Auf einer Straße springt kurz vor einen PKW ein Reh auf die Straße. Der Fahrer kann einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden, versucht aber dennoch vorschriftswidrig auszuweichen. Er sreift das Reh und gerät auf die Gegenfahrbahn, wo ihm aber ein entgegenkommendes Fahrzeug in die Seite fährt.
Wer hat nun an dem Zusammenstoß Schuld?
Logischerweise wohl kaum der, der von vorne kam und dem du reingefahren bist. Wäre ja noch schöner…
Eigentlich hat ja das Reh schuld, durch einen gefährlichen Eingriff im Straßenverkehr Allerdings dürfte es schwer sein, dies zur Rechenschaft zu ziehen.
Hallo, ich denke wenn man bremst, um sich selbst zu schützen, nicht aber ausweicht und ein anderer Verkehrsteilnehmer auffährt, ist der Bremser nicht schuld aber der Auffahrende. Niemand kann verlangen dass man ungebremst auf einen Fremdkörper auffährt. Gerät man damit auf die Gegenspur, hat man dann keine Schuld, wenn ein entgegenkommendes Fahrzeug aufprallt. Gruß Stephan
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Der Fahrer kann einen Zusammenstoß nicht mehr
vermeiden, versucht aber dennoch vorschriftswidrig
auszuweichen.
Ich habe immer im Hinterkopf, dass immer der Schuld hat, der einem auf- oder reinfährt, egal wie das andere Fahrzeug vor denjenigen gekommen ist (auch vorschriftswidrig).
Denn jeder Autofahrer habe seine Geschwindigkeit an jeden mögliche eintretende Situation anzupassen.
In dem Fall hätte er seine Geschwindigkeit nicht für die Einhaltung des erforderlichen Bremsweges angepasst, um nicht mit jemandem zusammenzustoßen, der, egal ob vorschriftswidrig, einem Reh auswich und auf die Gegenfahrbahn geriet.
Ich habe immer im Hinterkopf, dass immer der Schuld hat, der
einem auf- oder reinfährt, egal wie das andere Fahrzeug vor
denjenigen gekommen ist (auch vorschriftswidrig).
Denn jeder Autofahrer habe seine Geschwindigkeit an jeden
mögliche eintretende Situation anzupassen.
In dem Fall hätte er seine Geschwindigkeit nicht für die
Einhaltung des erforderlichen Bremsweges angepasst, um nicht
mit jemandem zusammenzustoßen, der, egal ob vorschriftswidrig,
einem Reh auswich und auf die Gegenfahrbahn geriet.
Kannst du mir mal sagen, wie jemand seine Geschwindigkeit anpassen soll, wenn einem ein Auto aus dem Gegenverkehr auf die eigene Spur gerät? Das Ganze würde nur Sinn machen, wenn das Fahrzeug sich schon eine Weile auf der Gegenspur befindet, so dass der korrekt fahrende Fahrer Zeit hat, das Hindernis zu erkennen. Wenn plötzlich ein ausweichendes Fahrzeug vor dir auf deine Spur wechselt hat das nichts mehr mit Bremsweg missachten zu tun.
Eigentlich hat ja das Reh schuld, durch einen gefährlichen
Eingriff im Straßenverkehr Allerdings dürfte es schwer
sein, dies zur Rechenschaft zu ziehen.
nein, man kann es höchstens zur „Re h enschaft“ ziehen.
Niemand kann verlangen dass man ungebremst auf einen
Fremdkörper auffährt. Gerät man damit auf die Gegenspur, hat
Genau das verlangen die Gerichte bei Unfällen mit Tieren. Es geht nicht an, dass man, um das Leben eines Tieres zu schützen, frontal in den Gegenverkehr fährt und damit Menschenleben gefährdet.
Es geht beim Bremsen tatsächlich nicht um das Leben des Tieres, sondern so wie ich es dargestellt habe, um das Leben und die Gesundheit des Bremsenden, sonst könnte man ja auch verlangen, auf einen Felsbrocken ungebremst aufzuprallen. Wenn ein Richter so etwas verlangt, sollte er mit einem Berufsverbot belegt werden. Kommt man dabei auch noch auf die Gegenspur und ein anderer Verkehrsteilnehmer prallt dann auf, kann doch niemand den Fahrer, der sein Leben und seine Gesundheit durch Bremsen erhalten will schuldig erklären, wenn als Folge ein anderer geschädigt wird. Die Schädigung des anderen läuft dann mit Sicherheit als unausweichlich, also unter höherer Gewalt. Gruß Stephan
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Kannst du mir mal sagen, wie jemand seine Geschwindigkeit
anpassen soll, wenn einem ein Auto aus dem Gegenverkehr auf
die eigene Spur gerät?
Man darf nur so schnell fahren, dass man darauf vorbereitet ist und dem Auto nicht reinfährt sondern vorher bremsen kann.
Zweites Beispiel:
Ein Fußgänger rennt bei rot über die Straße. (Er handelt vorschriftswidrig)
Er wird von einem Auto umgefahren. Ich dachte immer, dass der Autofahrer dann Schuld habe, weil er so etwas nicht vorausgesehen hat und seine Geschwindigkeit nicht auf eine solch mögliche Situation angepasst hat.
versteht mich nicht falsch, ich will hier nicht diskutieren, sondern einfach nur wissen, wie es richtig ist.
Man darf nur so schnell fahren, dass man darauf vorbereitet
ist und dem Auto nicht reinfährt sondern vorher bremsen kann.
das ist schlicht Quatsch, wenn Du es auf diesen Fall beziehst.
Btw., wieso sollte das für den Reh-Ausweicher denn nicht gelten? Muss der nicht bremsen können?
Zweites Beispiel:
Ein Fußgänger rennt bei rot über die Straße. (Er handelt
vorschriftswidrig)
Er wird von einem Auto umgefahren. Ich dachte immer, dass der
Autofahrer dann Schuld habe, weil er so etwas nicht
vorausgesehen hat und seine Geschwindigkeit nicht auf eine
solch mögliche Situation angepasst hat.
a) es geht hier um zwei Autos, nicht um Auto-Fußgänger. Das sind zweierlei Paar Schuhe.
b) wenn absehbar war, dass der Fußgänger auf die Straße läuft, zahlt der Autofahrer. Wenn der Fußgänger überraschend auf die Straße gelaufen ist, der Autofahrer angepasst gefahren ist und nicht ausweichen konnte, zahlt der Fußgänger.
Kannst du mir mal sagen, wie jemand seine Geschwindigkeit
anpassen soll, wenn einem ein Auto aus dem Gegenverkehr auf
die eigene Spur gerät?
Man darf nur so schnell fahren, dass man darauf vorbereitet
ist und dem Auto nicht reinfährt sondern vorher bremsen kann.
Blödsinn.
Wenn dem so wäre, müssten bei jedem Aufreten von Gegenverkehr beide stehenbleiben und dürften sich nie aneinander vorbeibewegen.
„Auf Sicht fahren“ bedeutet, die Geschwindigkeit so zu wählen, daß man inerhalb der eigesehenen Sichtstrecke stehenbleiben kann. Wenn dort nun ein anderes Auto (aus welchem Grund auch immer) STEHT, ist man schuld, wenn man auffährt - bewegt sich dieses aber erst auf die eigene Spur, ist meist der Andere schuld.
Niemand muß damit rechnen, daß PLÖTZLICH der Gegenverkehr auf seine Spur gerät.
Mhm, irgendwie einer der Threads, bei dem sich die Experten eher zurückhalten, da ich auch keiner bin nur ganz kurz min unqualifizierter Senf (und die Empfehlung an den OP, nicht alles als gegeben zu nehmen, was hier gepostet wird):
kommt man dabei auch noch auf die
Gegenspur und ein anderer Verkehrsteilnehmer prallt dann auf,
kann doch niemand den Fahrer, der sein Leben und seine
Gesundheit durch Bremsen erhalten will schuldig erklären,
Genau deswegen unterscheidet man IMHO nach Größe des Tieres: auf ein Kaninchen oder eine Taube sollte man draufhalten/ bremsen, ich glaube aber kaum, dass Ausweichen vor einem Reh oder einem Wildschwein als schuldhaftes Fehlverhalten gewertet wird. Ob das aber Auswirkungen auf die Haftung bei Unfall hat - keine Ahnung, würde mich aber auch interessieren.
Niemand kann verlangen dass man ungebremst auf einen
Fremdkörper auffährt.
Genau das verlangen die Gerichte bei Unfällen mit Tieren. Es
geht nicht an, dass man, um das Leben eines Tieres zu
schützen, frontal in den Gegenverkehr fährt und damit
Menschenleben gefährdet.
Wer ungebremst (bei höherer Geschwindigkeit) auf ein Reh auffährt ist ein Selbstmörder. Der Kadaver fliegt durch die Windschutzscheibe und den Passagieren mitten ins Gesicht.
In der vorliegenden Frage ging es aber nicht ums Bremsen, sondern ums Ausweichen auf die Gegenspur - DAS ist wiederum nicht zu empfehlen, bremsen aber sehr wohl (und damit muß der Hinterherfahrende auch rechnen).
zumindest ich habe in der Fahrschule gelernt, daß der Schäden, die nach dem Ausweichen eines Haarwildes entstehen, von der Teilkaskoversicherung gedeckt werden.
Die Schuldfrage stellt sich insofern nicht im eigentlichen Sinne, als daß die Teilkaskoversicherung des Unfallverursachers den Schaden am eigenen und die Haftpflichtversicherung den Schaden am fremden Fahrzeug begleicht.
Im Haftungsverhältnis zwischen dem Rehausweichler und dem
Gegenverkehr ist allein der erstere in der Alleinhaftung, da der
Unfall für letzteren unvermeidbar (höhere Gewalt) war. Dessen
Haftpflichtvers. wird dessen Schaden daher zu 100% regulieren.
Umgekehrt bestehen Null Ansprüche des Ausweichlers gegen die
gegnerische Versicherung des Gegenverkehrunfallgegners. Der Fall ist
eindeutig…
Gruß
Torsten
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