Nehmen wir folgenden Fall an:
Herr X bekommt von der Firma Z eine Rechnung. Leider kann Herr Z diese nicht sofort bezahlen und bietet Ratenzahlungen i.H.v 20 Euro an.
Die Firma teilt ihm daraufhin mit, daß sie nur Raten i.H.v. 50 Euro anbieten kann, und daß ansonsten der Rechnungsbetrag gleich fällig wird.
Diese Raten kann Herr X nicht aufbringen. Um einen Eintrag in die Schufa zu umgehen, fängt Herr X an 20 Euro Raten zu zahlen.
Kann die Firma Herrn X trotz seines guten Willens, und Anfang der Zahlungen in die Schufa eintragen lassen?
Viele Grüße
RedShoe
Hi
grundsätzlich kann die Fa. das, schließlich hat sie der Ratenzahlung so nicht zugestimmt.
Eine Rechnung ist, wenn nichts anderes bestimmt ist, in einer Summe zu zahlen.
Schließlich ist die Fa. ja ihren Lieferanten gegenüber in Vorleistung getreten (hat diese also schon bezahlt).
Das angebot, 50 Euronen/Monat ist schon ein Entgegenkommen der Fa., das man nicht aufs Spiel setzten sollte.
Dass jemand nicht zahlen kann, kommt kaum von jetzt auf gleich, sondern war doch auch schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt, oder?
Gruß
HaWethie
die Schufa zu umgehen, fängt Herr X an 20 Euro Raten zu
zahlen.
Herr X kann nicht machen was er will. In dieser Situation muß er schon eine einigung mit seinem Vertragspartner erreichen.
Kann die Firma Herrn X trotz seines guten Willens, und Anfang
der Zahlungen in die Schufa eintragen lassen?
Natürlich kann sie das. Schließlich kommt Herr X seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach und kann sich (warum auch immer) nicht mit der Firma einigen.
die Schufa zu umgehen, fängt Herr X an 20 Euro Raten zu
zahlen.
Herr X kann nicht machen was er will.
Danke:smile: Wie gern würd ich das täglich meinen Kunden sagen…
In dieser Situation muß
er schon eine einigung mit seinem Vertragspartner erreichen.
Kann die Firma Herrn X trotz seines guten Willens, und Anfang
der Zahlungen in die Schufa eintragen lassen?
Natürlich kann sie das. Schließlich kommt Herr X seinen
vertraglichen Verpflichtungen nicht nach und kann sich (warum
auch immer) nicht mit der Firma einigen.
Hi
Eine Rechnung ist - sofern nicht anders vermerkt - bei Lastschrift sofort fällig und bei Barzahlung binnen 30 Tagen.
Zur Ratenzahlung ist keine Firma verpflichtet, das ganze nennt sich Kundenservice. Handelt es sich bei der Rechnung bwz. beim Vertrag um eine (Dienst-)Leistung, welche einen Monatsgrundpreis hat, muß diese ebenfalls berücksichtigt werden.
Je nach ausstehender Summe kann man halt nicht mit x kleinen Raten das ganze machen.
Offtopic-Fall:
Ne Kundin (78) wollte Handyrechnung von 2300 Euro in Raten zu je 15 Euro zahlen - Monatsgrundpreis 10 Euro. Wurde ebenfalls abgelehnt, sie hätte *sorry* (fast) bis zum Lebensende gezahlt.