Schufaeintragung löschen

Hallo ihr all wissenden menschlein,

Wie ist das eigentlich mit den Schufaeinträgen:

  1. ist es richtig das die einträge erst nach 3 Jahren verschwinden?
  2. ist es richtig das einer mit einer Elerdigungsbestätigung zum Amtsgericht gehen kann und dann so eine Urkunde bekommt zur löschung?
  3. ist es richtig dann die Schufa Partner lediglich eine Meldung für Erledigung an die schufa senden, und dann direkt nichts mehr damit am hut haben?
  4. ist es richtig das Gläubiger nicht bestimmen können das der Eintrag gelöscht werden soll?
  5. beruht die Schufa auf gesetze, da es ja heißt das mit den 3 Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben?
  6. was hat das mit dem §33 Datenschutzgesetz aufsich?
  7. Ist es richtig das man die eidesstaatliche versicherung und den Haftbefehl ohne große Probleme raus bekommt? "Das man gar ein Recht darauf hat?
  8. Ist es möglich einen Rechtlich einwandfreien Eintrag zu löschen?

Wäre echt gut wenn wir hier mal ein paar infos zusammen kriegen.

„Ich Fordere Hiermit alle Anwälte auf keine Antwort auf die Fragen zu geben.“

Ein kollege von mir hat auch mal in einem Forum eine Rechtliche Frage gestellt, und 3 Wochen später bekommt er eine Rechnung von ca. 300 € von einem Anwalt. ich will nicht das mir das Passiert, also liebe Anwälte usw. bitte nicht antworten, Danke

an alle Privat Leute,

Ich hoffe wir können zu dem Thema mal klarheit schaffen, von jeder Ecke hört man was anderes, und auch sache die unsinnig sind.

lg Sven

Hi,

  1. Ist es möglich einen Rechtlich einwandfreien Eintrag zu
    löschen?

kleine Gegenthese:
Wenn jemand, und ich gehe davon aus berechtigt, die eidesstattlche Versicherung hat abgeben müssen bzw. einen negativen Schufaeintrag hat, warum soll er das Recht haben, den Eintrag löschen zu lassen? Ich bin zwar aus diversen Gründen auch nicht immer ein Fan der Schufa, jedoch gibt es diese nicht ohne Grund.

Die Geschäftspartner (Banken, Versandhandel, usw.) sollen auch eine Möglichkeit haben, den Kunden zu beurteilen. Des Weiteren ist es für viele Verbraucher ein Schutz, um diese z.B. vor einer Überschuldung usw. zu schützen.

Klar gibt es auch Probleme mit der Schufa oder sonstigen Auskunfteien. Oder es kann auch für diejenigen Ärgerlich sein, wenn diese ohne eigenes Verschulden in diese Lage gekommen sind.

Das soll keine Moralpredigt sein. Nicht falsch verstehen.
Finde es nur wichtig, auch mal die Gegenseite zu nennen.

Flo

Hallo,

Das soll keine Moralpredigt sein. Nicht falsch verstehen.
Finde es nur wichtig, auch mal die Gegenseite zu nennen.

ja, aber eine Antwort hast Du auch nicht gegeben. Würde mich auch mal interessieren.

Zusatzfragen:

Wenn in eine Schufa etwas von Insolvenzverfahren steht, z. B.
2004 Insolvenzverfahren eröffnet
2007 Restschuldbefreiung angekündigt
2007 Insolvenzverfahren aufgehoben

Wann können diese Einträge gelöscht werden? Schließlich ist der Schuldner nach dem Insolvenzverfahren schuldenfrei und hat 6 Jahre für seine Überschuldung i. d. R. auch gebüsst. Bekommt aber teilweise nicht mal einen Job, solange diese Schufaeinträge bestehen.

Andere Frage, auch zum Insolvenz-Schufa-Problem. Bei einem der Einträge (ein Bankkredit) wird jedes Jahr ein „aktueller Stand“ an die Schufa gemeldet. Wenn nun dieses Insolvenzverfahren beendet ist (bzw. die Restschuldbefreiung erteilt), wann verschwindet dieser negative Schufaeintrag?

Jetzt hoffe ich, dass mal einer Antwortet, der ein bisserl Ahnung hat.

Viele Grüße

Andreas

Hallo Andreas,

Jetzt hoffe ich, dass mal einer Antwortet, der ein bisserl
Ahnung hat.

ich nicht, aber Google & Schufa
http://www.schufa.de/de/presse/publikationen/publika…

http://www.thomas-homilius.dk/Banken/Schufa.DE/2006-…
meineSchufa.de > Meine Auskunft > Gesamtansicht.pdf
letzte Seite

Gelöscht werden:
Angaben über Anfragen nach 12 Monaten; sie werden aber nur 10 Tage in Auskünften an Vertragspartner weiter gegeben
Kredite nach drei Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung
Daten über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte einschließlich ihrer Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung.
Titulierte Forderungen (Urteile, Vollsteckungsbescheide) bleiben bis zu ihrer Erledigung gespeichert und
werden drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung entfernt.
Giro- und Kreditkartenkonten sofort, wenn das Konto aufgelöst wird Versandhauskonten drei Jahren nach Eingang bzw. wenn das Konto aufgelöst wird Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung und Eidesstattliche Versicherung) nach drei Jahren, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.

Ok so?
LG
R

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Bin kein Anwalt - habe Maschinenpistole!
Hi Sven

siehe Beitrag unten bei 23:15, ist mir zu tief gerutscht

LG
R

Hi,

um wieder auf die Sachebene zurückzukommen. :wink:

Die Löschung erfolgt nach meiner Erfahrung i.d.R. Einwandfrei nach u.g. Punkten. Ggf. nach Ablauf der Fristen eine Eigenauskunft der Schufa erfragen und auf die Löschung Drängen. Dem kommt die Schufa dann i.d.R. sofort nach.

Hab jedoch die Erfahrung gemacht, dass der Schufa-Score scheinbar noch einige Zeit nach Löschung in Mitleidenschaft gezogen wird. Der Schufa-Score wird immer wichtiger und dient heute bereits bei vielen Banken als fester Faktor bei der Berechnung des Zinssatzes (Basel II).

Wie der Score genau errechnet wird, ist ein Geheimniss der Schufa. Hatte schon öfters den Fall, dass in der Vergangenheit etwas negatives in der Schufa war, dies wurde jedoch nun gelöscht, der Score war jedoch noch immer schlecht…

Gruß

Flo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo @ all

Also ich danke für die eine Antwort !!!

auch Interresant die neuen Fragen.

Leider wurde nur Punkt 1 beantwortet in meinen Augen, die anderen Punkte würden mich auch interresieren :smile:

wäre super wenn sich noch einer mit einklinken würde…

grüße

Sven

Leider wurde nur Punkt 1 beantwortet in meinen Augen,
die anderen Punkte würden mich auch interessieren :smile:

Die von mir angegebenen Links geben beim aufmerksamen Durchlesen erschöpfend Auskunft.

  1. ist es richtig das die einträge erst nach 3 Jahren verschwinden?

3 Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Wenn das am 1. Januar war, sind es praktisch 4 Jahre. Einige werden auch früher gelöscht, einfach mal alles durchlesen.

  1. ist es richtig das einer mit einer Erledigungsbestätigung zum
    Amtsgericht gehen kann und dann so eine Urkunde bekommt zur löschung?

Derjenige, der die Info an die Schufa gegeben hat, ist auch zur Erledigungsmitteilung verpflichtet. Ich meine, das Amtsgericht hat damit in der Regel nichts zu tun.

  1. ist es richtig dann die Schufa Partner lediglich eine Meldung für Erledigung
    an die schufa senden, und dann direkt nichts mehr damit am hut haben?

Jupp

  1. ist es richtig das Gläubiger nicht bestimmen können das der Eintrag
    gelöscht werden soll?

Na klar, sonst hätte die Schufa ja nicht den geringsten Sinn.
Derjenige, der den Eintrag veranlasst hat, ist hier der Ansprechpartner. Woher soll die Schufa wissen, das der Löschungswunsch des Betreffenden gerechtfertigt ist?

  1. beruht die Schufa auf gesetze, da es ja heißt das mit den
    3 Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben?

Im ungesetzlichen Fall hätte dieses Unternehmen nur eine extrem kurze Lebensdauer

  1. was hat das mit dem §33 Datenschutzgesetz auf sich?

Einfach Google bemühen und §33 lesen. Dort wird geregelt, was die Datenbenutzer mit diesen Daten machen dürfen und was nicht.

  1. Ist es richtig das man die eidesstaatliche versicherung und den Haftbefehl
    ohne große Probleme raus bekommt? "Das man gar ein Recht darauf hat?

Ja klar, nach Ablauf der Regel-Veröffentlichungszeit. Im Eigeninteresse mal nach Ablauf reinsehen und gucken, ob was zu sehen ist. Sonst reklamieren.

  1. Ist es möglich einen Rechtlich einwandfreien Eintrag zu löschen?

Nee, das würde dem Sinn der Schufa zu zuwider laufen.

Hoffe, dir alle ratlosen Momente beseitigt zu haben.
LG
R

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Danke damit wären meine Fragen alle beantwortet.

wunsch noch einen schönen Abende

grüße

Sven