sind eigentlich Kosten , die mit der Schulausbildung der Kinder verbunden sind, steuerlich irgendwie absetzbar, kann man diese irgendwo geltend machen?
Damit meine ich z.B. Kosten für Schulmaterial, Schulbücher, Klassenfahrten, Schulkosten an sich ( staatl. anerk. Privatschule), Kosten für Kurse, Nachhilfe, Fahrtkosten zur Schule ?
Falls, ja wo und wie müsste ich das geltend machen?
Hallo!
ich bin mir nciht sicher ob ich helfen kann, aber ich meine Schulmaterial, Schulbücher, Klassenfahrten muss man selber bezahelen. Bei dem Rest bin ich überfragt.
Bis dann
Hallo,
meistens nicht, da es Kindergeld gibt. Damit sind die Ausbildungkosten (Busfahren, Bücher, Hefte, Mensa, …) abgegolten. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn die Kinder im Ausland studieren. Konkreteres kann die kostenlose Beratung im Finanzamt formulieren. Dies hat auch den Vorteil, dass die Auskunft verbindlich ist, da sie von der Finanzverwaltung direkt beantwortet wird.
Das ist eigentlich eher eine steuerrechtliche Frage, ich bin „Experte“ für Schulrecht…
Nach meiner Kenntnis sind aber die Ausbildungskosten für die Kinder bereits mit dem Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten.
Hallo a-b13,
ich bearbete zwar meine Einkommensteuer-Erklärung und die Lohnsteuererklärung meiner Kinder selbst, ob aber mein Auknft präzise genug für Sie ist weiß ich nicht. Hier ein Zitat aus meinem Steuerprogramm:
Der Freibetrag »für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf« des Kindes - kurz: Erziehungsfreibetrag (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG) - wird für jedes Kind unabhängig vom Kindesalter gewährt, für das Sie Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben, und unabhängig davon, ob Ihnen tatsächlich Aufwendungen für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung des Kindes entstanden sind (z.B. für Schulbücher). Der Erziehungsfreibetrag wird wie der Kinderfreibetrag nur zeitanteilig gewährt. Bei den Einkommensteuer-Vorauszahlungen von Selbstständigen wird der Freibetrag nicht steuermindernd berücksichtigt.
Das Schulgeld für eine Privatschule kann man (so glaube ich) noch extra ansetzen.
Ich würde mich an einen Lohnsteuerverein wenden oder das Progamm der „Akademischen Arbeitsgemeinschaft“ testen, mit dem ich(sehr preiwert) schon seit Jahren arbeite.
Freundliche Grüße
Leider kenne ich mich in diesem Bereich nicht aus.
Ich weiß allerdings, dass zahlreiche Eltern bei Anschaffung von zum Beispiel Schullektüre um eine Quittung für die Steuer bitten. Daher gehe ich davon aus, dass es hier Möglichkeiten gibt.
da kann man sicherlich was beantragen. ich würde bei der familienkasse anfragen, ob so etwas möglich ist. das wird aber sicherlich ein papierkrieg, man muss wahrscheinlich gehaltsabrechnungen etc. vorlegen, damit nachgewiesen werden kann, ob eine erstattung wirklich notwendig ist (ämter eben).