Schufaeintrag möglich?

Hallo Liebe Leute!

Es herrscht folgender recht komplizierter Sachverhalt, den ich versuche möglichst kurz und pregnant zu halten:

Im Mai letzten Jahres habe ich eine Autowerkstatt telefonisch damit beauftragt meinen defekten Roller zu reparieren. Am Telefon sagte mir der Besitzer der Werkstatt, er würde in den nächsten Tagen ohnehin mit dem Anhänger zur Arbeit fahren. Dazu kommt, dass er im gleichen Dorf wohnt und von dortaus also jeden morgen zur Arbeit fährt. Da man sich - typisch Dorf - so mehr oder weniger kennt, nahm ich an, dass er dies im Rahmen der Kulanz und Kundenpflege machen würde, um den Reperaturauftrag zu erhalten.

Nach zwei Wochen rief ich nochmals an, da ich dachte man hatte mich vergessen und einige Tage später holte er ihn auch ab. Soviel dazu…

Nach ca. drei Wochen rief ich an, um den Stand der Dinge zu erfahren: man sagte mir, dass es noch nicht dazu gekommen sei, sich um den Roller zu kümmmern. Ums kürzer zu machen: innerhalb von ca. 5-6 Wochen habe ich 3 mal angerufen und war zwei mal persönlich da und schließlich rief er mich an, um mir mitzuteilen, dass der komplette Antriebsstrang verrostet sei und dass es - wirschaftlich gesehen - ein Totalschaden darstellte. Daraufhin hab ich die Sache abgeschrieben, jedoch noch angefragt, ob er mir den Roller bei Gelegenheit noch zurückbringen könnte. „Ja klar, kein Problem“ beim ersten mal „Mach ich“ beim zweiten und so weiter bis ich nach wirklich nicht mehr zählbaren Anrufen sechs Monate später meinen Roller wiederbekam.
Ich dachte mir: „Was solls, das Ding ist eh kaputt“ , war jedoch trotzdem ein wenig angepisst, dort immer wieder anrufen zu müssen.

Zwei Wochen später kam eine Rechnung über ca 136€ (Arbeitsstuden für Holen+Aufschrauben+Bringen), die an meine Mutter (!) adressiert war. Mittlerweile sind schon zwei Mahnungen verstrichen und auch die dritte via Inkassobüro, das mir mit einem Schufaeintrag drohte. Die Rechnung beläuft sich mit der Gebühr für das Inkassobüro nun auf ca. 160€. Die letzte Frist für das Zahlen ist vor ca. 3,5 Wochen verstrichen und seitdem habe ich nichts mehr gehört. Zwei Pikante Details: 1. Es fehlt eine Abdeckung am Roller für die Batterie, die zuvor selbstverständlich vorhanden war UND: der Roller war den vollen Zeitrahmen lang ohne diese Abdeckung der Witterung ausgesetzt, ist nun also verrosteter als zuvor, 2. Es gibt in keinster Weise irgendeinen schriftlichen Vertrag, lediglich einen e-mail Austausch bezüglich der Rechnung (e-mails seinerseits waren stehts unförmlich und ohne jegliche Groß- und Kleinschreibung).
Per e-mail habe ich ebenfalls schlichtend angeboten, für ca. die Hälfte der Kosten aufzukommen, die von der Arbeisstunde am Roller selbst verursacht wurden, bekam jedoch keine Antwort.
Zusammengefasst: Ich fühle mich in keinster Weise von dieser Werkstatt ernstgenommen und finde den Umgang einfach unseriös und frech!

Nun meine Fragen: Ist es für ihn sinnvoll mich zu verklagen, sowohl vom eigentlichen Recht als auch finanziell gesehen? Und vorallem: Kann ich wegen der nicht bezahlten Rechnung einen Schufaeintrag bekommen??

So, ich hoffe ihr habt’s bis hierhin geschafft und danke schon mal im Voraus für ernstgemeinte Antworten!

Gruß

Ringo

Hallo,
also erstens kann es keinen SCHUFA Eintrag geben, solange die Forderung strittig ist. Sie sollten sich aber genau überlegen, ob Sie tatsächlich gegen einen Mahnbescheid Einspruch einlegen werden.

zweitens ist natürlich grundsätzlich ein Vertrag zustande gekommen. Strittig ist nur, was genau vereinbart war- in so fern können beide Seiten keine ausreichende Beweise liefern. Im Zweifelsfalle haben Sie wahrscheinlich genau so gute Zeugen wie er. Deshalb ist der schriftliche Auftrag für eine Werkstatt ja auch so wichtig.
Man könnte ja durchaus auf die Idee kommen, dass vereinbart gewesen wäre, für 50 EURO oder so ein Kostenvoranschlag inkl Hol und Bring.
Wie dem auch sei, wenn es so ist wie Sie sagen und vielleicht sogar noch eine Rechtschutzversicherung Ihr Eigen nennen, Mahnbescheid abwarten- gegen diesen können Sie Einspruch einlegen- oder der Anwalt schreibt vorher ein paar nette Zeilen. Und ein evtl Wertverlust durch die unsachgemäße Behandlung in bzw bei der Werkstatt geht natürlcih voll zu Lasten des Werkstattbetreibers. Eben eine Frage der Beweisbarkeit.
Gruss
Volker

Tut mir leid,
hier geht es auschließlich um Vertragsrecht.
Mein Fachgebiet sind jedoch öffentlich rechtliche Mahnung und Vollstreckung in der Sozialversicherung.
Ich wünsche Dir trotzdem noch viel Erfolg.
Tschüss Wolfgang

Hallo.
Das weiß ich leider auch nicht…
Gruß - Helena