Schuld bei 'V erkehrsberuhigender Vereengung'

Hallo
Ihr kennt doch sicher alle diese „Verengungen“, die es meist in „Zone 30“ gibt. Wo die Strasse einmal verjüngt wird (meist noch mit einem „Buckel“) und - wenn zwei dort ankommen - einer der beiden Warten muß. Meist gilt ja das „Stassengesetz“: Wer zuerst da ist, oder am aggressivsten fährt, darf als erstes.
Aber gibt es da eigentlich auch eine rechtliche Grundlage, wenn es in einem solchen Bereich zu einem Unfall kommt?
Was passiert, wenn sich zwei Autos in der Mitte treffen? Haben dann beide Schuld? Oder gilt, wer am „weitesten eingefahren war“?
Was wäre, wenn jemand normal im Tempolimit fährt, dort einfährt, doch ein anderer bedeutend schnellerer den anderen falsch eiinschätzt und quasi zuerst drin ist (und bedeutend schneller) und den anderen auch noch ggf. „herausdrückt“.
Oder wird sowas dann nur vom Gutachter entschieden
Würde mich mal interessieren. Passiert ist mir dies noch nie (Habe allerdings auch noch nie einen „solchen“ Unfall gesehen).

Gruß
Andreas

Hallo!

Aber gibt es da eigentlich auch eine rechtliche Grundlage,
wenn es in einem solchen Bereich zu einem Unfall kommt?

Ja, § 9 StVG und § 254 BGB.

Oder wird sowas dann nur vom Gutachter entschieden

Naja, wenn man sich nicht einigt, entscheidet ein Gericht, und zwar von Einzelfall zu Einzelfall.