Schuhregal im Flur

Hallo,

habe ghört, dass man aus feuerpolizeilichen Gründen und da der Flur als Fluchtweg dienen soll kein Schuhregal im Flur aufstellen darf. Gilt das eigentlich nur für gemietete Wohnungen oder auch für Eigentumswohnungen?

Hallo,

habe ghört, dass man aus feuerpolizeilichen Gründen und da der
Flur als Fluchtweg dienen soll kein Schuhregal im Flur
aufstellen darf. Gilt das eigentlich nur für gemietete
Wohnungen oder auch für Eigentumswohnungen?

sollte es diese Vorschrift so tatsächlich geben, warum sollte sie für Eigentumswohnungen dann nicht gelten?

Gruß

S.J.

Ich geh mal stark davon aus, dass sich diese Vorschrift auf den Hausflur (das Treppenhaus) bezieht.
Denn im Hausflur behindert solch ein Schuhschrank das Vorankommen der Feuerwehr und die Flucht aller Hausbewohner (in deiner Wohnung nur die eigene).
Wenn man bei der Flucht vor dem brennenden Christbaum über den eigenen Wohnzimmertisch fällt nutzt einem ein Schuhschrank-freier Wohnungsflur allerdings auch nicht viel.
Außerdem: In den meisten Wohnungen findet man immer ein Plätzchen, wo man nen Schuhschrank an die Wand dübeln kann und trotzsem noch gut vorbeikommt…

Gruß
KB

Hi,

habe ghört, dass man aus feuerpolizeilichen Gründen und da der
Flur als Fluchtweg dienen soll kein Schuhregal im Flur
aufstellen darf. Gilt das eigentlich nur für gemietete
Wohnungen oder auch für Eigentumswohnungen?

der Begriff „Flur“ ist leider mehrfach besetzt, was regelmäßig (sogar in Bauanträgen) zu Mißverständnissen führt.
Im Bauordnungsrecht gibt es den Begriff des „notwendigen Flurs“. Nur für diese Flure gibt es Vorschriften, die sich aber nach der Gebäudeklasse richten.
Innerhalb einer Nutzungseinheit (Wohnung ist eine NE) gilt ein Flur nur in Ausnahmefällen als „notwendig“ (in Hessen z.B. bei Wohnungsgrößen über 200m²).

Hier die hessische Definition des notwendigen Flurs:
„Notwendige Flure sind Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu notwendigen Treppenräumen oder zu Ausgängen ins Freie führen.“

Im übrigen gibt es i.d.R. keine Betriebsvorschriften für Wohngebäude. Die Aufstellung eines Schranks ist daher meist auch in notwendigen Fluren nicht zu beanstanden…

Gruß Stefan

Zusatz…
noch vergessen:

Ob Miet- oder Eigentumswohnung ist völlig egal. Brandschutzvorschriften unterscheiden hier nicht.