Hallo,
Kann ein Vermieter ohne weiteres ein Schufaauskunft von einem Mieter bekommen,und wo muss der VM nachfragen bzw. beantragen?
Danke
Hallo,
Kann ein Vermieter ohne weiteres ein Schufaauskunft von einem Mieter bekommen,und wo muss der VM nachfragen bzw. beantragen?
Danke
Auskünfte über den Mieter bekommt man nur bei der Creditreform o. ä. Wirtschaftsauskunfteien oder dem Vorvermieter. Eine schufa-Auskunft kann man nur durch den Mieter beantragt vorgelegt verlangen.
G imager
Der Vermieter hat 2 Möglichkeiten
Der Mieter muss bei Vertragsanfrage / Besichtigung / Vertragsabschluss eine sogenannte SCHUFA-Selbstauskunft mitbringen
Der Vermieter kann diese - MIT EINWILLIG DES ANFRAGENDEN - bei der Schufa oder einer der Vertragspartner der SCHUFA einholen. Die Gebühren dafür sind recht niedrig.
Meiner Meinung nach sagt die SCHUFA heute aber leider nix mehr aus.
Hallo,
der Vormieter ist aber nicht immer der objektivste…
Auch die Schufa ist nicht unbedingt der beste Ratgeber.
Viel Aussagekräftiger ist da die monatliche Lohn-oder Gehaltsabrechnung…
Außer den ersten beiden Abrechnungen des Kalenderjahres kann man den folgenden immer entnehmen,welcher Nettoverdienst im Durchschnitt pro Monat dem
potentiellen Mieter zur Verfügung steht.Die Miete sollte dabei keinesfalls mehr als 35 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens übersteigen (bei einem Verdiener).
Außerdem kann man der Abrechnung auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses entnehmen.
Hallo,
der Vormieter ist aber nicht immer der objektivste…
Da muss ich Dir Recht geben, eine Bescheinigung vom Vor ver mieter (so wie auch gerade vorgeschlagen) ist da deutlich aussagekräftiger.
Greetz
T.
Mal abgesehen davon, dass ich vom Vor ver mieter sprach, der durchaus über Sauberkeit, ruhestörenden Lärm, Pünktlichkeit der Mietzahlung sowie Beschädigungen der Mietsache oder Grund seiner Vertragsbeendigung etwas zu sagen hätte, halte ich eine schufa-Auskunft für massgeblich.
Was nützen Gehaltsbescheinigungen, die einen Nettobetrag bescheinigen, der für die Mietzahlungen garnicht zur Verfügung stünde, weil der Arbeitnehmer zahlreiche andere Verpflichtungen eingegangen ist, Lohnpfändungen vorliegen oder bereits einmal Schulden jur durch vollstreckbaren Titel beigetrieben werden konnten? Oder gar mit Dreimonatsfrist Kündigung ausgesprochen wäre?
G imager761
Hallo imager,
…halte ich eine schufa-Auskunft für massgeblich.
Schön, das kannst du halten wie du willst, nur:
was soll diese Auskunft bewirken? Dir sagen, dass der potentielle Mieter Schulden hat? Und? Sagt das was aus über die Moral des „Delinquenten“?
Hast du eine Ahnung, wie viele Menschen heute Schulden haben und alles versuchen, davon wegzukommen? Siehst du aus der Schufa-Auskunft, dass der Betroffene trotz Schulden seine Miete immer pünktlich bezahlt hat, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten mit seinem Gläubiger(n) Zahlungsvereinbahrungen getroffen hat, die er auch immer pünktlich einhält? Nein, siehst du nicht.
Vielleicht will (muss) die betreffende Person nur deshalb in eine andere Wohnung umziehen, weil diese preisgünstiger ist und ihm dann mehr zur Schuldentilgung zur Verfügung steht?
Ich kann dir nur wünschen, dass du nie in eine Situation kommst, die für dich einen Schufa-Eintrag nach sich zieht. Glaube mir, sowas passiert schneller, als du denkst!
Gruß
Robi
Hallo,
Ich kann dir nur wünschen, dass du nie in eine Situation
kommst, die für dich einen Schufa-Eintrag nach sich zieht.
Glaube mir, sowas passiert schneller, als du denkst!
Was meinst Du mit Schufa-Eintrag? In meiner Selbstauskunft stehen eine Menge Einträge. Kreditkarten, Girokonten, Immobilienkredit, Bonitätsabfragen… Ein Problem ist das für mich nicht.
Gruß
Bommel
Hallo,
was soll diese Auskunft bewirken? Dir sagen, dass der
potentielle Mieter Schulden hat? Und? Sagt das was aus über
die Moral des „Delinquenten“?
Ja.
Falls es nichts aussagt, haben sie die Chance, die Sache dem Vielleicht-Vermieter zu erklären.
Und vielleicht denkst Du mal darüber nach, dass Vermieter auch von irgendwas leben müssen. Das Leben ist kein Ponyhof.
Gruß
…
Bleib doch sachlich. Ein negativer schufa-Eintrag gibt Auskunft über die Zahlungsmoral, eine hohe Riskobewertung (score-Wert) über die Bonität. Beides dient der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalles…
Mietvertragsschluss demjenigen anzubieten, bei dem das unwahrscheinlicher, aber ebensowenig ausgeschlossen ist, gehört zur Vertragsfreiheit. Habe ich etwa ausgeschlossen, einem schufabekannten Schuldner Mietvertrag verweigern zu müsssen?
Hallo,
Mal abgesehen davon, dass ich vom Vor ver mieter sprach, der
durchaus über Sauberkeit, ruhestörenden Lärm, Pünktlichkeit
der Mietzahlung sowie Beschädigungen der Mietsache oder Grund
seiner Vertragsbeendigung etwas zu sagen hätte
Naja, ich kann mir vorstellen, dass ein Vorvermieter, der seinen ungeliebten Mieter so schnell und einfach wie möglich loswerden will einem potentiellen Nachvermieter nicht unbedingt Dinge über den Mieter wie mangelnde Sauberkeit, Ruhestörung, etc. erzählen wird.
Die Frage bleibt ob er (der Vorvermieter) sich ggf. schadenersatzpflichtig macht wenn er auf Nachfrage bestehende Mietrückstände verschweigt und der Nachvermieter dann ebenfalls Mietrückstände zu beklagen hat…?..
Grüßle,
Tinchen
Moin,
Naja, ich kann mir vorstellen, dass ein Vorvermieter, der
seinen ungeliebten Mieter so schnell und einfach wie möglich
loswerden will einem potentiellen Nachvermieter nicht
unbedingt Dinge über den Mieter wie mangelnde Sauberkeit,
Ruhestörung, etc. erzählen wird.
Im Normalfall dürfte jemand, der eine nue Wohnung sucht, bereits gekündigt haben oder gkündigt worden sein. Insofern kann der Vorvermieter hier ziemlich problemlos ehrlich antworten.
TET
Hallo,
Ich kann dir nur wünschen, dass du nie in eine Situation
kommst, die für dich einen Schufa-Eintrag nach sich zieht.
Glaube mir, sowas passiert schneller, als du denkst!
Was meinst Du mit Schufa-Eintrag?
Vermutlich einen negativen Eintrag, der innerhalb von 3 Jahren noch nicht gelöscht den Vermieter davor zurückschrecken lässt, demnächst auch in der Liste zu stehen. Da mag man man den Eigenmtümer um Nachsicht bitten, es dennoch zu versuchen