Hallo ich hab da mal ne Frage,
Wie sieht das eigentlich aus, kann man seine Kinder auch in Schulen vom 2. Wohnsitz anmelden oder ist da ausschließlich der 1. entscheidend?
Hintergrund meiner Frage:
nach einer Entscheidung, des hessischen Kultusministeriums dürfen Kinder aus dem Landkreis nicht mehr Stadtschulen besuchen. Da aber im Bereich Sprachheilschulen die in der Stadt den besseren Ruf und mehr Praxis haben, würde ich gern in der Stadt einen 2. Wohnsitz aufnehmen um die Schule besuchen zu dürfen.
Ist das rechtens?
Und wieviel KM müssen zwischen 1. und 2. Wohnsitz liegen?