Schuldanerkenntis dann doch in Revision?

Hallo,
habe eine Klage vor Gericht gewonnen, der Beklagte soll nun ca. 800 € an mich zahlen. Nach dem Urteil bat er mich um Ratenzahlung, und bestätigte mir, dass er die Summe zahlen wird. Als ich die Ratenzahlung abgelehnt habe, hat er sich einen neuen Anwalt genommen, der nun in Revision gehen will.
Ist das nur eine Hinhaltetaktik, oder kann man das nach einem Schuldanerkenntnis wirklich?
Bei der nächsten Instanz müsste ich dann durch einen Anwalt vertreten werden :frowning:
Bisher habe ich Klageschrift usw. alles selber verfasst.
Danke für die Hilfe! :smile:

Hallo,
leider kenne ich mich im Zivilrecht nicht aus.
Harald Meyer