hallo liege Themenleser/innen,
nach meinem Wissen gibt es ja einmal die allgemeine Schulpflicht und die Schulpflicht zur Berufsschule bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu gehen – auch wenn keine Ausbildung erfolgt. Ist das noch richtig?
In diesem Fall hat das Mädchen die 9 Klassen der Grund/Hauptschule durchlaufen, allerdings ohne Hauptschulabschluss. (dazu alle Klassenarbeiten eine 3, trotzdem im Zeugnis eine 5 in 2 Fächern).Nun möchten die Eltern natürlich verlängern, Tochter findet keinen Ausbildungsplatz ohne Abschluß.
Gibt es nun noch die Möglichkeit ein 10.- Schuljahr anzuhängen, oder muss sie sofort an der Berufsschule angemeldet werden.
Ich hoffe, meine Frage ist nicht zu kompliziert.
Ich bedanke mich schon mal für eure Mühen
cu Kiekut