Ich hatte mich gefragt ob es eigentlich ein Gesetz dagegen gibt mit hohen Schuhen einen (automatik) Roller zu fahren. Wenn jemand doch Probleme hat mit den Füssen auf den Boden zu kommen ist es doch eigentlich sogar sicherer mit Absätzen zu fahren, da man dann das gewicht vom Roller besser halten kann, oder nicht?
so lange es private Fahrten sind ist auch barfüßig oder mit Socken, Highheels, Plateauschuhe oder Sandalen möglich. Nur falls es zu einem Unfall kommt, bei denen das Schuhwerk eine Rolle bei der Ursache spielt, kommt es zum tragen.
gemeint? Sind „dienstliche“ Fahrten nur bestimmtem Schugwerk
erlaubt ?!
Hi,
bei dienstlichen Fahrten kommt noch SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung mit in das Spiel, dort kann es auch Bußgelder geben wenn gegen Vorschriften verstoßen wird.
Ist mir auch nicht ganz klar, weder als Fallkonstellation noch
hinsichtlich der Konsequenzen.
Sollte jemand auf Grund des Schuhwerks behindert, gefährdet, oder gar geschädigt werden, dann kann auf Grund von
_§ 1 Abs. 2 StVO
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird._
bei dienstlichen Fahrten kommt noch SGB VII Gesetzliche
Unfallversicherung mit in das Spiel, dort kann es auch
Bußgelder geben wenn gegen Vorschriften verstoßen wird.
Hast Du grad mal einen Link zu einer Bußgeldtabelle für Verstöße gegen SGB VII?
Sollte jemand auf Grund des Schuhwerks behindert, gefährdet,
oder gar geschädigt werden, dann kann auf Grund von
_§ 1 Abs. 2 StVO
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß
kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den
Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird._
jemand zur Rechenschaft gezogen werden.
Worin genau besteht denn die zusätzliche Gefährdung bei hohen Absätzen?
Gruß
loderunner (ianal)
Hast Du grad mal einen Link zu einer Bußgeldtabelle für
Verstöße gegen SGB VII?
Hi,
leider nicht, wüsste auch nicht das es da eine Tabelle ähnlich dem Bkat der StVO gibt. Im SGB kenne ich mich nicht aus, kenne eben nur den Zusammenhang das bei Verstößen gegen die UVV auch Bußgelder verhängt werden können.
Worin genau besteht denn die zusätzliche Gefährdung bei hohen
Absätzen?
Wenn die Dame z.B. nicht bremsen kann weil sich der Absatz im Teppich verheddert hat, oder sie vom Pedal rutscht.
Das soll aber Sache der ermittelnden Beamten sein ob zwischen Schuhwerk und Unfall/Gefährdung ein kausaler Zusammenhang besteht.