Schuhschrank des Mieters im Treppenhaus

Guten Abend,

Mich interessiert folgender hypothetischer Fall:

ein Mieter habe ohne Genehmigung (durch den Vermieter) neben seiner Wohnungseingangstür einen Schuhschrank abgestellt. Der Vermieter hat eine Frist zur Entfernung gesetzt, der Mieter kommt dem nicht nach, weigert sich explizit. Er argumentiert, ein anderer Mieter habe auf derselben Etage habe auch einen Schuhschrank dort stehen. Und dann dürfe er das auch.
Frage : Darf der Vermieter nun den Schuhschrank in Eigenregie entfernen und in einem - nur ihm zugänglichen - Kellerraum unter Verschluß aufbewahren, bis der Mieter den Schuhschrank auslöst ?
Vielen Dank im Voraus
Karl

[Beitrag editiert vom www Team]

Einfach entfernen kann er es selbst nicht, allerdings schriftlich auffordern und abmahnen, mit den Androhung der Kündigung. Ist ja schließlich ein frei zu haltender Fluchtweg. Im gleichen Atemzug sollter der Vermieter aber auch auf den anderen Mieter einwirken.

Hallo ,
muss der Vermieter überhaupt eine Begründung abgeben ? Schließlich ist die Nutzung des Treppenhauses als Abstellraum nicht durch den Mietvertrag abgedeckt.
Der Vermieter will den Schrank dort in seinem Treppenhaus einfach nicht haben.
Die Freihaltung eines Fluchtweges braucht er doch nicht als Vorwand. Wäre wenn’s hart auf hart kommt wahrscheinlich auch nicht stichhaltig.
Darüber hinaus dürfte der Vermieter dem anderen sehr wohl den (kleineren) Schrank dort gestatten, auch wenn der erstgenannte Mieter das als ungerecht empfinden mag. Er muss es halt ertragen, das die Welt ungerecht ist.
Gruß Karl

Hallo,

eine Selbstvornahme ist nicht angeraten.
Statt dessen teile man dem Mieter mit, dass er durch den Schuhschrank Teile des Treppenhauses in Besitz genommen habe, die zur Nutzung aller Mieter vorgesehen sind - und zwar zur Nutzung als Verkehrsfläche und auch Rettungsweg, nicht als Abstellraum.

Angesichts der momentanen Uhrzeit habe ich nur kurz gesucht und dieses Urteil gefunden:
https://www.jurion.de/urteile/olg-muenchen/2006-03-15/34-wx-160_05/
Hier ist allerdings auch das Wohnungseigentumsgesetz involviert.

Eine Unterlassungsklage wäre aller Voraussicht erfolgreich und mit hohen Kosten verbunden, die der Unterlegene zu tragen hätte.

ich würde als mieter den schrank entfernen, aber sehr wohl gleichzeitig darauf pochen, dass der vermieter dann seiner sorgfaltspflicht nachkommt und die freihaltung des treppenhauses auf allen etagen durchsetzt. wenn der vermieter einen mieter (der, dessen schrank er nicht entfernt haben will) bevorzugen möchte, dann darf er das nicht unter verletzen der sicherheitsinteressen der anderen mieter. da würde ich dann auch auf die barrikaden gehen.

2 Like

das möge man ja dem Richter im Streitfall versuchen klarzumachen.
Die Aussichten sind m.E. nach eher schlecht.
Man müsste dem Mieter mind. anbieten den sehr großen Schrank gegen ein kleines Modell auszuwechseln. Ganz untersagen darf man es nicht, wenn man bereits (noch dazu auf gleicher Etage) woanders duldet.
Wenn man es einem erlaubt, dann kann man es dem anderen nicht verwehren.
Nicht in so einem Fall. Nicht wenn nicht noch andere Dinge dagegensprechen, etwa die besondere Lage des einen Schuhschranks, die den Flur nicht einengt, weil er in einer Ecke oder Nische steht, der andere aber den Weg deutlich einengt.

Ungleichbehandlung in bestimmten Fällen wäre schon möglich, typ. bei der Miethöhe. Da redet einem grundsätzlich niemand rein.

MfG
duck313

1 Like

Die gesetzlichen Feuerschutzbestimmungen sagen, daß Treppenhäuser leer sein müssen.

LG Mannema

Hast Du grad mal einen Link, der das bestätigt? Ich habe das nämlich völlig anders gehört:
https://www.mainz.de/vv/Merkblatt_Brandschutz_in_Treppenraeumen.pdf
Zitat:
„Ein klares Verbot zur Verwendung von Schuhschränken, Bilder mit Plastikrahmen, Blumenkübeln und Schirmständern in Treppenhäusern gibt es aber in der Bauordnung nicht.“
Nun Du.
Gruß
anf

nein, und weißt Du auch warum ?
Weil niemand von den Baurechtsfachleuten überhaupt auf den Gedanken gekommen ist, es würde jemand ein Treppenhaus möblieren oder mit Gerümpel vollstellen und so die Brandschutzauflagen (nicht brennbare Wände und Böden…) indirekt zunichte zu machen.
Dem Feuer wäre es nämlich egal, ob die Wände/Decken,Stufen selbst brennen oder ob mobile Möbel oder Gerümpel brennt. Der Effekt wäre der selbe, es besteht Gefahr für die Bewohner, sie können das Treppenhaus nicht mehr nutzen um bei Gefahr das Haus schnell zu verlassen.

Wenn eine z. B. Flurbreite von 1 m vorgeschrieben ist, dann hat das seinen Grund. Und ein Schrank von 25 cm Tiefe schränkt die Flurbreite bereits auf Untermaß ein. Und das auch ohne Feuer.

Die Bauordnung betrifft stets nur das Bauwerk als solches. Also die Baustoffe eines (größeren)Treppenhauses müssen bestimmte Eigenschaften aufweisen, etwa feuerbeständig und standsicher sein.

Das weitere kann man indirekt daraus ableiten. Wobei man eher auf die Zugänglichkeit und freien Fluchtweg abstellen wird, also auf die mögliche Brennbarkeit von abgestellten Dingen im Treppenhaus.

MfG
duck313

Wenn eine Wand oder gar der Boden brennbar ist, pflanzt sich ein Feuer fort. Wenn ein einzelner Schrank da steht, fängt er erst dann an zu brennen, wenn Du aufgrund der Hitze ohnehin nicht mehr durch das Treppenhaus kommst.

DAS ist der Grund dafür, dass dort nicht alles brennbare verboten ist. Hat mir ein hier rumlaufender Brandschutzexperte mal erklärt. Als weitere Beispiele hat er das hirnlos von manchen durchgesetzte Verbot von Bildern und Jacken auf dem Schulkorridor genannt. Es geht hier nicht um Brandschutz, sondern um freie Fluchtwege.

Das hört sich nett und logisch an, ist aber schlicht Unsinn. Denn Möbel im Treppenhaus sind natürlich überhaupt nichts neues, da gab es ausreichend Gelegenheit, das zu verbieten - wenn denn ein Verbot hier notwendig gewesen wäre.
Gruß
anf

oder wenn jemand den Schrank anzündet ?
Wo außer den durchaus brennbaren und keiner Feuerschutzklasse unterliegenden) Wohnungseingangstüren und den Fußmatten (auch darüber gibt es Diskussion) nichts brennbare ist, kann auch ein Gelegenheits-Feuerteufel wenig Schaden anrichten.

Du kennst sicher den Begriff der „Brandlast“ also die Masse (Art und Gewicht)der brennbaren Baustoffe in einem Bereich des Hauses (Treppe, Flure) . Er soll klein bleiben um die Brandfolgen einzugrenzen.
Und je mehr im Treppenhaus brennbar ist, desto eher versagt es als 1. Fluchtweg.

Und wir sprechen hier doch bei dem Begriff „Treppenhaus/Treppenflure“ von Mehrfamilienhäusern. Dort gelten andere, strengere Vorgaben als im Ein-/Zweifamilienhaus.

Das mag auf den ersten Eindruck nach Selbstherrlichkeit klingen. Dazu gehören aber im ersten Posting nicht detaillierte Gründe. Eine lange Vorgeschichte. Auch darf ein einmalig - in einer schwachen Stunde- gestatteter kleiner Schrank nicht dazu führen, dass nun jeder Mieter Mobiliar meint ins Treppenhaus stellen zu dürfen. Dann wäre der -auch finanziell bewertbare - Vorteil einer gepflegten Immobilie hin.

Dann brennt er. Und irgendwann ist er wieder aus.

Mit dem gleichen Argument könntest Du übrigens Kinderwagen im Hausflur verbieten. Die sind aber genauso erlaubt.

Aber Du kannst hier Scheinargumente bringen soviel Du willst: es ist und bleibt erlaubt. Und genau das war der Punkt. Dass irgendwer einen Airbag vor jedem Bett noch sicherer findet ist seine persönliche Sache, andere brauchen keine 300%-Sicherheit.
Gruß
anf

es geht doch hier nicht darum, ob sich jemand zu 99%, 100% oder 300% sicher fühlt, sondern darum, ob brandschutzverordnungen eingehalten werden. schließlich steht auf der anderen seite eine versicherung, die sich die hände reibt, wenn sie ein schlupfloch in der haftungspflicht sieht.

Genau. Und ich warte immer noch auf einen Beleg dafür, dass der Schrank verboten ist.

Btw., welche Versicherung sollte in dem Ding ein Schlupfloch finden und welches genau?
Gruß
anf

In einer „Brandschutzverordnung“???
Dafür müsste es ja erstmal so eine „Verordnung“ geben…
Regelungen zum baulichen Brandschutz findet man in den BauO der Länder. Für NRW fand ich keine Regelung über Kleinmöbel - was auch nicht verwundert, gehören ja Möbel nicht zum Bau (Möbel = mobil, Bau = immobil).

Als Vermieter wäre man gut beraten, eine Hausordnung zu erstellen, die die Nutzung von Fluren und Treppen regelt.

Ich persönlich würde dort vielleicht schreiben:
„Flure und Treppen dienen allen Bewohnern und Besuchern zum sicheren und ungehinderten Durchgang. Eine Nutzung als Abstellfläche ist auf das Notwendigste zu beschränken und darf den eigentlichen Zweck nicht behindern. In der Regel ist davon auszugehen, dass das Abstellen von Gegenständen mit nicht mehr als 1m Breite und 0,30m Tiefe der normalen Nutzung nicht entgegensteht, eine Restbreite des Durchgangs von 1,20m ist aber immer einzuhalten.“

Egal wo.

Wir haben bislang eine Behauptung, dass es so wäre. Die ich angezweifelt habe. Und für diesen Zweifel habe ich einen Link gebracht, der ihn unterstützt.

Gruß
anf