gehen wir mal davon aus dass ein Verkäufer V etwas auf ebay versteigert und ordnungsgemäß versendet hat, die Ware ist auch beim Käufer K angekommen. Wert etwa 400€.
Der Käufer befindet sich im Ausland und hat mit Paypal bezahlt, da ebay einem das ja so gern aufzwingt. Die Zahlung wird später revidiert mit der Begründung, der Einkauf wurde ohne Kenntnis des Kreditkartenbesitzers getätigt.
Also bezahlte K wohl mit gestohlener Kreditkarte.
Kann Paypal den Verkäufer V überhaupt deshalb belangen? Woher soll V auch wissen, woher das Geld von K stammt?
Ist dies rechtlich betrachtet nicht ein Problem das der ursprüngliche Besitzer von K’s Kreditkarte hat? Wie ist da die Rechtslage in Deutschland?
Eine Zusatzfrage noch: Hat es Paypal überhaupt schon einmal zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen? Laut diversen Foren, denen nicht grenzenlos zu trauen ist, sind Mahnungen das einzige was zu erwarten ist?
Hallo, habe leider keine Zeit, daher in aller Kürze:
Sie habe über eBay einen Kauf-Vertrag mit dem Käufer geschlossen.
2. Sie haben sich mit dem Käufer geeinigt, PayPal zu nutzen.
3. PayPal stellt ein Problem fest, und macht alles Rückgängig --> der Käufer muss die Ware zurück geben oder das Geld auf andere weise bezahlen. Wie man das Rechtlich durchsetzt ist ein anderes Thema, und dass kann natürlich schwierig werden. Fakt ist ebay und PayPal haben ab diesen Punkt (fast) Nichts mehr mit der Sache zu tun. Mgl. lohnt es sich mal bei der Kredidkartenfirma zu klopfen.
dieser Fall ist richtig böse. Das BGB, welches die Regelungen für Kaufverträge beinhaltet, sieht diesen Fall im Grunde gar nicht vor.
Dass Paypal das Geld zurück holt, wenn etwas nicht mit rechten Dingen zu gegangen ist, ist bestandteil der AGB.
Dass K mit einer gestohlenen Kreditkarte bezahlt hat, ist natürlich sehr naheliegend. Allerdings kann es auch sein, dass der Paypal-Kontoinhaber (der Käufer) eine Falschmeldung an Paypal weiter gegeben hat. Üblicherweise ist es aber so, dass das Geld, was in der „Treuhand“ liegt, nicht frei gegeben wird, weil angeblich ein Sachmangel bestanden hat. Es ist einiges denkbar. Sie können jetzt natürlich anzeige erstatten. Wenn Sie in Trier wohnen und der Käufer ist in Frankreich, kann man sogar in Erwägung ziehen, einen Freizeitausflug in eine Polizeiwache der Franzosen veranstalten (beispielhaft. Geht auch bei den anderen Nachbarn - Schweiz nicht ausgenommen). Schengener Abkommen sei Dank.
Meine persönliche Einschätzung lautet aber: Lehrgeld! Für jede Bank und jedes Konto lässt im Grunde auch das IBAN/SWIFT Überweisungsverfahren zu. Paypal ist m.E.n. nicht zu trauen. In keinster Weise.
Es gibt auch noch andere Hebel (Rechtsanwalt), aber da muss man gucken, ob sich das lohnt.
also woher soll der Verkäufer ahnen, das der Käufer mit einer gestohlenen Karte bezahlt!!!
Ich denke, das es leider so ist, das das Geld erstmal futsch ist. Es sei denn, der „Täter“ wird ermittelt und gleicht den Schaden aus!
Aber alles nur rein aus dem Bauch heraus!