Schulbescheinigung für Kindergeld

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, aber es gehört im Großen und Ganzen in die Kategorie Kindergeld.

Mich würde mal folgendes interessieren… angenommen, es hat jemand ein über 18jähriges Kind, das bis Mitte 2009 zur Schule gegangen ist. Dieses Kind wohnt nicht im Haushalt der Eltern. Für das Kindergeld, das regelmäßig von den Eltern an das Kind überwiesen wird, muss eine Schulbescheinigung (oder evtl. ein Abgangszeugnis) vorgelegt werden, sonst wird ein Betrag bis Oktober 2008 zurückverlangt (es geht hier also nur um den theoretischen Zeitraum von Okt 2008 bis Juni 2009, wo das Kind auch nachweisbar die Schule besucht hat). Das Kind rückt aber die benötigte Unterlage nicht heraus. Gegen den Rückerstattungsbescheid der Familienkasse wird Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass das Kind bis dann und dann die Schule besucht hat. Einziges Manko: die fehlende Bescheinigung, die auch nach etlichen Aufforderungen nicht bei den Erziehungsberechtigten ankommt. Nach 4 Monaten der abschlägige Bescheid der Familienkasse: Aufgrund fehlender Mitwirkung muss der Betrag zurückgezahlt werden. Auch während des Einspruchsverfahrens hat das Kind, trotz Aufforderung der Familienkasse unter Androhung rechtlicher Kosequenzen, keine Unterlagen herausgegeben.
Den Weg direkt über die betreffende Schule (welches m.E. der einfachste wäre), will die Familienkasse aus welchen Gründen auch immer nicht gehen.

Das Problem ist die anderweitige Beschaffung dieser Bescheinigung, also nicht über das Kind, sondern direkt von der Schule, da das Kind über 18 ist. Wie könnte man als Eltern/ Kindergeldempfänger(innerhalb der Einspruchsfrist von 4 Wochen gegen die Entscheidung der Familienkasse) an eine Schulbescheinigung gelangen?

Ich hoffe, die Fragestellung war schlüssig, und bedanke mich jetzt schon für Eure aufschlussreichen Antworten

LG, Petra

Hi,

man könnte zu der besuchten Schule hin marschieren und sich dort Nachwirkend eine ausstellen lassen?

Gruß

Das wird die Schule aber nicht machen, da das Kind, wie bereits gesagt, über 18 ist. Die dürfen einem rein theoretisch noch nicht einmal Auskunft geben, ob das Kind überhaupt die Schule besucht. Wenn sich das so einfach gestalten würde, wäre ich gar nicht auf diese Fragestellung gekommen.

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Hallo,

vielleicht zeigt sich die Schule kulanter, wenn man den Vordruck der Familienkasse vorlegt.
Ansonsten sollte man sich auf jeden Fall nochmal mit der Familienkasse in Verbindung setzen und nachfragen, wie man sich das vorstellt, wenn die Schule nicht mitspielt! Die können ja auch die Bescheinigung anfordern, auch wenns etwas Arbeit macht… :smile:

Gruß

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Hallo,

es scheint, als würde sich nicht mehr mit dem Kind vertragen werde.

Deswegen könnte man empfehlen, sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, diese in Anspruch zu nehmen, und dem Kind per Rechtsanwalt einen Brief zu schreiben und die rechtlichen Konzequenzen zu erörtern.

Nun besteht aber auch die Frage, wann das Kind 18 geworden ist.

In erster Linie sind die -Eltern- Kindergeldberechtigt.

Es wäre am einfachsten, wenn das Kind zu dem o.g. Zeitpunkt noch -nicht- 18 gewesen ist, da man nun zur Schule sagen könnte, ich habe es für die Zeit nachzuweisen, als das Kind noch -nicht- 18 war.

Wenn es jedoch schon 18 war, könnte man ja versuchen, eine andere Bestätigung des Schulbesuchs zu finden. Eventuelle Klassenfotos, Abschlussfotos. Ballfotos. Wenn das Amt das nicht akzeptiert (was wahrscheinlich ist, aber man kann es ja probieren), vielleicht gibt es auch ein Zeugnis.

Des Weiteren kann man dem Kind ja auch anbieten, dass es einen gewissen Teil des Kindergeldes bekommen kann, vielleicht wird es dann einsichtig und händigt die Bescheinigung aus.

Ich hatte selber große Probleme mit besagtem Amt. Und es ist ja nachvollziehbar, dass dieses Amt nicht selbst in der Schule nachfragt, da es sich ja um ziemlich große Geldbeträge handelt, um die man heutzutage (leider) kämpfen muss.

vielleicht bringt dies einige ideen

mfg

hanki

Hallo,

es scheint, als würde sich nicht mehr mit dem Kind vertragen
werde.

Dem ist so!

Deswegen könnte man empfehlen, sofern eine
Rechtsschutzversicherung besteht, diese in Anspruch zu nehmen,
und dem Kind per Rechtsanwalt einen Brief zu schreiben und die
rechtlichen Konzequenzen zu erörtern.

Wenn das Kind schon nicht auf die Aufforderung der Kindergeldkasse unter Androhung von rechtl. Kosequenzen reagiert?

Nun besteht aber auch die Frage, wann das Kind 18 geworden
ist.

Nehmen wir an, dass das Kind bereits 22 Jahre alt ist

In erster Linie sind die -Eltern- Kindergeldberechtigt.

Es wäre am einfachsten, wenn das Kind zu dem o.g. Zeitpunkt
noch -nicht- 18 gewesen ist, da man nun zur Schule sagen
könnte, ich habe es für die Zeit nachzuweisen, als das Kind
noch -nicht- 18 war.

Entfällt aus o.g. Grund

Wenn es jedoch schon 18 war, könnte man ja versuchen, eine
andere Bestätigung des Schulbesuchs zu finden. Eventuelle
Klassenfotos, Abschlussfotos. Ballfotos. Wenn das Amt das
nicht akzeptiert (was wahrscheinlich ist, aber man kann es ja
probieren), vielleicht gibt es auch ein Zeugnis.

Das Zeugnis hat das Kind (rückt es dementsprechend auch nicht raus

Des Weiteren kann man dem Kind ja auch anbieten, dass es einen
gewissen Teil des Kindergeldes bekommen kann, vielleicht wird
es dann einsichtig und händigt die Bescheinigung aus.

Das Kindergeld wurde bereits ausgehändigt, daher auch leider kein Druckmittel.

Ich hatte selber große Probleme mit besagtem Amt. Und es ist
ja nachvollziehbar, dass dieses Amt nicht selbst in der Schule
nachfragt, da es sich ja um ziemlich große Geldbeträge
handelt, um die man heutzutage (leider) kämpfen muss.

vielleicht bringt dies einige ideen

Ideen ja, aber bringt einen theoretisch leider auch nicht weiter

mfg

hanki

Es bleibt nur zu hoffen, dass evtl. doch noch die Schule mitspielt, oder?

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Ansonsten sollte man sich auf jeden Fall nochmal mit der
Familienkasse in Verbindung setzen und nachfragen, wie man
sich das vorstellt, wenn die Schule nicht mitspielt!

Hmmm, das sorgt schon für einen Lacher am Morgen :smile: Als ob die Familienkasse selbst irgendwo Unterlagen anfordern würde. Ich hab mal einem Bekannten beim Kampf mit diesem Monster geholfen (ähnliches Problem). Es hieß dann einfach: „Herr X möchte doch Geld, also soll er auch selbst die Unterlagen beschaffen“.

Ne, ne, freiwillig arbeiten und dabei noch an den Kunden denken, tut da mit Sicherheit keiner…

Viele Grüße
Florian

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Man könnte der Schule das/die Schreiben der Familienkasse vorlegen und darum bitten, dass die Schule die unterlage direkt an die FK schickt.
Das sollte man dann aber täglich auf Erledigung abfragen"

Sehr gutes Kindergeldforum:
„Kindergeld und Co.“ bei http://forum.jurathek.de/

Gruß JK