Schulbesuch in einer anderen Stadt nicht möglich

Hallo,
unser Sohn (16) möchte gern in einer anderen Stadt eine weiterführende Schule besuchen. Dazu benötigt er eine Meldebescheinigung über einen Hauptwohnsitz in dieser Stadt.
Als wir ihn letzte Woche beim Meldeamt mit allen notwendigen Papieren anmelden wollten, schickte man uns wieder weg mit der Begründung, dass ein Hauptwohnsitz für einen 16-jährigen immer bei den Eltern ist und dass nur ein Nebenwohnsitz möglich ist. Dies akzeptiert die Schule jedoch nicht. Was machen wir falsch? Viele (unter 18-jährige) melden sich bei irgendwelchen Verwandten an und können sofort auf die Schulen ihrer Wahl gehen. Gibt es etwas besonderes zu beachten? Wir sind echt verzweifelt… weiß evtl. jemand Rat?

Liebe Eltern,

ich kann Ihrem Schreiben leider nicht entnehmen, wie weit die Stadt und Ihr Wohnsitz auseinander liegen.
Ich kann mich über den Vorgang nur wundern. Ich kenne viele Jugendliche, welche nicht in der Stadt wohnen, in der ihre Schule ist und es ist kein Problem. Ihr Sohn ist bei Ihnen gemeldet und hat seinen Erstwohnsitz. Dies ist die Adresse, unter der Sie sich bei der Schule anmelden. Es gibt kein Schulgesetz, dass man in der Stadt wohnen muss, in der man zur Schule geht. Die Art und Weise, wie Ihr Sohn den regelmäßigen Schulbesuch sicher stellt, ist ein Problem, das die Schule selbst nichts angeht. Das wird erst ein Problem, wenn der Schulbesuch aus fahrtechnischen Gründen nicht möglich wird.
Könnte es sein, dass Sie grenznah wohnen und in ein anderes Bundesland wechseln möchten? Dies könnte natürlich ein Problem sein. Davon schreiben Sie aber nichts.
Wenn Sie im gleichen Bundesland bleiben, wo sie wohnen, können Sie sich auf die freie Wahl der Schule berufen. Lassen Sie sich daher nicht einfach abwimmeln. Wenn die Sekretärin darauf beharrt, lassen Sie sich die Bestimmung zeigen, in der die Notwendigkeit formuliert ist, den Hauptwohnsitz in der Schulstadt zu haben (das wird sie nicht haben). Wenn sie das nicht kann, bestehen Sie darauf Ihr Kind anmelden zu können. Drohen sie notfalls mit dem Anwalt. Die Sekretärin hat gar nicht die Befugnis, Sie abzuweisen. Lassen Sie sich einen zeitnahen Termin mit dem Schulleiter geben, damit Sie das Problem angemessen klären können.

Wichtig ist bei allem: ruhig bleiben, aber nicht nachgeben. Freundlichkeit öffnet Türen.

Hallo, also so genau weiss ich da auch nicht Bescheid. Aber mein Sohn besucht auch eine weiterführende Schule in einer anderen Stadt, allerdings im gleiche Landkreis. Ich würde halt einmal direkt an die bestimmte schule gehen und persönlich mit dem Rektor / in reden

Hallo Meandraki,
leider kann ich nicht weiterhelfen.
Trotzdem viel Glück
Klaus1951

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!!! Ja, leider habe ich nicht dazugeschrieben, dass es länderübergreifend ist. Wohnort Schleswig-Holstein, Schule Hamburg. Die einzige Möglichkeit in Schleswig-Holstein, eine derartige Schule besuchen zu können, würde eine tägliche An-/Abreisezeit von 4 Stunden bedeuten. Die Schule wäre in der Hälfte der Zeit zu erreichen.

Auch der Tipp mit der Freundlichkeit hat leider nicht gewirkt. Habe mir extra Urlaub genommen und bin mit allen Unterlagen zur Schule gefahren. Sie haben meinen Sohn dort auf die Warteliste gesetzt, bis eine Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz Hamburg vorliegt. Sie waren dort auch sehr nett, aber geholfen hat es uns leider nicht.
Da wundern wir uns doch dann, wenn sich die Schulabgänger, die sich wirklich weiterentwickeln wollen, irgendwann mit „nem Bierchen am Bahnhof herumlungern“ :smile: Und das alles nur, weil man in einem absolut schlechten Einzugsgebiet wohnt, was die Weiterbildung anbelangt…

Wichtig ist bei allem: ruhig bleiben, aber nicht nachgeben.
Freundlichkeit öffnet Türen.

Hallo.
Da kann man nur, wenn er erst 16 jahre alt ist die Adresse wo er Angeblich wohnt als Hauptsitz Anmelden. Quasi wäre dann die Tante oder wer es ist die Erziehungsberechtigte.
Das mit dem Kindergeld kann man privat Regeln. Nur müsste er die Fahrtkosten dann selbst Zahlen zur Schule, wenn er nicht da wohnt was ihr Angibt.
Warum möchte er unbedingt Wechseln?
Das ist heute nicht mehr so Leicht.
Thalea

Sehr geehrter Herr Meandraki,
ich verstehe Sie wirklich gut. Es ist ein einziges Fiasko. Ich würde Ihnen bei einem Länder-Problem raten, einen Strohmann zu suchen oder selbst über einen Wohnortswechsel nachzudenken. Vielleicht haben Sie Bekannte oder Freunde in Hamburg, die Sie ansprechen könnten, um so einem Wohnort für Ihren Sohn in Hamburg zu finden. Diese Anmeldung hat aber auch Konsequenzen. Es werden vermutlich auch in Hamburg Gebühren fällig (Müll und was weiß ich noch …).
Sprechen Sie doch auch mit anderen Betroffenen, die ein ähnliches Problem haben. Vielleicht kommt man zusammen auf eine Lösung.
Zwei Stunden Fahrt zur Schule und wieder zurück sind sehr (!) viel Zeit.

MfG
W55

Hallo,
ich denke sofern die Stadt nicht weit entfernt ist, darf das kein Problem sein, soweit man eine Begründung angibt. Falls sie umziehen müsste das mit dem Hauptwohnsitz auch kein Problem sein. Am besten mal beim Landratsamt oder ähnlichem befragen!

Viel Glück!

Hallo,
ich kann da nicht direkt weiterhelfen, aber: Warum geht ihr Sohn denn nicht da zur Schule, wo a l l e anderen auch hingehen???
Für den Fall, dass es um Protektion um die Bewahrung des Sohnes vor (meist) eingebildeten Härten in der Schule vor Ort geht: Lassen Sie das, Sie helfen ihrem Sohn damit nicht. Mit 16 Jahren sollte er selbst die Verantwortung für sein Handeln übernehmen können … und die Konsequenzen seines Handelns tragen können. Nur das macht Jugendliche stark im Leben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

besten Gruss

Otto

Hallo,
über die genauen Vorgehensweisen in diesem Fall weiß ich nicht Bescheid. Aber eigentlich ist es so, dass bei den weiterführenden Schulen freie Schulwahl herrscht, also städtische und kreiseigene Schulen alle Schüler (im Bezirk) nehmen müssen. Ansonsten reicht ein Gastschulantrag sowie die Übernahme der Fahrtkosten durch die Eltern. Wenn ein Gastschulantrag nicht genehmigt wird, liegt das nicht am Wohnsitz …

Noch viel Erfolg, Snoopz

Ich kenne mich mit Melderecht leider nicht aus. Die Praxis, dass Schüler bei Verwandten gemeldet werden, weil dadurch der Besuch einer Schule in einer anderen Stadt bzw. Schulsprengel möglich ist, wird oft gemacht.

Darüber hinaus kann ich leider nicht weiterhelfen.

Scheint, dass die Schule euren Sohn nicht will…

Richtig, es ist ein Bildungsfiasko!!! Wir wohnen nämlich bildungstechnisch in einem schwarzen Loch, da Schleswig-Holstein sich seit Jahren nicht an das mit Hamburg geschlossene Bildungsabkommen hält, d. h. sie zahlen einfach nicht! Heute stundenlang mit dem Schulamt in Hamburg telefoniert, um eine Gastschul-Genehmigung zu bekommen. Aber dort sagt man klipp und klar: „Ist nicht - Schl.-Holstein zahlt nicht, also kann er diese Schule nicht besuchen“. Vielleicht sollte man - auch wenn es unserem Sohn zum jetzigen Zeitpunkt nicht hilft (Einzelschicksal)… mal an die Kultusministerin für Bildung schreiben :smile:
Unglaublich, aber wahr!

Mein Sohn geht in eine Schule, in die alle gehen. Nach den ABschlußprüfungen im April/Mai will er jedoch auf eine weiterführende Schule gehen, die in einem anderen Bundesland liegt, da wir hier in einem bildungspolitischen Brachland wohnen. Er hat überhaupt keine Probleme in der Schule und ist ein ganz normaler bildungshungriger 16-jähriger, der einfach nur „weitermachen“ möchte. Leider nimmt unser Bundesland lieber an Bahnhöfen herumlungernde, perspektivlose Jugendliche in Kauf. Schade! Ein einziges Fiasko!
Eigentlich sollte man damit in die Öffentlichkeit gehen! Auch das macht die Jugend stark, damit sie sehen, dass man (evtl.) etwas bewirken kann.

Ein Gastschulantrag wird von vornherein abgelehnt, da das Bundesland Schleswig-Holstein sich nicht an den mit Hamburg geschlossenen Bildungsvertrag hält, d.h. die Zahlungen für all die Schüler aus SH werden an Hamburg nicht geleistet. Ich kann die Hamburger da schon verstehen. Es hilft uns nur nicht weiter!

Guten Abend, das sieht so natürlich ganz anders aus.
Was meinen Sie mit den „nötigen Papieren“ und dass nur ein Nebenwohnsitz möglich ist. So einen Nebenwohnsitz könnte man ja organisieren, also ein Zimmer zum Bsp in einer WG mieten. Wohnen tut er da dann mehr oder weniger nur, wenn es gerade gut passt … (Nach ein paar Monaten löst man das dann wieder auf und behält nur den Briefkasten. … Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

besten Gruss

Otto

Sehr geehrter Herr Meandraki,
vielleicht können Sie einen Abgeordneten für Ihr Problem gewinnen. Es wäre immerhin ein politischer Schritt. Sie können es erst mit dem zuständigen Politiker versuchen - ich wohne im tiefen Süden der Republik und kenne daher keine Namen - und wenn dies nicht fruchtet mit dem politischen Gegner, der es möglicherweise als Wahlkampf-Argument benutzen möchte…

Mir ist leider klar, dass dieser Weg kein wirklich zielführender Weg ist, zumal er viel Zeit braucht, die Sie nicht haben - aber man kann es versuchen.

Natürlich sollten Sie auf jeden Fall an das zuständige Regierungspräsidium (Schl.Holst.) schreiben. Dies wird nicht viel bewegen, aber Sie schaffen einen behördlichen Vorgang, der beantwortet werden muss.

Was auch noch geht, wäre ein Artikel in einer nicht ganz so kleinen Zeitung. Wenn auch auf diesem Wege kein „Interesse“ spürbar ist, könnte man - auch wenn es schwer fällt - die berüchtigte Bild-Zeitung auf das Problem los lassen. Dieses Blatt ist ja immer auf der Suche nach dem Skandal.

Soweit für heute. Diese Tipps sind aus reiner Verzweiflung formuliert. Ich habe den Eindruck, Sie zerschellen gerade an der Bürokraten-Sturheit.

MfG
W55

Hey,

gibt es denn Verwandte in der Stadt, in der euer Sohn auf die Schule gehen möchte? Das wäre die einfachste Lösung.
Wenn eine Wohnung gemietet werden soll, ist es ratsam, den Mietvertrag über die Eltern laufen zu lassen. Dann kann euer Sohn bei euch gemeldet sein und bekommt den Hauptwohnsitz in der Wunschstadt.

Viel Erfolg und
LG.

Hallo,

was spricht gegen den weiteren Schulbesuch in Schleswig-Holstein?