Schulausschluss als unangemessene massnahme

hallo liebe community,
Folgender Fall:
An einer Schule A würde man sofort ohne Vorwarnung beim reden des unterrichts verwiesen.
Schüler B würde 5 mal über einen zeitraum von über 1 monat des unterrichts verwiesen.
Seine Eltern erhielten einen brief in welchem 4 stunden(!) Rektoratsarrest(!) verordnet und zudem ein mehrtägiger schulausschluss angedroht würde.
Vor dem Brief käme NIE Kontakt zwischen irgendeinem Lehrer geschweige denn einem Klassenlehrer und den Eltern von Schüler B zustande.
Wenig später käme ein weiterer brief (erneut vom Rektor) in dem nun ein 2-tägiger schulausschluss angeordnet werden würde da der schüler das sechste mal des unterrichts verwiesen wurde.Dies wäre jedoch noch bevor der erste brief ankam geschehen(die post braucht nunmal 2 tage).
Das heisst schüler B würde ohne vorherigen kontakt der Eltern für 2 tage aus der klasse ausgeschlossen.
Nun würde eine befragung der Mitschüler von Schüler B durch dritte gar ergeben dass teilweise zu unrecht des unterrichts verwiesen wurde.

1.Wäre es nicht überzogen ohne Verwarnung Schüler des unterrichts zu verweisen?
2.Wäre es nicht überzogen eine solche massnahme wie mehrtägigen schulausschluss nur aufgrund von 6maligem unterrichtsverweis (besonders da es ja nicht in 1 woche sondern in 6-7 wochen war)anzuwenden?
3.Müsste nicht der Klassenlehrer mit den eltern kontakt aufnehmen bevor sofort der Schulrektor unterrichtsausschluss anordnet?

Hallo

Geh mit dem Sachverhalt zu einem Anwalt
Alleine die Passage würde m.E. schon reichen, um einmal auf den Putz zu hauen.

Seine Eltern erhielten einen brief in welchem 4 stunden(!)
Rektoratsarrest(!) verordnet und zudem ein mehrtägiger

Arrest ohne Gerichtsverhandlung! Mein Großvater war noch im Karzer. Aber der war Jahrgang 1887.

Christian

An einer Schule A würde man sofort ohne Vorwarnung beim reden
des unterrichts verwiesen.

Hi,

sagt wer?

Schüler B würde 5 mal über einen zeitraum von über 1 monat des
unterrichts verwiesen.

Grundlos?

Seine Eltern erhielten einen brief in welchem 4 stunden(!)
Rektoratsarrest(!) verordnet und zudem ein mehrtägiger
schulausschluss angedroht würde.

Eine ganz normale pädagogische Erziehungsmaßnahme.
Steht auch so in der Haus- Schulordnung.

Vor dem Brief käme NIE Kontakt zwischen irgendeinem Lehrer
geschweige denn einem Klassenlehrer und den Eltern von Schüler
B zustande.

Mal nachfragen warum?

Wenig später käme ein weiterer brief (erneut vom Rektor) in
dem nun ein 2-tägiger schulausschluss angeordnet werden würde
da der schüler das sechste mal des unterrichts verwiesen
wurde.

Wenn der Arrest nicht gefruchtet hat ist es die logische Fortsetzung.
Wenn der gewünschte Effekt nicht eintritt werden die Maßnahmen eben schärfer.

Das heisst schüler B würde ohne vorherigen kontakt der Eltern
für 2 tage aus der klasse ausgeschlossen.

Der Schüler hätte sich vertrauensvoll an die Eltern wenden können.

Nun würde eine befragung der Mitschüler von Schüler B durch
dritte gar ergeben dass teilweise zu unrecht des unterrichts
verwiesen wurde.

Und die sind natürlich objektiv?

1.Wäre es nicht überzogen ohne Verwarnung Schüler des
unterrichts zu verweisen?
2.Wäre es nicht überzogen eine solche massnahme wie
mehrtägigen schulausschluss nur aufgrund von 6maligem
unterrichtsverweis (besonders da es ja nicht in 1 woche
sondern in 6-7 wochen war)anzuwenden?

Nein.

3.Müsste nicht der Klassenlehrer mit den eltern kontakt
aufnehmen bevor sofort der Schulrektor unterrichtsausschluss
anordnet?

Wenn es ein zeitliches Problem gibt, die Vorfälle schnell aufeinander folgen.

Entschuldige, aber irgendwie müssen sie die Ordnung an der Schule aufrecht erhalten.

Q-Gruß

Hallo,

du fragst nach Schulgesetz und Regeln --> du musst das Bundesland und die Schulform angeben, bevor man überhaupt etwas dazu sagen kann.

Ansonsten kann ich mir kaum vorstellen, dass der Sachverhalt sich wirklich so abgespielt hat, wie du beschreibst, nicht in Deutschland, nicht im Jahr 2010. Die Fälle hier sollen fiktiv sein, aber glaubwürdig müssen sie bleiben.

Kommunikation mit Lehrer --> Vertrauenslehrer --> Schulleitung ist erstmal angesagt.
Versuchen ruhig zu bleiben und versuchen - bei aller Sympathie für das eigenen Kind - objektiv zu bleiben.

Gruß
Elke