Schufa Überprüfung obwohl keine Geschäftsbeziehung

Hallo Ihr lieben,

ich hätte mal wieder eine Frage auf die ich nirgends eine auf den nachfolgenden Fall zutreffende Antwort finde:

XY hatte ein Konto beim Institut ABC eG welches er zum 31.11.2008 gekündigt hat. Nun schaut XY in seine Schufa Selbstauskunft und findet einen Eintrag, dass genau dieses Institut mitte Februar 2009 noch eine Bonitätsprüfung durchgeführt hat.

XY hat bei der Bank keine weiteren Verträge laufen und die Schließung des Girokontos erfolgte ohne Probleme. Kurzum, XY hat weder Schulden noch sonstwas, aber er möchte aufgrund eines Wohnortswechsels eben auch das Girokonto bei der nur regional tätigen Bank nicht aufrecht erhalten.

Herr XY kann jedoch nicht einsehen, dass eine Bank Monate nach der Beendigung des Geschäftsverhältnisses noch Bonitätsprüfungen bei ihm durchführt und somit Einsicht in die geschäftlichen Beziehungen nimmt. Denkbar wäre, dass die Schufa und andere Banken dies wie eine erfolglose Bonitätsprüfung werten werden.

Nun die Frage, darf eine Bank in dem geschilderten Fall überhaupt noch eine Bonitätsprüfung durchführen und hat Herr XY einen Anspruch auf Löschung des Eintrages sowie eine Handhabe, dass die Bank künftig keine Schufaprüfungen mehr vornimmt?

Wohlgemerkt: Herr XY sieht definitiv keine Grundlage für die Prüfung der Bank, er hat bei keiner Bank einen Kredit oder sonstwas, er ist solvent und hat die Geschäftsbeziehungen, die man halt als Privatperson hat (Konto, Kreditkarte, Handy und eine Kundenkarte mit Kreditrahmen).
All dieses steht jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Institut das die Prüfung vorgenommen hat.

Ich würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.
Viele Grüße
Daniel

Hallo,

dass genau dieses
Institut mitte Februar 2009 noch eine Bonitätsprüfung
durchgeführt hat.

bist Du sicher, daß das nicht die Löschungsmitteilung zu besagtem Konto ist? Was steht denn da genau?

Gruß
Christian

Hallo,

nein die Löschungsmitteilung ist zeitnah nach der Kündigung des Girokontos erfolgt.
Gekennzeichnet ist der Eintrag als „Anfrage“ mit dem Verweis „Bonitätsprüfung“.

Viele Grüße
Daniel

Hi, das darf d. Bank definitiv nicht!
Der Bank ´nen Brief mit Fristsetzung schicken, dass sie d. Eintrag löschen lässt. Sollte d. Bank dem nicht nachkommen, sich an d. Bafin wenden.
MfG ramses90.

Hallo,

nein die Löschungsmitteilung ist zeitnah nach der Kündigung
des Girokontos erfolgt.
Gekennzeichnet ist der Eintrag als „Anfrage“ mit dem Verweis
„Bonitätsprüfung“.

das kommt mir sehr merkwürdig vor. Da das KI kein Interesse an einer Bonitätsprüfung hat, die zudem noch Geld und Zeit kostet, habe ich Zweifel daran, daß es sich wirklich um eine derartige Anfrage handelt. Das läßt sich aber sicherlich mit einem Telephonat oder einer persönlich vorgebrachten Anfrage regeln. Darüber hinaus ist das aber auch kein Negativmerkmal, so daß man deswegen kein Faß aufmachen muß.

Gruß
Christian

Anfügen möchte ich noch, dass die Schufa über den Online Zugang die Einsichtnahme mit der folgenden Begründung registriert hat:
„Anfrage zu einer laufenden Geschäftsbeziehung zwecks nochmaliger Bonitätsprüfung durch den Vertragspartner“