Durch eine Bestellung im letzten Jahr bei einem Versandhandel und nicht rechtzeitiger Bezahlung hat das Versandhandelsunternehmen die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten. Bei dieser Übergabe erfolge gleich ein Eintrag bei der Schufa. Ich habe diese Forderung jetzt beglichen (habe auch eine Bestätigung)und würde diesen negativ eintrag jetzt gerne löschen da ich und mein mann vorhaben ein haus zu kaufen und das leider an diesem blöden Eintrag zu scheitern drohnt. ( Der Betrag lag unter 500€) Jetzt habe ich im Internet einen Musterbrief gefunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23.03.2011 habe ich eine SCHUFA-Eigenauskunft erhalten, die ich zur Überprüfung der gespeicherten Daten bestellt hatte. Dabei musste ich feststellen, dass nicht alle aufgeführten Einträge richtig sind.
Unter anderem führen Sie die Forderung des Versandhandels H&M mit einer Forderung in Höhe von 426,00 Euro auf.
Dieser Eintrag entspricht nicht dem tatsächlichen Sachverhalt.
Tatsächlich hat die Forderung des Versandhauses bestanden; diese wurde allerdings inzwischen ausgeglichen (siehe Anlage).
Weitere Forderungen bestehen nicht.
Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit meinerseits liegt demzufolge nicht vor.
Ich beantrage daher die Löschung des Eintrags aufgrund der erfolgten Regulierung.
Sollten Sie bis zum 30.07.2011 die Löschung nicht vorgenommen und mir gegen Übermittlung einer aktualisierten Eigenauskunft nachgewiesen haben, werde ich die Löschung gerichtlich durchsetzen und Schadensersatzansprüche wegen der Gefährdung meiner Kreditwürdigkeit und Nachteilen für meinen Erwerb und mein Fortkommen (§ 824 Abs. 1 BGB) geltend machen.
Mit freundlichem Gruß,
Kann ich das so an die Schufa senden? Habe ich überhaupt eine chance?
Danke schon einmal in vorraus…