Schufa verweigert Löschung!

Hallo zuammen,

derzeit habe ich folgendes Problem:

Vergangenes Jahr habe ich mich von meiner damaligen Frau getrennt. Zu dieser Zeit erhielt sie ein Inkassoschreiben wegen einer nicht bezahlten Forderung eines Versandhauses. Da wir zum damaligen Zeitpunkt ein recht „normales“ Verhältnis hatten, habe ich mich bereit erklärt, die Sache zu erledigen.
Ich habe also beim Inkassounternehmen angerufen und mitgeteilt, dass ich das gerne in wenigen Raten begleichen möchte. Die Dame wies mich darauf hin, dass sie mir aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben würde. Hierzu würde sie ein Schreiben von mir benötigen, dass ich die Forderung übernehme und diese auch mich umgeschrieben werden soll.

Hab mir nix dabei gedacht, bin deren Wunsch nachgekommen, hab das Schreiben aufgesetzt und die Forderung anschließend brav bezahlt.

Jetzt (nach einem Jahr!) findet sich in meiner Selbstauskunft der Negativ-Eintrag „Konto nach Abwicklung“. Es geht eben um diese eine Forderung!

Habe mich deshalb mit der Inkassogesellschaft in Verbindung gesetzt. Diese haben mir nach Mitteilung des Sachverhaltes die Löschung des Eintrags zugesagt.

Zur Kontrolle habe ich nun (knapp 2 Monate nach Zusage der Löschung) einen Onlinezugang zur Schufa bestellt. Und siehe da, der Eintrag ist immer noch drin, jedoch als erledigt vermerkt. Die Löschung wurde nicht vorgenommen!

Auf meine heutige Anfrage bei der Inkassogesellschaft wurde mir mitgeteilt, dass die Löschung veranlasst wurde, aber die SCHUFA (!!!) wohl die Löschung verweigert.

Sprich, der Gläubiger veranlasst die Löschung, die Schufa selbst ignoriert diese aber?

Hat schonmal jemand damit Erfahrung gemacht? Hab mich intensiv damit beschäftigt und auch viele Infos zur Thematik gefunden. Aber nirgends habe ich was gefunden, was man tun kann, wenn der Gläubiger löschen möchte, die Schufa dem aber nicht nachkommt.

Merci schonmal für die Antworten

Hallo, da bleibt nur eins: vom ehem gläubiger ein Schriftstück mit dem Einverständnis zur Löschung und dann damit firmt auf die Schufa. Sofortige Löschung beantragen und an Ort und Stelle eine Auskunft einholen. Tatsächlich loscht die Schufa nur und ausschließlich dann wenn der gläubiger beauftragt.Gruß volker

Vielen Dank für deine Antwort. Bin inzwischen ein kleines Stückchen weiter, denn die Schufa beruft sich offenbar auf mein besagtes Schreiben, in welchem ich um Umschreibung der Forderung auf meinen Namen gebeten habe.
Damals wurde mir ja mitgeteilt, dass man dieses Schreiben benötigt, um aus Datenschutzgründen überhaupt mit mir verhandeln zu dürfen.

Nun wird dies als eine Art Schuldanerkenntnis gewertet und deshalb die Löschung verweigert.

Habe jetzt die Schufa aufgefordert das zu klären, auf das Ergebnis darf man gespannt sein.

Soviel ich weiss, kann der Gläubiger löschung veranlassen und soll auch Schufa es löschen.
Es kann nur sein, das Inkassogesellschaft ihnen nicht die wahrheit sagt. Zum sicher zu sein rufen Schufa an. Man kriegt natürlich telefonisch kein Auskunf über Schufa daten, aber ob ein Löschung mitgeteilt ist sagen sie bestimmt.
Oder wenn sie schon Online Schufa zugang haben, klicken sie R neben dem eintrag und fragen, ob vom Gläubiger kein löschung veranlasst würde.
Gruß

Hallo
hast Du schon mal direkt persönlich bei der Schufa nachgefragt? Meiner Meinung hätte der Eintrag gar nicht gemacht gehört.Also Proplem dort schildern.
Die Schufa behandelt Dich dort Wie nach GWG vorgeschrieben. Negativ Eintrag- Löschung- gleich Erledigungsvermerk-muß 3Jahre stehen.
Dein Fall liegt aber anders.
Ich denke wenn Du persönlich hingehst, Telefonnummer und Ansprechpartner der Inkasso dabei hast und die Angelegenheit so schilderst wie hier. Eventuell von dem Sachbearbeiter bei dem Inkasso anrufen läßst und die dort sagen es geht nicht darum das die Sache erledigt ist , sondern der Eintrag versehendlich Falsch war und grundsätzlich gelöscht werden muß.

Es grüßt

Heiko

Also gestern habe ich mit der Schufa telefoniert. Der hat mir auch unmissverständlich deutlich gemacht, dass mich das Inkassobüro mit der Aufforderung zur Abgabe dieses Schreibens böse über den Tisch gezogen hat.

Die Schufa wird nun Kontakt mit dem Inkassobüro aufnehmen. Im schlimmsten Fall würde der Eintrag aber bleiben, da die Schufa an „Gesetze gebunden“ sei.

Das ist natürlich schwachsinnig, da das Bundesdatenschutzgesetz hier eindeutig andere Angaben macht. Und eben nach dem BDSG richtet sich diese Datenerhebung.

Werde jetzt mal warten, was die Schufa macht. Hab auch schon einen Schlachtplan: Wenn die Schufa die Löschung verweigert, dann werde ich die vorläufige Sperrung des Eintrags bis zur Klärung fordern und mich dann an den Ombudsmann der Schufa wenden, der ja für solche Streitfälle zuständig ist. Bis der nicht entschieden hat, sieht den Eintrag somit keiner.

Hallo
So ist das ein guter Lösungsansatz. aber sagtest Du nicht, das das Inkassobüro den Eintrag löschen wollte? Wenn ja dann lass Dir die Löschungsbewilligung doch vom Inkasso zu Dir Faxen. Wenn darin steht es handelt sich um ein Mißverständnis dann muß die Schufa löschen

Alles Gute

Heiko