Guten Morgen,
folgende rein theoretische Fragestellung:
Herr A sucht eine neue Mietwohnung. Er wird auf ein inseriertes Objekt aufmerksam und wendet sich vertrauensvoll an den zuständigen Makler. Er schließt noch keinen Vertrag, sondern hinterlässt vorläufig nur Namen, Adresse und Telefonnummer.
Ein paar Tage später wird Herr A von diesem Makler angerufen und abgekanzelt, wie er sich trauen könne, mit diesen Schufa-Daten sich bei ihm um eine Immobilie zu bewerben, er solle ihn zukünftig nie mehr belästigen.
Nun die Frage: Darf ein jeder x-beliebige Bürger ohne Einwilligung Schufa-Daten eines anderen abrufen? Und wenn ja, mit welcher Begründung? Dann könnte ja Herr A zum Beispiel auch mal eben die Daten seines ungeliebten Nachbarn abfragen und sich an dessen Unglück erfreuen…
Und kann dann infolgedessen niemand mit einer negativen Auskunft je wieder eine Mietwohnung beziehen? Dann würde es unter den Brücken aber ziemlich eng werden…
Danke an alle Wissenden,
LG, Conny
Nun die Frage: Darf ein jeder x-beliebige Bürger ohne
Einwilligung Schufa-Daten eines anderen abrufen? Und wenn ja,
Nein, das ist nicht erlaubt. Was man dagegen machen kann, und dazu noch nachträglich, kann ich Dir allerdings nicht sagen.
Und kann dann infolgedessen niemand mit einer negativen
Auskunft je wieder eine Mietwohnung beziehen?
Natürlich kann er, wenn er einen Vermieter findet, der ihn als Mieter akzeptiert.
Hi
Sofern der Vermieter gewerblich handelt, darf er auch ohne deine Einwilligung einer Abfrage des öffentlichen Verzeichnisses durchführen. Hierbei werden z.B. Eidesstattliche Versicherung(en) sowie Privatinsolvenz, vorliegender Haftbefehl etc notiert ist.
Grüße
Blue
Ich will das nicht bestreiten, weil ich mich damit nicht auskenne. Aber trotzdem: Hast du eine Quelle für diese Behauptung?
Aus Interesse fragt:
Levay
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ich hab 2002 das ganze am eigenen Leib erfahren - hatte ne Eidesstattliche Versicherung drinnen & daher kein Mietvertrag - zum Glück ist die seid 2003 draußen & ich schuldenfrei 
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Hab leider keine Quelle hierfür. Da aber solche Eintragungen dem allgemeinen Volke dienen, kann die jeder Mensch bei Gericht sowie in der Schufa einsehen.
Frag doch mal beim örtlichen Gericht oder der Schufa nach, ich selbst hab so ne Anfrage selbst nie gemacht
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Aber hier war doch von einer Schufa-Abfrage die Rede. Wo steht denn, dass jedermann einfach so über jedermann Auskünfte bei der Schufa einholen kann? Oder meinetwegen auch, dass Geschäftsleute das ohne ausdrückliches Einverständnis des Betroffenen können?
Ich denk mal, dass du von uns beiden der Jurist bist & nicht ich.
Mir wurde das ganze nur so gesagt - selbst getestet hab ich das ganze nie.
Mir wurde das ganze nur so gesagt - selbst getestet hab ich
das ganze nie.
Na ja, macht nix, trotzdem * und danke für deine Mühe 
Levay
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Hallo Levay,
Aber hier war doch von einer Schufa-Abfrage die Rede. Wo steht
denn, dass jedermann einfach so über jedermann Auskünfte bei
der Schufa einholen kann? Oder meinetwegen auch, dass
Geschäftsleute das ohne ausdrückliches Einverständnis des
Betroffenen können?
Zu dem Thema hab’ ich das hier gefunden:
https://www.meineschufa.de/index.php?site=11
https://www.meineschufa.de/index.php?site=13_3&type=…
und aus wer-weiss-was Archiv:
/t/schufa-auskunft–2/3418309
(Hier besonders der Beitrag von TheBlueSin am 21.03.2006 16:57)
Vielleicht hat der Makler genau das getan, und dabei auf eine negative Schufa geschlossen??
/t/vermieter-und-schufa-auskunft/1729413
und das hier:
http://www.mieterbund.de/zeitungen/mz/2004/0404/mz_0…
Gruß
Maja
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Danke und allen ein *! owT
owT