Hallo, in Rheinland-Pfalz gibt es das System der Schulbuchausleihe. Es kommt kostenlos der in den Genuss, dessen Einkommen einen gewissen Wert nicht überschreitet. Zugrunde gelegt wird das Bruttoeinkommen abzgl Kindergeld und Werbungskosten. Als Beamter bekommt man den Ortszuschlag, der aber einkommenssteuerpflichtig ist. Bei der Bemessung des Einkommens im Rahmen der Nutzung der Familienversicherung der Krankenkasse darf dieser Ortszuschlag in Abzug gebracht werden, da er nicht aufgrund einer Tätigkeit bezahlt wird(nach Leistung) sondern nach Familienstand und somit eher einer familienpolitischen Unterstützung gleich kommt. Weiß jemand, ob dies auch für die Einkommensberechnung bei der Schulbuchausleihe gilt? Im Grundsatz sind alle einkommenssteuerpflichtigen Leistungen einzubeziehen, aus Erfahrung heraus weiß ich aber, dass der Ortszuschlag bei Beamten besonders zu betrachten ist. Wer weiß was