Schuhe nach 3 Mon.gehen kaputt.Gibt's Geld zurück?

Hallo zusammen

hier ist die Situation:
der Käufer kauft in Februar ein paar Markenschuhe und fängt an diese erst Mitte März zu tragen, da es draßen noch nass war. Nach (cca.) 20 mal tragen, löst sich die Sohle ab. Kassenbon ist vorhanden, kann der Käufer sein Geld zurück bekommen? Hat er ein Recht dazu? Oder anders gefragt: ist der Verkäufer verpflichtet das Geld zu erstatten? Ich dachte es gibt Herstellergarantie, nur konnte ich keine Infos darüber finden.
Vielen Dank

Der Hersteller ist erst mal berechtigt nachzubessern, d. h. zu reparieren oder Ersatz zu liefern.

Levay

Hallo,

der Käufer kauft in Februar ein paar Markenschuhe und fängt an
diese erst Mitte März zu tragen, da es draußen noch nass war.
Nach (cca.) 20 mal tragen, löst sich die Sohle ab. Kassenbon
ist vorhanden, kann der Käufer sein Geld zurück bekommen? Hat
er ein Recht dazu? Oder anders gefragt: ist der Verkäufer
verpflichtet das Geld zu erstatten? Ich dachte es gibt
Herstellergarantie, nur konnte ich keine Infos darüber finden.

Hast Du den Umtausch den schon versucht ?
Ich denke auch das es einen Umtausch oder Erstattung des Kaufbetrages geben müsste.
Wenn der Verkäufer sich quer stellt vielleicht einmal an den Hersteller wenden. Müsste bei Markenschuhen ja zu machen sein.

Gruß Bernd

Danke für die Antwort. Der Käufer würde gerne wissen ob er darauf bestehen kann, das Geld zurück zu bekommen. Ein Umtausch ist nur bedingt erstrebenswert, da der Käufer ziemlich entäuscht ist.
Kann mir jemand einen Hinweis auf die Gesetzlage
geben?(wenn möglich speziell für Schuhe…)
Danke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Noch mal: Der Kunde kann nicht einfach so sein Geld zurückverlangen. Das ergibt sich daraus, dass von den Rechten, die ein Käufer gem. § 437 BGB geltend machen kann, alle bis auf die Nacherfüllung eine Frist (zur Nacherfüllung) voraussetzen.

Levay

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Hallo zusammen

zuerst mal, der Händler ist nur der Vermittler zwischen Käufer und Hersteller.
Grundsätzlich kann man solche sachen reklamieren. Je nachdem wie freundlich man soetwas macht und welche Erfahrungen der Händler mit dem Schuhhersteller gemacht hat wird er reagieren.
Der Käufer hat ein Recht auf Nachbesserung, d.h. er muß sich erstmal mit einer Reperatur zufriedengeben. Sollte das nicht helfen und das selbe Problem wieder auftreten, dann kann nochmals nachgebessert werden. Erst beim dritten Mal hat Der Käufer ein Recht auf Ersatz.

Allerdings, wenn man nett zueinander ist, ist es meist so, das solche Dinge unkompliziert geregelt werden und sich der Käufer der Schuhe ein neues Paar aussuchen kann. Ich bin mir nicht sicher, aber soweit ich es weiß, hat der Käufer kein recht auf Auszahlung, das wäre reine Kolanz vom Händler.

Gruß Memale

hier ist die Situation:
der Käufer kauft in Februar ein paar Markenschuhe und fängt an
diese erst Mitte März zu tragen, da es draßen noch nass war.
Nach (cca.) 20 mal tragen, löst sich die Sohle ab. Kassenbon
ist vorhanden, kann der Käufer sein Geld zurück bekommen? Hat
er ein Recht dazu? Oder anders gefragt: ist der Verkäufer
verpflichtet das Geld zu erstatten? Ich dachte es gibt
Herstellergarantie, nur konnte ich keine Infos darüber finden.
Vielen Dank

Hallo,

zuerst mal, der Händler ist nur der Vermittler zwischen Käufer
und Hersteller.

nein, der Verkäufer ist in Sachmangelhaftungsfragen der einzige Ansprechpartner des Käufers. Er ist ganz sicher nicht Vermittler und kann sich nicht über „das entscheidet der Hersteller“ aus der Verantwortung stehlen.

Sollte das nicht
helfen und das selbe Problem wieder auftreten, dann kann
nochmals nachgebessert werden. Erst beim dritten Mal hat Der
Käufer ein Recht auf Ersatz.

Auch nicht ganz richtig. Grundsätzlich gilt (nach §440 BGB) die Nachbesserung nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen - spätestens.

Gruß,
Christian

Oh, es gibt Schuhe, die noch länger halten? | owT
Sorry, could not resist.

Ich kaufe seit Jahrzehnten keine Schuhe mehr, die teurer sind als 20 Euro, ganz einfach weil die Dinger ja eh in kürzester Zeit zugrunde gehen, egal wie teuer sie waren.

Off Topic

Sorry, could not resist.

Ich kaufe seit Jahrzehnten keine Schuhe mehr, die teurer sind
als 20 Euro, ganz einfach weil die Dinger ja eh in kürzester
Zeit zugrunde gehen, egal wie teuer sie waren.

Würd ich auch so sehen, nur ist das bei Schuhgröße 49 etwas schwierig, da es da nur Schuhe ab 80 € aufwärts gibt.

Hallo,

zuerst mal, der Händler ist nur der Vermittler zwischen Käufer
und Hersteller.

nein, der Verkäufer ist in Sachmangelhaftungsfragen der
einzige Ansprechpartner des Käufers. Er ist ganz sicher nicht
Vermittler und kann sich nicht über „das entscheidet der
Hersteller“ aus der Verantwortung stehlen.

wird er auch sicher nicht tun, aber der Verkäufer weiß, z.B. wie Kollant die Hersteller sind und kann so mehr oder weniger kollant sein kann. Oft hängt das Verhalten des Verkäufers mit Reklamationserfahrungen mit dem Hersteller ab, da viele Hersteller z.B. lieber reparieren, andere aber einfach Ersatzware schicken.

Sollte das nicht
helfen und das selbe Problem wieder auftreten, dann kann
nochmals nachgebessert werden. Erst beim dritten Mal hat Der
Käufer ein Recht auf Ersatz.

Auch nicht ganz richtig. Grundsätzlich gilt (nach §440 BGB)
die Nachbesserung nach dem zweiten erfolglosen Versuch als
fehlgeschlagen - spätestens.

was anderes habe ich nicht behauptet! es darf 2 mal nachgebessert werden, dann ersatz, das recht hat der Hersteller und wenn er darauf besteht wird kein Verkäufer was anderes tun, da er sonst alles aus eigener Tasche bezahlt. Daher auch mein Spruch mit: der Verkäufer ist Vermittler zwischen Hersteller und Käufer.

Gruß Memale

Gruß,
Christian

nein, der Verkäufer ist in Sachmangelhaftungsfragen der
einzige Ansprechpartner des Käufers. Er ist ganz sicher nicht
Vermittler und kann sich nicht über „das entscheidet der
Hersteller“ aus der Verantwortung stehlen.

wird er auch sicher nicht tun, aber der Verkäufer weiß, z.B.
wie Kollant die Hersteller sind und kann so mehr oder weniger
kollant sein kann.

Noch einmal: Der Hersteller hat mit der Sache nichts zu tun. Der Händler hat die Pflicht zur Behebung des Mangels bzw. zur Rücknahme der fehlerhaften Ware. Wie sich der Händler hinterher mit dem Hersteller einigt, kann dem Käufer herzlich egal sein. Mal zum Nachlesen: FAQ:1152

Daher auch mein Spruch mit: der Verkäufer ist Vermittler
zwischen Hersteller und Käufer.

Nein, ist er nicht.

Gruß,
Christian

nein, der Verkäufer ist in Sachmangelhaftungsfragen der
einzige Ansprechpartner des Käufers. Er ist ganz sicher nicht
Vermittler und kann sich nicht über „das entscheidet der
Hersteller“ aus der Verantwortung stehlen.

wird er auch sicher nicht tun, aber der Verkäufer weiß, z.B.
wie Kollant die Hersteller sind und kann so mehr oder weniger
kollant sein kann.

Noch einmal: Der Hersteller hat mit der Sache nichts zu tun.
Der Händler hat die Pflicht zur Behebung des Mangels bzw. zur
Rücknahme der fehlerhaften Ware. Wie sich der Händler
hinterher mit dem Hersteller einigt, kann dem Käufer herzlich
egal sein. Mal zum Nachlesen: FAQ:1152

In der Regel werden die Mängel durch den Hersteller behoben, sprich dahin geschickt. Natürlich ist der Verkäufer verpflichtet sich darum kümmern, da er den Artikel verkauft hat. Und natürlich ist das dem Käufer egal, wie sich Hersteller und Verkäufer einigen.
habe doch auch gar nix anderes behauptet, nur versucht Verständnis für den Verkäufer zu wecken, wenn der sagt es wird nachgebessert statt sofort neu, weil er weiß das gerade dieser Hersteller eben repariert.
Das heißt ja auch nicht, das der Verkäufer sich nicht kümmert.
In der Regel wirkt ein Freundliches Auftreten bei Reklamationen wunder.

Daher auch mein Spruch mit: der Verkäufer ist Vermittler
zwischen Hersteller und Käufer.

Nein, ist er nicht.

Wenn Sie meinen, stellt sich nur die Frage bei Herstellergarantien, die beispielsweise die gesetzlichen Fristen übersteigen, wie beispielsweise bei einigen Motorradbekleidungsherstellern. Da wird jeder gute Verkäufer seine Kunden nicht im regen stehen lassen, sondern die Reklamation „vermitteln“.

Im Übrigen denke ich das Reklamationen bei Geschäften die einen guten Namen haben sowieso kein Problem sind.

Gruß Memale

Gruß,
Christian

Noch einmal: Der Hersteller hat mit der Sache nichts zu tun.
Der Händler hat die Pflicht zur Behebung des Mangels bzw. zur
Rücknahme der fehlerhaften Ware. Wie sich der Händler
hinterher mit dem Hersteller einigt, kann dem Käufer herzlich
egal sein. Mal zum Nachlesen: FAQ:1152

In der Regel werden die Mängel durch den Hersteller behoben,
sprich dahin geschickt.

Was hat das mit dem bestehenden Anspruch des Käufers ggü. dem Verkäufer zu tun? Antwort: nichts.

habe doch auch gar nix anderes behauptet, nur versucht
Verständnis für den Verkäufer zu wecken, wenn der sagt es
wird nachgebessert statt sofort neu, weil er weiß das gerade
dieser Hersteller eben repariert.

Noch einmal: Wie der Verkäufer die Sache regelt, ist egal. Den Käufer interessiert das nicht und hat das auch nicht zu interessieren. Er hat Anspruch auf ein mangelfreies Produkt oder auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und diesen Anspruch hat er gegenüber dem Verkäufer. Ob der sich mit dem Hersteller auseinandersetzt oder mit dem Papst, spielt keine Rolle.

In der Regel wirkt ein Freundliches Auftreten bei
Reklamationen wunder.

Dem widerspreche ich nicht.

Daher auch mein Spruch mit: der Verkäufer ist Vermittler
zwischen Hersteller und Käufer.

Nein, ist er nicht.

Wenn Sie meinen, stellt sich nur die Frage bei
Herstellergarantien, die beispielsweise die gesetzlichen
Fristen übersteigen, wie beispielsweise bei einigen
Motorradbekleidungsherstellern. Da wird jeder gute Verkäufer
seine Kunden nicht im regen stehen lassen, sondern die
Reklamation „vermitteln“.

Das hat zwar mit dem aktuellen Fall nichts zu tun, aber kann der Realität entsprechen.

Im Übrigen denke ich das Reklamationen bei Geschäften die
einen guten Namen haben sowieso kein Problem sind.

Soso.

Gruß,
Christian

Auch o.T.
Hallo,

Ich kaufe seit Jahrzehnten keine Schuhe mehr, die teurer sind
als 20 Euro, ganz einfach weil die Dinger ja eh in kürzester
Zeit zugrunde gehen, egal wie teuer sie waren.

Meine Schuhe trage ich seit 2Jahren und sie werden mit Sicherheit auch noch ein Jahr halten. Meine Camel-Winterstiefel halten sogar seit mehr als 12(!) Jahren.
Das kann man nicht nur am Preis festmachen (es gibt auch Markenschuhe im Angebot und Billigschuhe, die grad modern sind und deshalb völlig überteuert sind). Aber bei Billigschuhen habe ich aufgrund des schlechter gegerbten Leders (billige Solbersalzgerbung ggü. teurerem Gerbsäureeinsatz) grundsätzlich nach einer Woche abends stinkende Füsse, bei den teureren nicht.
Gruß
loderunner

Sag mal, was kaufst denn Du für einen Schrott.

Sorry, could not resist.

Ich kaufe seit Jahrzehnten keine Schuhe mehr, die teurer sind
als 20 Euro, ganz einfach weil die Dinger ja eh in kürzester
Zeit zugrunde gehen, egal wie teuer sie waren.

Nun, auch solche Schuhe können, wenn sie echte Schnäppchen sind, länger leben. Und bei mir muss fast ein jeder Schuh auch das Radfahren in Halbhaken aushalten!

Gruß, Karin