Hallo an alle,
ein natuerlich fiktiver Fall 
Angenommen man haette eine Schuld, die ueber einen Anwalt in Raten puenktlich abgezahlt wird. Dies geschieht im Jahr 2002-2004.
Im Jahr 2004 sind noch ca. 100 Euro Rest offen und man bittet den Anwalt um eine Gesamtaufstellung um zu sehen, welcher genaue Betrag noch offen ist.
Man bekommt keine Antwort und zahlt den noch offenen (berechneten - laut Papieren) Betrag (also die 100 Euro)
Man hoert vom Anwalt nie wieder etwas (auch keine Anwort auf die Anfrage der Aufstellung).
Im Jahr 2009 moechte man einen Kleinkredit aufnehmen und erfaehrt, dass es 2 negative Schuafeintraege gibt. Von eben diesem Anwalt, von dem man seit Jahren denkt die Schuld waere beglichen.
Schufa Eintrag vom November 2007 ueber 99 Euro und November 2008 ueber ca. 380 Euro.
Man hat in der Zeit seit 2004 bis 2009 nie etwas von diesem Anwalt gehoert. Weder einen Brief, noch Mahnung, noch Erinnerung - gar nichts. Die Adresse hat sich seit dem nicht geaendert, man wohnt seit 2002 im selben Haus.
Gerne ist man dazu bereit den vollen offenen Betrag sofort zu zahlen, weil man sich aergert und das ganze endlich vom Hals haben moechte (eigentlich war es ja bereits seit 2004 abgeschlossen und vergessen).
Der Schufaeintrag laesst sich leider auch nicht austragen, das ist klar. Ist halt dumm gelaufen.
Aber meine Frage ist, ist das denn so rechtlich in Ordnung wie der besagte Anwalt das praktiziert hat?
Ist es rechtlich so in Ordnung, wenn man Jahre lang nichts vom Anwalt hoert und dann ploetzlich nach Jahren 2 Schufa Eintrage findet und seit 2004 keinerlei Briefe vom Glaeubiger erhalten hat?
Wenn der Erstbetrag der Schufa 2006 Euro 99 ist, nehme ich an sind schon alle Gebuehren mit enthalten, also musste der offene Betrag weniger als 99 Euro gewesen sein.
Wie gesagt, 1 Jahr danach wurden aus 99 dann 380 Euro. Kann das so stimmen? Muss man die 380 zahlen (oder vielleicht nun schon 700 ??)
Ich waere dankbar fuer Antworten.
LG
Jasmin