Guten Abend,
Mich interessiert folgender hypothetischer Fall:
ein Mieter habe ohne Genehmigung (durch den Vermieter) neben seiner Wohnungseingangstür einen Schuhschrank abgestellt. Der Vermieter hat eine Frist zur Entfernung gesetzt, der Mieter kommt dem nicht nach, weigert sich explizit. Er argumentiert, ein anderer Mieter habe auf derselben Etage habe auch einen Schuhschrank dort stehen. Und dann dürfe er das auch.
Frage : Darf der Vermieter nun den Schuhschrank in Eigenregie entfernen und in einem - nur ihm zugänglichen - Kellerraum unter Verschluß aufbewahren, bis der Mieter den Schuhschrank auslöst ?
Vielen Dank im Voraus
Karl
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