Ein Kind hat von der Schule einen Zettel bekommen, darauf steht das 2 Leihbücher beschädigt wurden. Vater schaute die Leihbücher an ( kind war bei beiden erstnutzer) und stellte fest das bis darauf das vone unten in der Ecke die Titel Seite bissel vom Papp weg steht ( keine 2cm)
Und paar Seiten geknickt waren keine wirkliche Beschädigung.
Aber das ist schon ausreichend so zumindest in den Augen der Lehrerin. . Nichts weiter ist an die Bücher. Also es sind nun mal kinder (4.klasse) und der Vater würde Wasserschäden zerrissene und bemalte Seite, alles nachvollziehen aber wegen sowas jeweils gut 20€ zu Zahlen, unverständlich.
was kann da der vater tun ?An wen kann er sich da wenden oder Widerspruch einlegen? Wie sieht es mit Haftpflicht aus?? Der Vater und die Mutter haben 3 weitere Kinder. Die Eltern können ja nicht den ganzen Lohn in Schulbücher stecken.
Hallo!
vielleicht setzt sich Vater oder Mutter mal kurz hin und klebt das abstehende auf den „Papp“ drauf.
Das mit den Büchern pfleglich umgegangen werden sollte war sicherlich bekannt, wenn die weitergegeben werden .
Normale Abnutzung kann kaum beanstandet werden. Und die Eltern müssen halt etwas aufpassen und ermahnen.
Und die Haftpflicht der Eltern ? Reinschauen in Vertragsbedingungen, ob geliehene Sachen mit erfasst sind. Meist wohl nicht.
Aber sind es nicht immer die Eltern, die einen klagen wegen angeblich unnötigem Schadenersatz bei Rückgabe der Bücher und die anderen über die Zumutung ihre Kinder bekommen verschlissene Bücher zum neuen Schuljahr.
Wem soll (kann) man es recht machen ?
MfG
duck313
Moin,
Aber sind es nicht immer die Eltern, die einen klagen wegen
angeblich unnötigem Schadenersatz bei Rückgabe der Bücher und
die anderen über die Zumutung ihre Kinder bekommen
verschlissene Bücher zum neuen Schuljahr.
Wem soll (kann) man es recht machen ?
Vielerorts müssen daher die Bücher (fast) alle selbst beschafft werden (soviel zu "kann doch nicht den ganzen Lihn für Bücher ausgeben). Dann ist es der Schule natürlich egal, wie damit umgegangen wird. Minimale Schäden müssen dann auch nicht ersetzt werden.
Wer also etwas kaputt macht und dann nicht einverstanden ist, den Schaden zu bezahlen, sollte mal ausrechnen, wie hoch der preisliche Unterschied zwischen ein oder zwei beschädigten Büchern oder einer kompletten Eigenanschaffung ist.
Liebe Grüße,
-Efchen
Ich würde ja ausnahmsweise eine rechtliche Bewertung abgeben, aber ich habe ehrlich keine Ahnung, was man sich unter " die Titel Seite bissel vom Papp weg steht" vorzustellen hat. Kann das jemand übersetzen?
Hallo,
Wer also etwas kaputt macht und dann nicht einverstanden ist,
den Schaden zu bezahlen, sollte mal ausrechnen, wie hoch der
preisliche Unterschied zwischen ein oder zwei beschädigten
Büchern oder einer kompletten Eigenanschaffung ist.
Die Antwort geht an der Fragestellung vorbei: Selbstverständlich ist man grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet.
Aber erstens nur im Rahmen des Verschuldens (Kinder im angesprochenen Alter sind nur im Rahmen ihrer Einsichtsfähigkeit deliktfähig) und zweitens nur bis zur Höhe des tatsächlichen Schadens.
Ein Ersatz des Neuwertes ist bei geringen Schäden nahezu ausgeschlossen.
Der hier gezogene Rückschluss „Wenn andere ihre Bücher komplett kaufen müssen, statt sie ausleihen zu können, dann haben diejenigen, die ausleihen können, gefälligst auch bei kleinen Schäden komplette Bücher zu ersetzen - damit´s gefälligst für alle teuer wird“ ist unzulässig.
Im vorliegenden Fall ist aber darüber hinaus von Bedeutung, welche Schadenersatzpflicht im Rahmen des Vertrages über die Schulbuchausleihe mit dem Verleiher vereinbart wurde. Dies kann bei der entsprechenden Stelle, die für die Ausleihe verantwortlich zeichnet, erfragt werden.
Es ist zumindest ungewöhnlich, dass - wie hier geschildert - einzelne Lehrer selbständig entscheiden können, ob ein Buch zu ersetzen ist oder nicht. Üblich ist hingegen, dass zu Beginn bzw. Ende eines Schuljahres die Schulverwaltung - meist in Person der Verwaltungsangestellten - zentral die Ausgabe und Rücknahme der Schulbücher organisiert.
Sollte dies hier nicht der Fall sein, so empfiehlt es sich vielleicht, genau diese Schulverwaltung in den vorliegenden Fall einzuschalten. Auch der Schulelternbeirat könnte im Streitfall als Vermittler dienen.
Viele Grüße
Loroth
Hallo,
hat zwar auch nicht direkt mit der Fragestellung zu tun, aber dazu:
Es ist zumindest ungewöhnlich, dass - wie hier geschildert -
einzelne Lehrer selbständig entscheiden können, ob ein Buch zu
ersetzen ist oder nicht. Üblich ist hingegen, dass zu Beginn
bzw. Ende eines Schuljahres die Schulverwaltung - meist in
Person der Verwaltungsangestellten - zentral die Ausgabe und
Rücknahme der Schulbücher organisiert.
kann ich nur sagen, dass bei uns zwei Lehrer die Buchausleihe machen und durch den Schulassistenten unterstützt werden, aber letztendlich entscheiden sie autonom, ob der Zeitwert eines Buchs (auf keinen Fall der Neuwert!) ersetzt werden muss oder nicht.
Gruß
Christa
Hallo,
juristisch betrachtet, behaupte ich mal, dass sich die virtuellen Anspruchsteller mit ihrem Ersatzanspruch auf mehr als dünnem Eis bewegen. Ich glaube auch nicht, dass sich die virtuelle Schule auf einen Rechtsstreit einlassen wird.
Gleichwohl würde ich Kinder dazu anhalten, sorgsam mit Ressourcen aller Art umzugehen, selbst wenn man nicht unmittelbar dafür zur Kasse gebeten wird.
LG
sine
Hallo,
meine Mutter hat unsere Schulbücher immer eingebunden.
Folie drum herum!
Dann passiert das nicht mehr.
Gruß Jenny
AdMod: Ja keine Rechtsberatung, aber tortzdem hilfreich.
Einfache Lösung, um Streit zu vermeiden:
Bücher ersetzen und die gebrauchten verkaufen (z.B. unter schulbuchmarkt.de).
Gruß florestino
Moin,
Die Antwort geht an der Fragestellung vorbei:
Stimmt. Dessen war ich mir voll bewusst.
Sonnige Grüße,
-Efchen