ich hatte heute einen Unfall auf der Autobahn. Ich bin auf der Linken Spur gefahren mit 170-180kmh (zum überholen) als Plötzlich eine Frau ausgeschert ist, da es nass war und ich eine vollbremsung hinlegen musste ist mir das heck ausgebrochen und ich habe versucht auszuweichen und bin dann in die Leitplanke gefahren.
Jetzt ist die Frage wer ist Schuld? Ich weil ich bei nässe verhältnismäsig zu schnell gefahren bin oder die Frau die wohl nicht richtig geschaut hat und einfach ausgeschert ist?
wird wohl die Schuld geteilt werden. Sie kann natürlich nicht einfach die Spur wechseln ohne zu gucken. Allerdings auch wenn man in Deutschland keine Geschwindigkeitsbegrenzung hat, so muss man witterungsbedingt seine Fahrweise anpassen. Und es gibt Versicherungen und Tarife, die bei Unfällen mit >130km/h immer behaupten „mit Richtgeschwindigkeit wäre das nicht passiert“ und die Leistung kürzen wollen.
Es wird sehr schwierig werden für Dich , als erstes brauchst Du mal einen Zeugen , der bestätigt , dass die Frau ohne in den Rückspiegel zu schauen , einfach auf die linke Spur gezogen ist.
(Der Zeuge kann auch bei Dir im Auto gesessen haben, optimal , wenn es kein Verwandter ist )
Dann auf alle Fälle einen Anwalt nehmen ! Über Deine gefahrene Geschwindigkeit von 180km/h würde ich keine Angaben machen ( schon gar nicht vor Ort bei der Polizei ).
Fakt steht , so bald DU Dich mit Deinem Auto in den Deutschen Straßenverkehr begibst , bist DU schon automatisch zu 25% bei jeden Unfall mit Schuld , jetzt muss Dein Anwalt der gegnerischen Seite ( oder dem Richter beibringen ) , dass der Unfall nur durch die Schuld der Frau verursacht wurde .
Wird sehr schwer werden , da die Richtgeschwindigkeit auf deutsche AB 130km/h ist und wenn ein Gutachter bescheinigt , dass der UNfall dann vermeidbar gewesen wäre , bist DU evtl. sogar zu 75% selbst Schuld !
Also , Anwalt nehmen und von der gefahrenen Geschwindigkeit kein Wort mehr !
Hi,
ich bin allein gefahren und Sie auch. Ichhab nur nen Zeugen der hinter mir gefahren ist, aber vom Unfall selber nicht viel mitbekommen hat. Allerdings hat der mitbekommen das die Frau es sehr eilig ha.te und auch gesagt hat dass sie mich nicht gesehen hat
Ja der Tipp mit den Angaben ist leider zu spät ich bin da anfangs so unter schock gestanden dass ich des halt gesagt habe und später als die Polizei dann dazu kam hat die Zeugin des halt auch gesagt und da konnte ich ja dann keine andere Angaben machen.
Aber da ja nur mir ein Schaden entstanden ist weil ich der Frau ausgewichen bin und dann in die Leitplanke gefahren bin wäre mir ja schon mit einer 75% Schuld geholfen, da ich dann ja nicht komplett auf dem Schaden sitzen bleibe oder?
Hallo,
also grundsätzlich ist es so, dass man die Geschwindigkeit den Fahrbahn und Witterungsumständen anpassen muß. Aber auf der anderen Seite muß die gute Frau vor dem Ausscheren in den Spiegel schauen und darf nicht einfach rüber ziehen.
Jetzt spielt es natürlich ein Rolle wie dicht Du dran warst, ob Du Zeugen hast und ob Du Sie auch getroffen hast.
Was sagt denn die Polizei??
Hi,
also ich würde jetzt mal grob sagen, dass die so ca. 50-60m vor mir rausgezogen ist. Getroffen hab ich sonst niemanden, ich bin ins rutschen gekommen hab versucht auszuweichen und bin dann in die Leitplanke gefahren. Ich hab ne Zeugin die zwar vom Entstehen des Unfalls leider nix mitgekriegt hat, aber die kann bezeugen dass die Frau ziemlichen Stress hatte weil Sie zu nem wichtigen Termin musste und gesagt hat dass Sie mich nicht gesehen hat.
Die Polizisten vor Ort haben gemeint das ich eben zu schnell war, aber weiteres erfahre ich erst am Montag weil die Frau dann eben noch vor eintreffen der Polizei zu ihrem Termin gefahren ist und die Polizisten sie erst noch befragen wollten.
Ich bin zwar kein Experte in dem Bereich. Aber Fakt ist, man kann nicht einfach ausscheeren ohne den rückwärtigen Verkehr zu beachten. Da machen es sich die Polizisten ganz schön einfach. Und die Frau ist in der gutn Position sich Ihre Aussage vorhwer genau überlegen zu können. Mein Rat, wenn Du ein Rechtsschutzversicherung hast. Schnellst möglich zum Anwalt.