bei ihm durchführt und somit Einsicht in die geschäftlichen Beziehungen nimmt. Denkbar wäre, dass die Schufa und andere Banken dies wie eine erfolglose Bonitätsprüfung werten werden.
Nun die Frage, darf eine Bank in dem geschilderten Fall überhaupt noch eine Bonitätsprüfung durchführen und hat Herr XY einen Anspruch auf Löschung des Eintrages sowie eine Handhabe, dass die Bank künftig keine Schufaprüfungen mehr vornimmt?
Wohlgemerkt: Herr XY sieht definitiv keine Grundlage für die Prüfung der Bank, er hat bei keiner Bank einen Kredit oder sonstwas, er ist solvent und hat die Geschäftsbeziehungen, die man halt als Privatperson hat (Konto, Kreditkarte, Handy und eine Kundenkarte mit Kreditrahmen).
All dieses steht jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Institut das die Prüfung vorgenommen hat.
Ich würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.
Viele Grüße
Daniel