Schuhe im Treppenhaus

hallo an alle :smile:))

man stelle sich ein 4 Mehrfamilienhaus vor.

Es gibt den Mieter A und Mieter B wohnen gegenüber. Beim Mieter B geht die Treppe zum Dachboden/Trockenboden hoch. der Mieter B stellt seine Schuhe seitlich auf die Stufen so ca 3 Paar = 3 Stufen. Nun stellt Mieter A auch seine Schuhe, 2-3Paar = 2-3Stuffen, auf die andere Sieter der Stufen, ca ein halbes Jahr schon. der Mittelweg ist somit noch frei zum Dachboden/Trockenboden wird auch nur vom Mieter A genutzt und stört somit auch niemanden, da ja kein Publikumsverkehr herscht.

Nun beschwert sich der Mieter B darüber das die Schuhe des Mieters A mit auf den Stufen stehen mit der Begründung:

das der Mieter A die Schuhe nicht weiter auf die Treppe im Wohnungsbereich des Nachbarns, Mieter B, abzustellen hat. Da der Mieter B auch keine Schuhe auf die Treppe im Wohungsbereich,MieterA, abstellt.

Man sollte vielleicht auch erwähnen das der Mieter B noch zusätzlich einen Schuhschrank im Flur stehen hat und Mieter A seine Schuhe so im Flur stehen hat für den alltäglichen gebrauch.

nun würde Mieter A gerne wissen wie er sich richtig verhalten soll ok Mieter A kann die Schuhe weg nehmen aber wieso darf Mieter B sie weiter stehen lassen? Mieter A würde auch gerne wissen ob das überhaupt erlaubt ist Schuhe auf den Stufen stehen zu lassen wegen Unfallgefahr zum Beispiel. gibs da irgend wo eine Richtlinie, ein Gesetzt oder irgend was anderes das man dem Mieter B vorlegen kann das er nicht richtig handelt. man muß dazu sagen das Mieter B ist ein sehr schwieriger Mieter das heißt das er für alles und jenes gleich eine Beschwerde an den Vermieter geschickt.

Nun möchte der Mieter A sich nicht auf das Niveau des Mieters B herablassen, möchte aber mit starken und festgelegten Argumenten konntern.

ein schwieriger Fall aber wie gesagt der Mieter A würde sich gerne über jede Info freuen und keine Frage der Mieter A kommt wieder :wink:))

vielen Dank im Vorraus vom Mieter A :smile:)))

Hallo,

lt. Aussage eines Bekannten, der bei der Feuerwehr arbeitet, sind generell Gegenstände im Hausflur wegen Brandschutzgefahr verboten.
Also am besten dort nochmal nachfragen.

Gruss
Tobi

Moin, Susan,

auf Treppen wird nichts abgestellt, weder von A noch von B. Die Treppe gehört auch keineswegs zum Machtbereich von B, selbst wenn sie auf seiner Seite liegt. Auch Möbelstücke haben im Treppenhaus nichts verloren.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen. Ich kenne Häuser, wo links und rechts vom Treppenabsatz die Türen abgehen und die Schuhe von der Tür weg friedlich in Richtung Mitte aufgereiht sind. Manchmal ist die Mitte markiert, meistens nicht.

Gruß Ralf

Hallo!

ein schwieriger Fall

Eher gute Chancen für den Beginn eines Nachbarschaftsstreites, an dessen Ende niemand mehr weiß, worum es eigentlich am Anfang ging. Ich würde meine gesunden Menschenverstand einschalten und mir um Schuhe auf irgendwelchen Stufen nun wirklich nicht den Kopf zerbrechen. Es gibt weitaus dringendere Probleme und weitaus wichtigeres.

Gruß,

Florian.

hi,

Nun möchte der Mieter A sich nicht auf das Niveau des Mieters
B herablassen, möchte aber mit starken und festgelegten
Argumenten konntern.

leider schon passiert.

vielen Dank im Vorraus vom Mieter A :smile:)))

bitte ;->>>>>>
cu
alex

Hallo,

die Schuhe in das Treppenhaus abzustellen ist schlichtweg eklig und unverschämt gegenüber anderen Mietern. Auch Schuhschränke oder ähnliches hat im Treppenhaus nichts verloren. Der Mieter mietet nur die Wohnung und nicht das Treppenhaus. Als Argument gegen das Abstellen fällt mir ein: Brandschutz, Hausordnung, Gemeinschaftseigentum.

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Hi,

vorweg: aus Sicht des Brandschutzes ist an ein paar Schuhen auf der Treppe zum Dachboden nichts auszusetzen.

Nun beschwert sich der Mieter B darüber das die Schuhe des
Mieters A mit auf den Stufen stehen mit der Begründung:

das der Mieter A die Schuhe nicht weiter auf die Treppe im
Wohnungsbereich des Nachbarns, Mieter B, abzustellen hat. Da
der Mieter B auch keine Schuhe auf die Treppe im
Wohungsbereich,MieterA, abstellt.

Gehört die Treppe nun zum gemieteten Wohnbereich des B oder nicht? Wenn ja, hat er natürlich das Recht die Wegnahme der Schuhe zu verlangen. Wenn nein, kann eigentlich nur der Vermieter eine Regelung treffen. Was sagt er denn zu der Geschichte?

Man sollte vielleicht auch erwähnen das der Mieter B noch
zusätzlich einen Schuhschrank im Flur stehen hat und Mieter A
seine Schuhe so im Flur stehen hat für den alltäglichen
gebrauch.

Was hat das denn mit den Schuhen auf der Treppe zu tun?

nun würde Mieter A gerne wissen wie er sich richtig verhalten
soll ok Mieter A kann die Schuhe weg nehmen aber wieso darf
Mieter B sie weiter stehen lassen? Mieter A würde auch gerne
wissen ob das überhaupt erlaubt ist Schuhe auf den Stufen
stehen zu lassen wegen Unfallgefahr zum Beispiel. gibs da
irgend wo eine Richtlinie, ein Gesetzt oder irgend was anderes
das man dem Mieter B vorlegen kann das er nicht richtig
handelt.

Auf diesem Weg kommt A nicht weiter. Da die Treppe nicht zu Aufenthaltsräumen im Sinne der Bauordnungen führen, kann man so nicht argumentieren. Und selbst wenn, da A davon nicht betroffen wäre, geht es ihn auch nichts an…

man muß dazu sagen das Mieter B ist ein sehr
schwieriger Mieter das heißt das er für alles und jenes gleich
eine Beschwerde an den Vermieter geschickt.

Auch hier die Frage: was hat das mit den Schuhen zu tun?

Nun möchte der Mieter A sich nicht auf das Niveau des Mieters
B herablassen, möchte aber mit starken und festgelegten
Argumenten konntern.

Die Frage des Niveaus ist hier imho sehr offen…

Gruß Stefan

Richtlinien der Feuerwehr zur Vorbeugung:

Rettungs- und Fluchtwege im Gebäude frei halten; nicht durch spätere Einbauten, Schränke, Möbel oder abgestellte Fahrräder, Kinderwagen, Schuhe etc. einschränken - Keine Sperrmülllagerungauf Dachböden und im Keller …

Selbst dafür gibt es ein Urteil …
Hallo,

Schuhe können gelegentlich im Treppenhaus abgestellt werden (OLG Hamm, Entscheidung v. 20.4.1988, 15 W 169/88, ZMR 1988, 270

Grundsätzlich gilt: Welche Gegenstände im Treppenhaus abgestellt werden dürfen und welche nicht (ausser Kinderwagen), kann der/die Eigentümer beschliessen.

Das Abstellen von Kinderwagen ist zulässig !

Christian

Hi,

Das Abstellen von Kinderwagen ist zulässig !

auch das gilt nicht pauschal. Wenn es dem Schutz von höherwertigen Rechtsgütern (z.B. Leben oder Gesundheit) zuwiderläuft, muß auch das Abstellen eines Kinderwagens untersagt werden!

Gruß Stefan

wobei man erwähnen sollte, daß solche Empfehlungen nur in Ausnahmen rechtlich bindend sind… (welche Feuerwehr meinst Du eigentlich - es gibt Tausende in Deutschland?)

Gruß Stefan

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