Schufaeintrag

Hallo, wer weiß, ob man mit einem Schufa-Eintrag den Beruf einer Versicherungskauffrau weiter ausüben kann, da bei der Einstellung Bedingung war, keinen zu haben

Hallo, wer weiß, ob man mit einem Schufa-Eintrag den Beruf
einer Versicherungskauffrau weiter ausüben kann, da bei der
Einstellung Bedingung war, keinen zu haben.

Das hängt wohl von der Gesellschaft ab, jedoch muss man einer Schufa-Auskunft zustimmen. Wenn dies nicht geschieht, kann die Gesellschaft diese nicht abfragen!

Ausserdem wage ich zu bezweifeln, dass dies ein Kündigungsgrund ist!

Auch ohne Einwilligung, leitet die Schufa an „Bekannte“ Partner Infos weiter.

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Also: Es kommt zwingend darauf an, ob Du im Innendienst, oder im Außendienst tätig bist. Im Innendienst ist ein Schufa- Eintrag völlig belanglos. Denn dort kannst Du ja in der Regel keinen finanziellen Schaden anrichten. Wenn Du im Außendienst tätig bist, kann es eigentlich nur bei den Eintragungen EV und HB evtl. zur Kündigung kommen (kann, aber soweit ich weiß kein Muss). Alle anderen Einträge sind in der Regel unrelevant. In der Regel wird eine Schufa- Selbstauskunft auch nur bei der Einstellung verlangt. Regelmäßige Abfragen werden meines Wissens nicht getätigt. Zumindest nicht bei den Unternehmen, bei denen ich bereits war.