Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, aber es gehört im Großen und Ganzen in die Kategorie Kindergeld.
Mich würde mal folgendes interessieren… angenommen, es hat jemand ein über 18jähriges Kind, das bis Mitte 2009 zur Schule gegangen ist. Dieses Kind wohnt nicht im Haushalt der Eltern. Für das Kindergeld, das regelmäßig von den Eltern an das Kind überwiesen wird, muss eine Schulbescheinigung (oder evtl. ein Abgangszeugnis) vorgelegt werden, sonst wird ein Betrag bis Oktober 2008 zurückverlangt (es geht hier also nur um den theoretischen Zeitraum von Okt 2008 bis Juni 2009, wo das Kind auch nachweisbar die Schule besucht hat). Das Kind rückt aber die benötigte Unterlage nicht heraus. Gegen den Rückerstattungsbescheid der Familienkasse wird Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass das Kind bis dann und dann die Schule besucht hat. Einziges Manko: die fehlende Bescheinigung, die auch nach etlichen Aufforderungen nicht bei den Erziehungsberechtigten ankommt. Nach 4 Monaten der abschlägige Bescheid der Familienkasse: Aufgrund fehlender Mitwirkung muss der Betrag zurückgezahlt werden. Auch während des Einspruchsverfahrens hat das Kind, trotz Aufforderung der Familienkasse unter Androhung rechtlicher Kosequenzen, keine Unterlagen herausgegeben.
Den Weg direkt über die betreffende Schule (welches m.E. der einfachste wäre), will die Familienkasse aus welchen Gründen auch immer nicht gehen.
Das Problem ist die anderweitige Beschaffung dieser Bescheinigung, also nicht über das Kind, sondern direkt von der Schule, da das Kind über 18 ist. Wie könnte man als Eltern/ Kindergeldempfänger(innerhalb der Einspruchsfrist von 4 Wochen gegen die Entscheidung der Familienkasse) an eine Schulbescheinigung gelangen?
Ich hoffe, die Fragestellung war schlüssig, und bedanke mich jetzt schon für Eure aufschlussreichen Antworten
LG, Petra