hallo,
es ist folgendes, ich habe eine tochter, die in die erste klasse geht. ich habe einen arzttermin in einem 300 km entfernten ort, den ich unbedingt wegen meines gesundheitszustandes wahrnehmen muss. da dieser termin auf einen montag fällt, wollte ich meine tochter für diesen tag beurlauben lassen, weil ich hier in dem ort wo ich wohne weder familie noch freunde habe, die auf meine tochter aufpassen könnten. eine alternative gibt es nicht. ich habe die beurlaubung für diesen tag schriftlich bei der schule gestellt.
mir wurde mitgeteilt, dass der antrag auf beurlaubung abgelehnt wurde mit der begründung: Beurlaubungen sind nach §21-52 Nr. 21 des Schulgesetzes für Arztbesuche eines Elternteils nicht vorgesehen.
wenn der arztbesuch im gleichen ort wäre, könnte ich dieses durchaus nachvollziehen und würde dann mein kind nicht mitnehmen müssen.
ich möchte jetzt fragen, ob dieses rechtens ist oder ob die schule der beurlaubung zustimmen muss.
herzlichen dank
stefan