Schuhregal versperrt weg

Im Treppenhausy steht eom Schuhregal direkt vor einer Treppe. Daneben wohnt ein behinderter Mensch der im Rollstuhl sitzt. Dieser ist gestürzt weil er im Regal hängengeblieben ist.
Die Eigentümerin des Regales weigert sich tgrotz mehrmalige Aufforderund dieses Regal zu entfernen Was kann ich noch machen

Hallo.

Ich unterstelle, dass es sich um ein Mehrfamilienhaus oder ein Mietwohngrundstück handelt. Es gibt also höchstwahrscheinlich eine Eigentümerversammlung oder einen Vermieter bzw. eine Grundstücksverwaltung, die die Aufsicht hat.
In diesem Fall würde ich da mal nachfragen. Dieses Organ (so nenne ich die Instanz jetzt mal) kann darüber befinden, ob und was im Treppenhaus stehen darf und was nicht.

Grundsätzlich gilt jedoch: Keine Gegenstände in das Treppenhaus! Jeder Gegenstand, egal wie breit er ist, ob er mobil oder fest angebracht ist, erschwert die Flucht im Brandfall. Deshalb dürfen Fluchtwege (das ist das Treppenhaus regelmäßig) nicht zugestellt werden. Das gilt auch für Fahrräder und andere Gegenstände.
Ich würde in engen Treppenhäusern auch Blumenvasen als kritisch ansehen!

Wer in seiner Wohnung zu wenig Platz hat alles unterzubringen, muss eben einen Teil auf einen Keller- oder Dachbodenplatz auslagern oder überlegen ob der Hausrat nicht zu viel oder die Wohnung zu klein ist. Das Treppenhaus sollte aber keinesfalls als zusätzlicher Wohn-/Lagerraum verwendet werden.

Grüße.

Hallo

Grundsätzlich gilt:
Zum alleinigen Gebrauch gemietet ist nur die Mietwohnung bzw. gekauft ist nur die Eigentumswohnung.
Alle Gemeinschaftsflächen dürfen lediglich in bestimmtem Rahmen, zweckbestimmt mitbenutzt werden - z.B. das Treppenhaus als Zugangsfläche zur jeweiligen Mietwohnung/Eigentum. Das schliesst ein Möblieren aus - auch andere Nutzungen, die andere in deren Mitbenutzungsrecht einschränken oder behindern.

Es wäre schon hilfreich zu wissen, ob es um eine Mietwohnung oder eine Eigentumswohnung geht. Ansprechpartner wäre ggf. der eigene Vermieter bzw. der Verwalter der WEG.

Moin!

Regal nehmen und wegwerfen, äh, natürlich, den Vermieter und den Hausmeister informieren.

M.