Schuhe/ 2x Mal nachgebessert/ 3. mal verweigert

Hallo!
Was kann man machen, wenn Schuhe gekauft werden, an denen nach einigen Tagen eine Öse für die Schnürsenkel sich löst.

Verkäufer verspricht Kontakt zu Hersteller und daraus resultierend wird 2x nachgebessert. Der 2. Versuch sah ganz gut aus, aber es hielt nicht.

Daraufhin wieder im Geschäft wird einem mitgeteilt, dass die Rep. gut war und es keine weiter Rep. geben wird.

Was kann man in so einem Fall machen?

Vielen Dank für die Infos

MFG Opec

Hallo

Was kann man in so einem Fall machen?

Am besten schriftlich vorgehen.
Den Fall schildern, und um Stellungname bitten.
Ich würde denken, dass in diesem Falle der Besitzer des Geschäftes der richtige Ansprechpartner ist, da bin ich aber nicht ganz sicher.

Ich würde direkt auch schreiben, dass man sich sonst gezwungen sieht, einen Gutachter zu beauftragen und einen Rechtsanwalt, damit sich die Sache nicht noch ewig in die Länge zieht mit höflichen Ausweichmanövern. Aber natürlich trotz des unfreundlichen Inhaltes immer sehr freundlich bleiben.

Wenn Nachbesserungen nichts bringen, muss das Teil doch gegen ein gleichartiges heiles ausgetauscht werden, und wenn das auch nichts bringt, vom Kaufvertrag zurücktreten.

Viele Grüße

Im Gesetz steht etwas anderes
Hallo,

Wenn Nachbesserungen nichts bringen, muss das Teil doch gegen
ein gleichartiges heiles ausgetauscht werden, und wenn das
auch nichts bringt, vom Kaufvertrag zurücktreten.

warum meinen hier immer wieder Leute ihre „Expertenmeinungen“ abgeben zu müssen, wenn sie von der Sachlage nichts verstehen?

Sofern ein Sachmangel im Sinne des Gesetzes vorliegt, muss sich der Käufer überhaupt nicht auf eine Nachbesserung einlassen sondern kann sofort den Austausch gegen eine mangelfreie Sache verlangen. Wurde bereits zwei Mal erfolglos nachgebessert kann sofort der Rücktritt erklärt werden. Auf den Austausch gegen eine mangelfreie Sache muss sich der Käufer dann überhaupt nicht mehr einlassen.

Nachzulesen unter

http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Gruß

S.J.

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Hallo

Wenn Nachbesserungen nichts bringen, muss das Teil doch gegen ein gleichartiges heiles ausgetauscht werden, und wenn das auch nichts bringt, vom Kaufvertrag zurücktreten.

warum meinen hier immer wieder Leute ihre „Expertenmeinungen“ abgeben zu müssen, wenn sie von der Sachlage nichts verstehen?

Also, von gar nichts verstehen kann ja nicht die Rede sein, so ungefähr stimmt es ja, nur sind es nach meiner Erinnerung in der Reihenfolge die Optionen, die der Verkäufer hat.

Ich glaube, man kann auch als Laie deutlich erkennen, dass es sich nicht um eine Auskunft eines Juristen handelte. Enweder kommt dann noch die Auskunft eine Juristen, oder man erkundigt sich anderweitig, oder man macht es eben so. Ganz verkehrt wäre es ja nicht gewesen.

MfG