Schulbefreiung wegen Krankheit eines Elternteils

hallo,

es ist folgendes, ich habe eine tochter, die in die erste klasse geht. ich habe einen arzttermin in einem 300 km entfernten ort, den ich unbedingt wegen meines gesundheitszustandes wahrnehmen muss. da dieser termin auf einen montag fällt, wollte ich meine tochter für diesen tag beurlauben lassen, weil ich hier in dem ort wo ich wohne weder familie noch freunde habe, die auf meine tochter aufpassen könnten. eine alternative gibt es nicht. ich habe die beurlaubung für diesen tag schriftlich bei der schule gestellt.

mir wurde mitgeteilt, dass der antrag auf beurlaubung abgelehnt wurde mit der begründung: Beurlaubungen sind nach §21-52 Nr. 21 des Schulgesetzes für Arztbesuche eines Elternteils nicht vorgesehen.

wenn der arztbesuch im gleichen ort wäre, könnte ich dieses durchaus nachvollziehen und würde dann mein kind nicht mitnehmen müssen.

ich möchte jetzt fragen, ob dieses rechtens ist oder ob die schule der beurlaubung zustimmen muss.

herzlichen dank

stefan

Hallo,
ich muss gestehen, mit der Gesetzeslage bin ich nicht vertraut.
Allerdings müssen Sie keine Beurlaubung beantragen, meiner Meinung nach können Sie ihre Tochter auch ganz einfach nicht in die Schule schicken.
http://www.familie.at/fileadmin/familienverband/pdf/…

„3. Erkrankung der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn sie der Hilfe des Schülers bedürfen,“
Das sollte unter diesen Punkt fallen.
Außerdem geht es doch nur um höchstens zwei Tage, in denen ihre Tochter dem Unterricht fernbleiben muss, das sollte kein Problem darstellen.
Ich empfehle Ihnen, den Klassenvorstand zu fragen, dieser sollte Genaueres wissen.

Mit freundlichen Grüßen,
Stephan

hallo,es kann schon gut sein,daß es keine Befreiung dafür gibt was ich nicht verstehe - aber gibt es nicht AUSNAHMEN oder Sonderregelungen die die Schule durchgehen läßt???. Gibt es auch keine Verwandte die mal übernehmen könnten -oder nette Nachbarn vielleicht.

Wüßte sonst auch nicht weiter.

es ist folgendes, ich habe eine tochter, die in die erste
klasse geht. ich habe einen arzttermin in einem 300 km
entfernten ort, den ich unbedingt wegen meines
gesundheitszustandes wahrnehmen muss. da dieser termin auf
einen montag fällt, wollte ich meine tochter für diesen tag
beurlauben lassen, weil ich hier in dem ort wo ich wohne weder
familie noch freunde habe, die auf meine tochter aufpassen
könnten. eine alternative gibt es nicht. ich habe die
beurlaubung für diesen tag schriftlich bei der schule
gestellt.

mir wurde mitgeteilt, dass der antrag auf beurlaubung
abgelehnt wurde mit der begründung: Beurlaubungen sind nach
§21-52 Nr. 21 des Schulgesetzes für Arztbesuche eines
Elternteils nicht vorgesehen.

wenn der arztbesuch im gleichen ort wäre, könnte ich dieses
durchaus nachvollziehen und würde dann mein kind nicht
mitnehmen müssen.

ich möchte jetzt fragen, ob dieses rechtens ist oder ob die
schule der beurlaubung zustimmen muss.

herzlichen dank

stefan

nein, leider bin ich hier ganz alleine und MUSS sie mitnehmen. die schulleiterin stellt sich quer, weil sie gefragt hat, ob wir uns einfach nur ein langes wochenende machen wollten, weil es blödsinn wäre, zu einem arzt so weit zu fahren. ich habe gesagt, dass ich das eine frechheit finde, mir derart unterstellungen zu machen und nun meint sie mir einen strich durch die rechnung machen zu wollen. wenn ich mir einfach nur ein verlängertes we machen wollte, dann hätte ich meine tochter entschuldigt, weil sie angeblich krank wäre, aber das habe ich nicht nötig.

ich glaube noch nicht mal, dass die § die sie genannt haben überhaupt existieren, ich habe sie nicht finden können.

Hallo Stefan,
habe mich über dieses Problem erstmal schlau machen müssen.
Eine Freundin, die im Sekretariat eines Gymnasiums arbeitet, teilte mir mit, dass die Rechtslage eine Befreiung vom Unterricht für diesen Fall tatsächlich nicht vorsieht.
Damit ist die Schule aus dem Schneider.

Sicherlich hat die Schule aber dafür Verständnis, wenn du deine Tochter für Montag krank meldest und ihr am nächsten Tag eine schriftliche Entschuldigung mitgibst.

Viele Grüße

Ricki

ich danke euch allen, ich habe mir gestern von der schulaufsichtsbehörde ein halbes ok eingeholt und werde da heute um neun noch mal anrufen. die schulleitung macht da reine schikane, weil sie ihren kopf durchsetzen will. wenn andere kinder wegen hochzeiten, verfrühten urlauben etc zuhause bleiben können, wird es in meinem fall ja sicher auch gehen.

ich halte euch auf dem laufenden, was die schulaufsichtsbehörde dazu gesagt hat. ansonsten werde ich ein ärztliches attest für mein töchterchen ausstellen lassen und fertig :wink:
euch allen noch einen guten start in den tag und ein schönes we

hallo,

versuche es doch mal mit der Begründung, dass dein Kind an diesem Tag unbeaufsichtigt wäre, was ja laut Gesetz nicht sein darf. Jeder Klassenlehrer kann in eigenem Ermessen einen Tag schulfrei geben.

Hallo,

zuerst bitte ich um Entschuldigung, dass ich nciht geantwortet habe - ich hatte gleichzeitig zwei Anfragen, die eine habe ich beantwortet, wieso deine nicht, weiß ich nicht.

Jedenfalls. Da ich Dein Bundesland nicht weiß, nützen mir die Paragraphen des Schulgesetzes recht wenig, weil ich ja nicht weiß, WELCHES Schulgesetz (und welcher Schultyp, meistens macht das auch noch einen Unterschied).

Aber selbst mit diesen Informationen müsste ich für Bayern raten, weil ich nicht lange minderjährige Schüler unterrichtet habe. Aber es ist, soweit ich mich erinnere, tatsächlich so, dass Du keinen Anspruch darauf hast, Deine Tochter für diesen Arztbesuch freigestellt zu bekommen. Allerdings müsste sich doch in einem persönlichen Gespräch mit dem Klassenleiter die Situation klären lassen. persönlich geht sowas leichter als per Brief. In letzterem steht ja meist nur „Arztbesuch“, während man sich im Gespräch deutlicher ausdrücken kann. Der Lehrer muss solche Informationen ja vertraulich behandeln.

die Franzi

Hallo Stefan,
leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, ich hätte allerdings folgende „Lösung“ im Angebot:
Als Elternteil kannst Du Deiner Tochter eine Entschuldigung wegen Krankheit für den betreffenden Tag schreiben, das ist bei jedem Krankheitsfall so üblich. Die Krankmeldung kann dann eine Freundin deiner Tochter mit in die Schule nehmen und dort abgeben.
Das ist zwar nicht der richtige Grund, aber wenns sein muss und die sich so anstellen …
Hoffentlich konnte ich dir helfen, entschuldige aber, dass ich erst jetzt in meine E-Mails geschaut habe.
Liebe Grüße,
Dini